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Schulverpflegung

Die Hauptverantwortung für die Sicherheit der abgegebenen Speisen tragen die Lebensmittelunternehmer. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden. Übernehmen Schulen diese Aufgabe, sind sie Lebensmittelunternehmer und übernehmen vollständig alle sich hieraus ergebenden Pflichten (Arbeitsschutz, Hygienevorschriften). Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt in diesem Fall die Gesamtverantwortung.

Alle Ganztagsschulen in Niedersachsen sind verpflichtet, eine Mittagsverpflegung anzubieten. Das Mittagessen und sonstige in der Schule angebotene Getränke und Esswaren sollen eine ausgewogene Ernährung sicherstellen (Erlass MK: „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014). Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den ganztagsspezifischen Angeboten erfolgt freiwillig. Darüber hinaus bieten teilweise auch Schulen, die nicht als Ganztagsschulen genehmigt worden sind, eine Mittagsverpflegung an (z.B. Berufsbildende Schulen, Gymnasien).

Die Etablierung eines attraktiven Verpflegungsangebots mit hoher Akzeptanz und Beliebtheit unter der Schüler- und Lehrerschaft ist eine hochkomplexe und von zahlreichen Faktoren abhängige Aufgabe. Grundsätzlich lassen sich zwei Blöcke bilden:

- Ernährungsphysiologische Qualität der Verpflegung

- Attraktivität des Verpflegungsangebots

Die Qualität der Ernährung beeinflusst die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Schulverpflegung ist dabei so zu gestalten, dass durch das vorhandene Angebot eine gesundheitsförderliche Auswahl durch die Kinder und Jugendlichen realisiert werden kann. Dieses Prinzip sollte sowohl für die Mittags- als auch für die Zwischenverpflegung gelten. Für die Nährstoffversorgung der Kinder sind Zwischenmahlzeiten und bei Ganztagsunterricht eine warme Mittagsmahlzeit wichtig zur Steigerung ihrer Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Ausreichendes Trinken gehört zu einer vollwertigen Ernährung dazu. Zum Durstlöschen und zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs eignet sich am besten Wasser. Ein kostenfreies und hygienisch einwandfreies Trinkwasserangebot sollte zum Standard jeder Schule gehören.

Surveys zeigen (z.B. EsKiMo = Ernährungsstudie als KIGGS Modul, Studie des Robert-Koch-Institutes zur Kindergesundheit), dass Kinder und Jugendliche zu wenig pflanzliche Lebensmittel (Obst, Gemüse, Brot, Kartoffeln) und zu viele fettreiche, tierische Lebensmittel konsumieren. So erreichen nur 6% der Jungen und 7% der Mädchen die Empfehlung für Gemüse sowie 15 % der Jungen und 19% der Mädchen die Empfehlung für Obst. Die Verzehrmengen für Süßwaren, Knabberartikel und Limonade liegen dagegen deutlich zu hoch.

Kinder und Jugendliche sind kritische Konsumenten, die über Geschmack, Geruch, die Konsistenz und das Aussehen des Essens entscheiden, ob sie an der schulischen Verpflegung teilnehmen oder nicht. Studien zum Thema „Ernährungsverhalten von Schülerinnen und Schülern“ zeigen immer wieder, dass die Attraktivität des Essens, die Raumatmosphäre und die Freundlichkeit des Personals sowie hinreichende Pausenlängen die wichtigsten Parameter sind für die Entscheidung, am Schulessen teilzunehmen.

In Niedersachsen gibt es ein landesweit agierendes Beratungs- und Unterstützungssystem außerschulischer Partner.

  • Vernetzungsstelle Schulverpflegung (VeSch) wurde 2009 eingeführt und ist Ansprechpartnerin für die Schulen in Fragen der Schulverpflegung. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen steht als zentrale Anlaufstelle für fachliche, organisatorische und logistische Fragen den Schulen mit drei Beratungsstellen zur Seite, die sich in den Regionalabteilungen der NLschB (LG, BS, OS) befinden. Die Vernetzungsstelle bietet zahlreiche Veranstaltungen, Fortbildungen und Regionale Treffen für alle Verantwortlichen aus dem Bereich der Schulverpflegung an und will allgemein für das Thema der schulischen Gemeinschaftsverpflegung sensibilisieren. Sie versteht sich als Bindeglied zwischen allen Akteuren im Bereich Schulverpflegung und will zu einem verstärkten Austausch motivieren.
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) u. a. mit ihrem Projekt ‚Schule auf Esskurs’. In dieser Maßnahme werden jedes Jahr 25 Schulen auf ihrem Weg zu einer besseren Schulverpflegung betreut. Schulen können selbst bestimmen, welche Ziele sie in dem Jahr verfolgen wollen.
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Sektion Niedersachsen (DGE, Sek. NI).
  • Serviceagentur Ganztägig Lernen, Niedersachsen. Diese berät Ganztagsschulen im Rahmen der pädagogischen Konzepte u.a. zu Fragen der Mittagsverpflegung.

Handlungsleitfaden: Ausschreibung & Leistungsbeschreibung

Den richtigen Anbieter für die Mittagsverpflegung an einer Schule zu finden, ist gar nicht so einfach. Oftmals ist der Preis das entscheidende Kriterium bei der Vergabe von Aufträgen für die Verpflegungsleistung. Doch wie kann eine Schule erreichen, dass auch die Qualität des Essens stimmt – und zwar schon bevor ein neuer Caterer in die Schule kommt?

Mit dieser Frage hat sich eine Arbeitsgruppe der Vernetzungsstellen Schulverpflegung beschäftigt. Ihre Mitglieder haben sich intensiv mit dem Thema Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen im Kontext der Schulverpflegung befasst und eine Arbeitshilfe erstellt, die es den Entscheidungsträgern erleichtern soll, in diese Themen einzusteigen. Entstanden ist daraus der Handlungsleitfaden Ausschreibung & Leistungsbeschreibung.

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