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Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an allgemein bildenden Schulen

Der favorisierte Weg über den Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich nur für bestimmte Fächer und Studienabschlüsse möglich. Durch das erfolgreiche Ablegen der Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes wird die Lehrbefähigung erworben. Hierdurch bestehen im anschließenden Bewerbungs- und Auswahlverfahren für den Schuldienst gleichrangige Einstellungschancen zu den Lehrkräften mit dem klassischen Weg der Lehramtsausbildung.

Um im sog. Quereinstieg in den Bewerberkreis für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemein bildenden Schulen aufgenommen zu werden, müssen Sie ein universitäres Studium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen universitären Hochschulabschluss abgeschlossen haben. Ferner müssen die im Rahmen des Studiums erbrachten und nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen zwei lehramtsbezogenen Unterrichtsfächern zuzuordnen sein.

Informationen über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst finden Sie für allgemein bildende Schulen in einem Merkblatt zum Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs .


Der Bewerbungstermin für das nächste Auswahl- und Zulassungsverfahren kann auf der Internetseite https://www.zulaonline.niedersachsen.de/ nachgelesen werden. Die Bewerbung ist bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig, Kurt-Schumacher-Straße 21, 38102 Braunschweig oder Postfach 30 51, 38020 Braunschweig, einzureichen.


Auskünfte erteilt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig unter :

Tel.: 0531-484-3233

Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 11.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr sowie Freitag von 10.00 - 12.00 Uhr.

E-Mail: Quereinstieg-Vorbereitungsdienst@rlsb-bs.niedersachsen.de


Information zum Nachweis des Masernschutzes:

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis einer Impfung gegen Masern von allen Bewerberinnen und Bewerbern, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, vorzulegen (Masernschutzgesetz). Alternativ kommt ein ärztliches Zeugnis in Betracht, das bestätigt, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Bewerberinnen und Bewerber, die über keinen Nachweis verfügen oder diesen nicht vorlegen, werden nicht in den Vorbereitungsdienst eingestellt.

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