Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Qualitätsmerkmal 1.2: Bildungswege

Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und wird aufgefordert, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Die langfristigen Wirkungen einer Schule zeigen sich daran, inwieweit die Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Bildungslaufbahnen bewältigen und die angestrebten Schulabschlüsse erreichen.

Auf die Anschlussfähigkeit des Gelernten wird ein besonderes Augenmerk gerichtet. Ziel ist, dass die Übergänge zwischen Bildungseinrichtungen ohne Brüche erfolgen und alle Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer kontinuierlichen Berufs- und Studienorientierung nach ihrem Schulabschluss ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten.

Teilmerkmale:

  • Schullaufbahnen
    Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen den ihren individuellen Fähigkeiten und ihrer Entwicklung angemessenen Bildungsweg unter Eröffnung entsprechender Bildungsmöglichkeiten zielstrebig.

  • Abschlüsse
    Die Schülerinnen und Schüler erreichen den angestrebten Abschluss.

  • Anschlussfähigkeit
    Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kompetenzen ermöglichen ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln