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FAQs zum Startchancen-Programm (SCP)

Die nächste Weiche für das Startchancen-Programm von Bund und Ländern ist gestellt: Am 23.04.2024 stimmte die Niedersächsische Landesregierung dem Entwurf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 sowie der Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder zu. Nun soll der Landtag darüber unterrichtet werden.

Anfang Februar hatten sich Bund und Länder nach intensiven Verhandlungen auf das Startchancen-Programm verständigt. Damit wollen sie der sich immer weiter öffnenden sozialen Schere entgegenwirken, den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen von der sozioökonomischen Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Um das zu schaffen, nimmt das Programm genau die Schulen gezielt in den Blick, deren Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung benötigen, um einen guten Start ins Schulleben und später ins Berufsleben zu haben.

Konkret richtet sich das Programm bundesweit an etwa 4.000 Schulen bzw. an rund 1 Mio. Schülerinnen und Schüler, davon 60 % an Grundschulen und 40 % an weiterführenden Schulen. In Niedersachsen sollen rund 390 Schulen bzw. 98.000 Schülerinnen und Schüler von dem Programm profitieren. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt nach einem sozialdatenbasierten Berechnungsmodell – einem sogenannten Sozialindex. Im berufsbildenden Bereich sollen insbesondere die Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung profitieren.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier und im Downloadbereich:

Was ist das SCP?

Das SCP ist das größte Bildungsprogramm von Bund und Ländern und richtet sich an Schulen zur Förderung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern, um ihnen einen guten Start ins Schulleben und später ins Berufsleben zu ermöglichen. Es soll für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - unabhängig von den Rahmenbedingungen, unter denen sie aufwachsen – die Teilhabe ermöglichen und den Bildungserfolg verbessern. Es geht darum, den Bildungserfolg von der sozioökonomischen Herkunft zu entkoppeln.

Welche Ziele werden mit dem SCP verfolgt?
Das Programm soll sowohl auf der individuellen Ebene der Schülerinnen und Schüler als auch auf der institutionellen und der systemischen Ebene wirken.

Auf der individuellen Ebene steht die Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen sowie die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden im Vordergrund. Die Zahl derer, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, soll halbiert und die Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit gefördert werden. Auf der institutionellen Ebene geht es um die datengestützte Weiterentwicklung der inneren und äußeren Schulentwicklung, auf der systemischen Ebene in erster Linie um die Erhöhung der Wirksamkeit des Unterstützungssystems.

Welche Maßnahmen (Säulen) beinhaltet das SCP?
Das SCP basiert auf drei Säulen:

Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und

förderliche Lernumgebung

Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur

Schul- und Unterrichtsentwicklung

Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Welche Laufzeit hat das SCP?
Das Programm beginnt formal am 01.08.2024 und läuft über zehn Jahre, also bis zum 31.07.2034.

Wie viele Mittel werden für das SCP zur Verfügung gestellt?
Der Bund stellt für den gesamten Zeitraum insgesamt 10 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Länder stellen eine Kofinanzierung in gleicher Höhe sicher. Niedersachsen wird in den nächsten zehn Jahren also rund 98 Mio. Euro pro Jahr vom Bund erhalten und im gleichen Umfang Maßnahmen für die Startchancen-Schulen aus eigenen Mitteln finanzieren.

Wie erfolgt die Auswahl der Schulen?

Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt nach einem sozialdatenbasierten Berechnungsmodell (vergleichbar einem sog. „Sozialindex“), das gemäß den Vorgaben des Bundes speziell für diesen Zweck entwickelt wurde.

Für die Auswahl der Startchancen-Schulen sind folgende Kriterien und Indikatoren vorgesehen, die unterschiedlich gewichtet werden:

• Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund

• Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer Befreiung von der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln (nicht bei BBS)

• Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Lernen oder Emotional-Soziale Entwicklung

• Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse

• Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss (nicht bei Grundschulen)

Die Auswahl der Startchancen-Schulen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Sozialdaten, die dem niedersächsischen Kultusministerium schulbezogen bereits vorliegen. Dabei sieht die Bund-Länder-Vereinbarung vor, dass insbesondere die Dimensionen „Armut“ und „Migration“ bei der Schulauswahl berücksichtigt werden müssen. Ungefähr 60% der ausgewählten Schulen müssen Grundschulen sein.

Auch berufsbildenden Schulen ist die Teilnahme am SCP zu ermöglichen.

Gibt es ein Bewerbungsverfahren?
Für die Teilnahme am SCP gibt es kein Bewerbungsverfahren, da die Auswahl der Schulen sozialdatenbasiert erfolgen muss. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt daher zentral nach der vorliegenden Datenlage.

Können auch BBS und Schulen in freier Trägerschaft am SCP teilnehmen?
BBS und Schulen in freier Trägerschaft können ebenfalls teilnehmen, wenn sie die Kriterien erfüllen. Dazu erfolgte bereits eine Abfrage zur freiwilligen Erhebung der Daten für das sozialdatenbasierte Berechnungsmodell.

Was wird in der Säule I gefördert?
Gefördert werden hier Investitionen der Schulträger in die kommunale Bildungsinfrastruktur, die zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen und einer hochwertigen Ausstattung beitragen. Das können zum Beispiel Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude sein, aber auch die Einrichtung und Ausstattung von Kreativlaboren, Bewegungsräumen oder Lernlandschaften. Die Maßnahmen der Säule I sollen unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen, die räumlichen Rahmenbedingungen, die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum fördern.

Wie erfolgt die Vergabe der Mittel für Säule I?
Zur Weiterleitung der in Säule I vorgesehenen Mittel des Bundes an die für den Investitionsbereich zuständigen Schulträger wird das Land Niedersachsen eine Förderrichtlinie erlassen und darauf hinwirken, dass für jede Startchancen-Schule innerhalb der Laufzeit des Programms mindestens eine Maßnahme beantragt und durchgeführt wird.

Was beinhaltet das Chancenbudget der Säule II?
Mit den Chancenbudgets werden den Schulen jährlich Mittel zugewiesen, die sie für ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung verwenden können. Für zwei Drittel des Budgets können aus einem umfangreichen Katalog möglicher Maßnahmen diejenigen ausgewählt werden, die für die eigene Schule am besten passen und zur Unterstützung der Arbeit vor Ort besonders geeignet erscheinen. Über ein Drittel des Chancenbudgets kann eine Startchancen-Schule frei verfügen. Für die Auswahl und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen stehen den Schulen die jeweils zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sowie die Kolleginnen und Kollegen des Beratungs- und Unterstützungssystems beratend und unterstützend zur Verfügung und halten die geplanten Maßnahmen gemeinsam mit den Schulen in Zielvereinbarungen fest.

Darüber hinaus werden Mittel der Säule II landesweit zentral verwendet um allen teilnehmenden Schulen zielgerichtete Fortbildungen zu verschiedenen Themen anzubieten und regionale sowie themenbezogene Netzwerke zu etablieren.

Welche Vorgaben für mögliche Maßnahmen enthält das Orientierungspapier zu Säule II?
Für zwei Drittel des Chancenbudgets können aus einem umfangreichen Orientierungspapier mögliche Maßnahmen ausgewählt werden. Dieses Orientierungspapier wird frühzeitig vor Programmbeginn veröffentlicht. Die Maßnahmen sollen stets den Lehr-Lern-Prozess der Schülerinnen und Schülern erreichen, ihre Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik stärken und ihre sozio-emotionalen Kompetenzen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern.

Folgende Ebenen sollen berücksichtigt werden:

A. Individuelle Ebene

a. Systematische Potenzialförderung, individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung

b. Berufliche Orientierung (nicht für GS)

B. Institutionelle Ebene

a. Schul- und Unterrichtsentwicklung

b. Professionalisierung des Personals

c. Gestaltung von Übergängen

d. Öffnung in den Sozialraum

Wie hoch ist das schulische Chancenbudget?
Die Höhe des jeweiligen Chancenbudgets entnehmen die Schulen der jährlichen Zuweisung durch die RLSB. Über die genaue Höhe der Zuweisungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.

Was beinhaltet die Säule III des SCP?
In Säule III geht es um die Stärkung des multiprofessionellen Zusammenwirkens der schulischen Beteiligten. Dafür sollen die Schulen besser mit nichtlehrendem Personal ausgestattet werden, um die individuelle Beratung und Unterstützung der Lernenden zu fördern – im Sekundarbereich auch in Fragen der Beruflichen Orientierung -, eine lernförderliche Elternarbeit zu unterstützen, die Entwicklung einer positiven Schulkultur zu begleiten oder Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu unterstützen.


Welches Personal kann über die Säule III zusätzlich eingestellt werden?
Die Startchancen-Schulen sollen insbesondere durch einen Aufwuchs bei der Schulsozialarbeit unterstützt werden. Daneben soll es auch möglich sein, pädagogische Mitarbeitende einzustellen. Der Bedarf der einzelnen SCP-Schule soll dabei das entscheidende Kriterium sein.

Meine Schule wurde ausgewählt. Was muss die Schule jetzt tun?
Die ausgewählten Schulen erhalten voraussichtlich im Mai 2024 eine Information über die verpflichtende Teilnahme an dem Programm. Es sind in den ausgewählten Schulen zunächst keine Vorbereitungen oder gar Maßnahmen erforderlich. Noch vor den Sommerferien werden die Startchancen-Schulen in digitalen Veranstaltungen über das SCP informiert. Nach Programmbeginn wird es regionale Informations- und Austauschveranstaltungen in Präsenz geben.

Offizieller Beginn des „Startchancen-Programms“ wird der 01.08.2024 sein, wobei das erste Jahr zunächst dem Aufbau und der Etablierung der notwendigen Strukturen – z. B. auch der vorgesehenen wissenschaftlichen Begleitung – dient. Es bleibt den beteiligten Schulen also ausreichend Zeit, um sich auf das Programm einzustellen, Vorüberlegungen zu geeigneten Maßnahmen und notwendigen Umsetzungsschritten zu treffen und sich innerhalb der Schulgemeinschaft sowie mit dem Schulträger und dem RLSB abzustimmen.

Kann die Schule oder der Schulträger die Teilnahme am SCP ablehnen?
Die Teilnahme am SCP ist für die ausgewählten Schulen verpflichtend, da dieses Programm sich gezielt an die Schulen richtet, deren Schülerinnen und Schüler zusätzliche Förderung benötigen, um einen guten Start ins Schulleben und später ins Berufsleben zu haben. Eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Inwieweit der Schulträger sich in der Säule I einbringt, obliegt seiner Verantwortung. Jedoch sollte jeder Schulträger im Laufe des SCP mindestens eine Investition in der Schule tätigen.

Wieso werden die Gelder aus dem SCP nicht an alle Schulen gleichermaßen verteilt?
Studienergebnisse zeigen immer wieder, dass der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängt. Mit dem SCP wollen Bund und Länder daher zielgenau dort unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind und Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Das SCP ist damit ein zentraler Hebel für mehr Chancengerechtigkeit. Zudem kann das SCP viel bewegen, auch über die Startchancen-Schulen hinaus, indem es Anstöße für grundlegende Veränderungen im Bildungswesen gibt.


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