Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen


Hinweise für Schulen und Lehrkräfte

Existiert im ukrainischen Schulsystem eine inklusive Beschulung?

Am 28.09.2017 ist in der Ukraine ein neues Bildungsgesetz in Kraft getreten. Dort findet sich erstmalig der Begriff „Inklusion“. Die Kinder und Jugendlichen in der Ukraine werden eher individuell oder in spezialisierten Einrichtungen unterrichtet. Es ist davon auszugehen, dass die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, besonders im inklusiven Kontext, noch nicht entsprechend unseres Standards entwickelt ist. Der Begriff „behindert“ entspricht einer medizinischen Klassifizierung.

Welche Förderschwerpunkte sind in der Ukraine bekannt?

In der Ukraine werden Beeinträchtigungen in der körperlichen und motorischen Entwicklung, im Hören oder Sehen sowie in der geistigen Entwicklung eher als Behinderung und als eine rein körperliche Einschränkung definiert. Diesen Beeinträchtigungen liegen zum erheblichen Teil medizinische Diagnostiken zu Grunde.

Auszug aus dem ukrainischen Rechtsrahmen (Anhang 4 des Reglements zum Inklusiven Ressourcenzentrum, vom 12.07.2017 Nr. 545), Klassifizierung sonderpädagogischer Bedürfnisse:

  • Intellektuelle – können bestehen in Funktionseinschränkungen der Primärfaktoren der Intelligenz in unterschiedlichen Manifestationsebenen (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Denken, Sprache, Willensprozesse, Motivation usw.), der Intelligenz selbst (Fähigkeit zur Verallgemeinerung, Abstraktion, Argumentation; die Bildung von Gedanken, Urteilsvermögen; die Fähigkeit, Schlussfolgerungen zu ziehen usw.), die erworbenen kognitiven Kompetenzen (Wissen, Fähigkeiten);
  • Funktionelle (sensorische, motorische, sprachliche) - können bestehen in der Einschränkung der selbständigen Lebensführung in unterschiedlichen Manifestationsebenen der Hör- und Sehfunktion, Funktion des Bewegungsapparates und Sprachfunktion (bezogen auf die Reproduktion der Klangkomponentenstruktur des Wortes; Verständlichkeit der Sprache; Tempo und Rhythmus; melodisch-intonationsartiges Muster; Merkmale der Stimme; Unterscheidung von Sprachlauten nach Gehör; Verwendung von Wortschatz und Grammatik; der Verlauf des Lesens, Schreibens, der Kommunikation);
  • Lernschwierigkeiten - können bestehen in der Einschränkung oder Eigenartigkeit des Verlaufs von beliebigen Tätigkeiten in unterschiedlichen Manifestationsebenen (schriftliche Tätigkeit, mathematische Handlungen usw.);
  • Soziale Anpassung/ (persönliche, ökologische Schwierigkeiten) soziokulturelle (insbesondere Interaktion mit Fremdartigkeit, Informationsbeschaffung mittels Gebärdensprache usw.) - kann sich in Vorhandensein von Bildungsbarrieren ausdrücken: Anpassung an die Bedingungen des sozialen Umfelds; Organisation eines angemessenen Systems der Beziehungen zu sozialen Objekten; Manifestation der Rollenplastizität des Verhaltens; Integration in soziale Gruppen, Assimilation stabiler sozialer Bedingungen, Akzeptanz von Normen und Werten des neuen sozialen Umfelds, Formen der sozialen Interaktion.

Bei den in Deutschland durch die KMK definierten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten im Lernen, in der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie im Bereich Sprache liegt in der Regel vor allem eine pädagogische Diagnostik auf der Basis des Feststellungsverfahrens zum sonderpädagogischen Bedarf an Unterstützung durch Förderschullehrkräfte mit entsprechender Fachexpertise vor. Das Vorliegen eines förderdiagnostischen Gutachtens nach niedersächsischem Vorbild ist wahrscheinlich nicht zu erwarten, sodass in der Regel auch anfangs keine konkreten Fördermaßnahmen benannt werden können.

