Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Außerschulische Lernförderung

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn sie dadurch die Lernziele des Schuljahrgangs - in der Regel die Versetzung - erreichen können. Voraussetzung zur Bewilligung durch die Leistungsträger ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Zur Bestätigung des Lernförderbedarfs sind ausschließlich die beigefügten Muster für allgemeinbildende bzw. für berufsbildende Schulen zu verwenden. Der Bogen "Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung" kann den Erziehungsberechtigten oder (bei Volljährigkeit) den Leistungsberechtigten durch die Schule oder durch den Leistungsträger ausgehändigt werden.

Nach Eintrag der Angaben zur Schülerin oder zum Schüler sowie zur besuchten Schule wird der Bogen den Fachlehrkräften der Fächer zugeleitet, für die außerschulische Lernförderung beantragt wird.

Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln