Inklusionsquote steigt auf 58,5 Prozent - Heiligenstadt: „Eltern wollen und wählen das Erfolgsmodell inklusive Schule in Niedersachsen!“
Die inklusive Schule, in der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam lernen, wird in Niedersachsen immer stärker angenommen. Im aktuellen Schuljahr 2015/2016, dem dritten Jahr der aufsteigenden Einführung der inklusiven Schule, ist die so genannte Inklusionsquote bereits von 44,9 Prozent im Schuljahr 2013/2014 auf gegenwärtig 58,5 Prozent gestiegen:
Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an inklusiven Schulen im Verhältnis zu allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Niedersachsen
Schuljahr |
Schuljahrgang |
öffentliche allgemein bildende Schulen |
|||
Anz. inkl. Sch. |
Anz. Sch. an FöS*) |
Schüler - gesamt |
Quote in % |
||
2013/2014 |
1 |
1.443 |
1.634 |
3.077 |
46,9 |
5 |
1.744 |
2.272 |
4.016 |
43,4 |
|
1 und 5 |
3.187 |
3.906 |
7.093 |
44,9 |
|
2014/2015 |
1 |
1.755 |
1.518 |
3.273 |
53,6 |
2 |
2.196 |
1.757 |
3.953 |
55,5 |
|
5 |
2.289 |
1.990 |
4.279 |
53,5 |
|
6 |
2.207 |
2.384 |
4.591 |
48,1 |
|
1/2 und 5/6 |
8.447 |
7.650 |
16.097 |
52,5 |
|
2015/2016 |
1 |
1.546 |
1.487 |
3.033 |
51,0 |
2 |
2.552 |
1.666 |
4.218 |
60,5 |
|
3 |
3.388 |
1.308 |
4.696 |
72,1 |
|
5 |
2.679 |
1.982 |
4.661 |
57,5 |
|
6 |
2.624 |
2.074 |
4.698 |
55,9 |
|
7 |
2.589 |
2.406 |
4.995 |
51,8 |
|
1-3 und 5-7 |
15.378 |
10.923 |
26.301 |
58,5 |
*) Die Schülerinnen und Schüler im Primarbereich (je SJG 1/4) und im Sekundarbereich I (je SJG 1/5) in der Schulgliederung FöS-GB wurden anteilig berücksichtigt.
Von insgesamt rund 26.300 Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Jahrgängen 1-3 und 5-7 besuchen im laufenden Schuljahr etwa 15.400 eine inklusive Schule in öffentlicher Trägerschaft, rund 10.900 eine Förderschule. Dies geht aus der schulstatistischen Erhebung des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Stichtag 15.09.2015 hervor. Damit ist im Vergleich zu den Vorjahren erneut eine deutliche Steigerung in den Jahrgängen zu verzeichnen, in denen das Wahlrecht zwischen einer Förderschule und einer inklusiven Schule besteht.
„Das ist ein klares und schönes Zeichen dafür, dass die inklusive Schule eine hohe Akzeptanz gefunden hat. Der positive Trend zum gemeinsamen Lernen setzt sich in Niedersachsen eindeutig fort“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt angesichts der gestiegenen Schülerzahlen. „Eltern wollen und wählen das Erfolgsmodell inklusive Schule! Die guten Erfahrungen und die positive Einstellung der Schulen zum gemeinsamen Unterricht haben dazu beigetragen, Eltern in ihrer Wahl zu bestärken. Ich danke allen an diesem Prozess Beteiligten für ihr großes Engagement.“
"Fast die Hälfte (49%) der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besucht eine Grundschule, im Sekundarbereich I werden vor allem die Gesamt- und Oberschulen sowie die Hauptschulen angewählt. Ministerin Heiligenstadt: „Jede öffentliche allgemein bildende Schule in Niedersachsen ist eine inklusive Schule und der gleichberechtigte Zugang bezieht sich auf alle Schulformen. Ich würde mich freuen, wenn es auch an den Gymnasien noch mehr würden.“
Die inklusive Schule wird in Niedersachsen seit dem Schuljahr 2013/2014 in Niedersachsen aufsteigend eingeführt. Sie umfasst gegenwärtig die Schuljahrgänge 1, 2, 3, 5, 6 und 7 aller öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Die Landesregierung begleitet den Einführungsprozess mit umfangreichen Ressourcen und einer deutlich gestiegenen Personalausstattung: Für die Umsetzung der inklusiven Schule und Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung stellt das Land im laufenden Haushaltsjahr 2016 rund 265 Millionen Euro zur Verfügung. Im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 sind für die Umsetzung der Inklusion rund 1,32 Milliarden Euro eingeplant. Für 1015 zusätzliche Lehrerstellen und Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rund 370 Millionen Euro im Kultusetat bis 2020 vorgesehen. Außerdem wurde der Ansatz für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen um 60 Prozent erhöht (seit 2014 werden jährlich 1,6 Mio. € im Haushalt eingeplant), so dass hier 8 Millionen Euro für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung stehen. Zusammen gerechnet investiert die Niedersächsische Landesregierung damit von 2016 - 2020 insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro in die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf und sorgt für gute Rahmenbedingungen für die inklusive Schule.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.03.2016
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51