Wie werden Beeinträchtigungen in der Ukraine festgestellt?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Die Indikationen für die Feststellung einer Behinderung bei Kindern sind pathologische Zustände, die bei angeborenen, erblichen, erworbene Krankheiten und nach Verletzungen vorkommen. Die Feststellung der medizinischen Indikationen zur Anerkennung als behindert für ein Kindes unter 18 Jahren wird durch ärztliche Beratungskommissionen durchgeführt. In diesem Fall haben die Eltern bestimmte staatliche Unterlagen, die in der Schule vorgelegt werden und das Kind dann aufgenommen werden muss.
    Im weiteren Ablauf wird in der Schule eine Gruppe (Klassenleiter, Fachlehrer, die in dieser Klasse unterrichten, Schulleiter, Stellvertretender, Psychologe und Sozialfachkraft) gebildet. Alle Beteiligten erarbeiten einen auf das Kind zugeschnittenen Ausbildungsplan (Schulbesuch ja oder nein, ev. nur einige Tage; Kommunikation mit den anderen Kindern und Eltern; alle Beteiligten müssen informiert werden, wie man mit dem Kind umgeht, etc. )
  • Lehrkräfte können Auffälligkeiten auch während der Schulzeit bemerken. In diesem Fall kann man nach Rücksprache mit Eltern, sich an ein Inklusionsressourcenzentrum wenden. Ein aktives Netzwerk von 667 inklusiven Ressourcenzentren gibt es in der Ukraine seit Februar 2022 ( https://ircenter.gov.ua/ ). Diese können sonderpädagogische Bedürfnisse bei einem Kind feststellen und dienen der Unterstützung im Bildungsprozess. Spezialisten von inklusiven Ressourcenzentren führen eine umfassende psychologische und pädagogische Befundung der Entwicklung einer Person durch und geben eine Schlussfolgerung zu einer umfassenden Bewertung mit den Empfehlungen an Eltern einer Person und pädagogische Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen, wie man den Bildungsprozess richtig organisiert, ob eine solche Person eine Anpassung des Bildungsprogramms oder dessen Modifikation benötigt, ab. Diese Schlussfolgerung wird von den Eltern der von ihnen gewählten Bildungseinrichtung zur Verfügung gestellt.

Beide Optionen geben dem Kind auch das Recht auf eine Assistenzlehrerkraft. Diese betreut das behinderte bzw. beeinträchtigte Kind und hilft auch in den Kommunikationen mit den anderen Schülern.

Gibt es eine sonderpädagogische Ausbildung in der Ukraine?

Assistenzlehrkräfte müssen eine spezielle Ausbildung zur Arbeit mit behinderten Kindern haben. Spezielle Ausbildungsinstitutionen bilden ausgebildete Sonderpädagogen je nach Behinderungsart aus. Allerdings wird eine solche Ausbildung in der Regel nicht an den Hochschulen angeboten. Lehrerinnen und Lehrer bilden sich selbständig diesbezüglich selbstständig bei privaten Bildungsangeboten weiter.

An staatlichen regulären Schulen besteht das Problem, dass es zu wenig Assistenzlehrerinnen und Assistenzlehrer gibt und man nicht jedem Kind gerecht werden kann. Sehr oft werden dann Lehrkräfte zu einer Fortbildung, allerdings nur in der Regel nur in Großstädten, geschickt.

Welche Förderschwerpunkte sind bei der Schulaufnahme in Deutschland zu betrachten?

Folgende sonderpädagogische Förderschwerpunkte kommen in Betracht:

  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Hören

Warum werden die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen und emotionale und soziale Entwicklung nicht berücksichtigt?

Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Sprache kann bei Aufnahme der Kinder und Jugendlichen grundsätzlich keine Bedeutung haben, da die Kinder und Jugendlichen zunächst Deutsch als Fremdsprache erwerben müssen. Auch die Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung sollen bei Aufnahme in die Schule nicht besonders betrachtet werden. Mögliche Beeinträchtigungen im Lernen können erst nach dem Erwerb der deutschen Sprache und nach längerer Beobachtung und Dokumentation der Lernentwicklung festgestellt werden. Auftretende Beeinträchtigungen im emotionalen und sozialen Bereich können Auswirkungen von nachhaltig wirkenden Flucht- und Kriegserfahrungen sein.

Ist eine direkte Anmeldung an einer Förderschule möglich?

Eine direkte Anmeldung an einer Förderschule, Tagesbildungsstätte oder Landesbildungszentrum ist möglich. Die Kinder und Jugendlichen sind zunächst ohne vorliegendes Gutachten aufzunehmen. Jedoch finden hier die oben erwähnten Förderschwerpunkte entsprechende Beachtung:

  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Hören

Vorab sollte eine umfassende Beratung durch ein RZI stattgefunden haben. Im Vordergrund stehen Elterngespräche und eine mögliche Anamnese. Allerdings kann in den Beratungsgesprächen nach entsprechenden Unterlagen, auch nach medizinischen Berichten, gefragt werden.

Ist ein Fördergutachten bei Aufnahme an einer Förderschule notwendig?

Auf ein Feststellungsverfahren wird verzichtet. Sollte es zu einer langfristigen Beschulung über den 01.08.2022 hinaus kommen, können entsprechende förderdiagnostische Maßnahmen durchgeführt werden. Spätestens dann sollte auch eine zusätzliche medizinische Diagnostik in den Blick genommen werden.

Fallen auffällige Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen aufgrund der Kriegs- und Fluchterfahrung unter den Bedarf der sonderpädagogischen Förderung?

Im Zuge von Flucht- und Kriegserfahrungen können bei Kindern und Jugendlichen Auffälligkeiten im Verhalten auftreten. Hierbei handelt es sich um Verhaltensweisen, die auf Grund denkbarer traumatischer Erfahrungen entwickelt worden sind und einer schulpsychologischen Beratung und Unterstützung bedürfen. Dazu sind entsprechende Informationen und Angebote seitens der Schulpsychologie bereits verfügbar. Die gezeigten Verhaltensweisen sind nicht mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der emotionalen und sozialen Entwicklung gleichzusetzen.

Welche Maßnahmen zur sonderpädagogischen Förderung müssen allgemein bildende Schulen ergreifen?

Werden ukrainische Schülerinnen und Schüler mit offensichtlichen oder vermuteten Beeinträchtigungen oder Behinderungen in den allgemein bildenden Schulen angemeldet, so muss die jeweilige Schule alle erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Unterstützung und Förderung zur Ermöglichung von Teilhabe an schulischer Bildung auf den Weg bringen.

In einem ersten Schritt können diese Maßnahmen durch die schulinterne sonderpädagogische Beratung erfolgen. Hierfür stehen in den Schulen Förderschullehrkräfte im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung und von Zusatzbedarfen zur Verfügung.

Um zunächst eine individuelle Begleitung zu gewährleisten, sind

  • Beobachtungen in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Situationen
  • Dokumentationen diverser Hinweise bei Aufnahme zur persönlichen Entwicklung und Lernwicklung
  • eine mögliche Anamnese
  • Beratung und Unterstützung durch die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) und Lehrkräfte der Mobilen Dienste (bei Beeinträchtigungen in den Bereichen der körperlichen und motorischen Entwicklung, im Sehen und Hören)
  • der Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern (Multiprofessionelle Teams)

einzubeziehen bzw. erforderlich.

Zu welchem Zeitpunkt wird es erforderlich sein, ein Feststellungsverfahren einzuleiten?

Sollte es zu einer langfristigen Beschulung über den 01.08.2022 hinaus kommen, können entsprechende förderdiagnostische Maßnahmen durchgeführt werden. Spätestens dann sollte auch eine zusätzliche medizinische Diagnostik in den Blick genommen werden.

Welche Beratungs- und Unterstützungssysteme werden bereitgestellt?

Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) sind die erste und zentrale Anlaufstelle für alle, die Fragen zur inklusiven Bildung, Möglichkeiten der Beschulung oder ein Anliegen zur sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung haben. Mit ihren ortsnahen Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen sie insbesondere Schulen, schulischem Personal, Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Erziehungsberechtigten zur Verfügung.

Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt, außerdem werden die Zusammenarbeit und Vernetzung der Schulen mit verschiedenen Hilfesystemen in der Region zum Wohle der betroffenen Kinder und Jugendlichen gefördert.

Link: https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/rzi

Über die RZI können die Mobilen Dienste angefordert werden. Dies betrifft im Hinblick auf die geflüchteten Kinder und Jugendlichen insbesondere die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören. Die Lehrkräfte der Mobilen Dienste beraten in dieser Situation Schulen, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler unterstützend mit dem Ziel, eine barrierefreie Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. So werden einerseits entsprechende Hilfen und unterstützende Maßnahmen für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler erarbeitet, aber auch das System Schule im Hinblick auf die Entwicklung und Anpassung notwendiger Rahmenbedingungen begleitet.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Erziehungsberechtigten?

Für die Qualität und die Wirksamkeit der Förderung von Schülerinnen und Schülern ist eine vertrauensvolle, partnerschaftliche und intensive Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften von entscheidender Bedeutung. Die Schule benötigt, wenn sie einer adäquaten Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers gerecht werden will, Informationen der Erziehungsberechtigten über ihre Kinder. Die Lehrkräfte profitieren bei der Entwicklung ihres pädagogischen Angebots von der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten.

Was muss ich bei einer Beratung mit Erziehungsberechtigten beachten?

In den Beratungen ist äußerst sensibel hinsichtlich der Wahrnehmung der Erziehungsberechtigten im Hinblick auf die Beeinträchtigungen ihres Kindes vorzugehen. Im Hinblick auf das Bildungssystem der Ukraine sollte die Beraterin bzw. der Berater sich z.B. folgende Fragen stellen: Wird diese Beeinträchtigung als medizinischer Defekt oder Krankheit gesehen? Ist es für die ganze Familie ein Makel? Gibt es ein Schuldgefühl der Eltern? Durfte das Kind in der Ukraine eine öffentliche Einrichtung besuchen oder wurde es zu Hause beschult? Auch unsere selbstverständliche inklusive Haltung kann bei Menschen aus der Ukraine auf Unverständnis stoßen und Befremden auslösen. Ein schrittweises sensibles Vorgehen bei Beratungen zusammen mit einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher sollte nebst einem gemeinsamen vorbereitenden Gespräch mit der Dolmetscherin oder dem Dolmetscher oberstes Gebot sein.


Hinweise für Erziehungsberechtigte aus der Ukraine

Was tun, wenn mein Kind eine Beeinträchtigung hat oder besonderen Förderbedarf benötigt


Welche Möglichkeiten der Beschulung gibt es für mein Kind, wenn es eine Beeinträchtigung oder Behinderung hat?
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen erfolgt in vorhandene Regelklassen. Eine Beschulung ist wie folgt möglich

- Allgemein bildende Schule (inklusive Beschulung)

- Förderschulen

  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen

- Hören- Landesbildungszentren (LBZ) für Hören und Sehen

- Schulen in freier Trägerschaft

- Tagesbildungsstätten (Schwerpunkt geistige Entwicklung)

Was bedeutet „inklusive“ Beschulung?
Der Inklusionsbegriff umfasst die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das schließt auch das Recht auf Bildung ein. Die inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jedes Kind mit seinen individuellen Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird.

Folgende sonderpädagogische Förderschwerpunkte kommen in Betracht:

• geistige Entwicklung

• körperliche und motorische Entwicklung

• Sehen

• Hören

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur inklusiven Bildung habe?
Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) sind die erste und zentrale Anlaufstelle für alle, die Fragen zur inklusiven Bildung, Möglichkeiten der Beschulung oder ein Anliegen zur sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung haben.

Informationen zu den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule:

https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/rzi

Was ist unter einem Feststellungsverfahren zu verstehen?
Im Rahmen des Feststellungsverfahrens soll durch ein förderdiagnostisches Gutachten festgestellt werden, ob die Schülerin oder der Schüler auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen ist. Ziel ist es, den Umfang und die Art des Bedarfs sowie die erforderlichen Maßnahmen zu bestimmen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln