BFS dual, One Pager
(PDF, 0,25 MB)
Durchführungsbestimmungen BFS dual
(PDF, 0,15 MB)
Ziele/Bildungsabschluss:
Die Berufsfachschule dual vermittelt den Schülerinnen und Schülern ohne Ausbildungsplatz durch einen hohen Praxisanteil eine breit angelegte und vertiefte berufliche Grundbildung, die in verschiedenen Profilen bzw. Fachrichtungen erworben werden kann. Die Berufswahlentscheidung junger Menschen wird zudem durch ein gezieltes und individuelles Beratungs- und Coaching-
system unterstützt. Es ist fester Bestandteil des Unterrichts mit verbindlicher Teilnahme.
In der BFS dual können folgende schulischen Abschlüsse erworben werden:
Zurzeit bieten 16 öffentliche berufsbildende Schulen in Niedersachsen die BFS dual als Pilotierungsschulen an. Ab Schuljahr 2025/26 wird die BFS dual schrittweise die einjährige Berufsfachschule, die Klasse 2 der Berufsfachschule sowie die Klasse 11 der Fachoberschule ablösen.
Aufnahmevoraussetzungen:
In die BFS dual kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen kann.
Vor der Aufnahme in die Berufsfachschule dual ist nachzuweisen, dass ein verpflichtendes Beratungsgespräch (siehe hierzu § 2 der Anlage 3 zu § 33 BbS-VO) sowie ein verbindliches Eingangsgespräch mit der aufnehmenden berufsbildenden Schule durchgeführt worden ist.
Berufliche Ausrichtungen:
Die Berufsfachschule dual kann in den folgenden Profilen geführt werden – innerhalb der Profile sind je nach berufsbildender Schule verschiedene Schwerpunkte möglich:
Verlauf der BFS dual:
1. Schulhalbjahr
Gemeinsame Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der BFS dual. Vorgesehen sind in den ersten Wochen Profil-/Schwerpunktwechsel zur beruflichen Orientierung und Vermittlung einer breit angelegten berufsbezogenen Grundbildung sowie eine zweiwöchige praktische Ausbildung in einem Betrieb.
2. Schulhalbjahr
Die BFS dual teilt sich im 2. Schulhalbjahr in zwei Stränge auf:
Hinweise zu rechtlichen Regelungen und Vorschriften:
Die BFS dual wird ab dem Schuljahr 2022/23 als Innovationsvorhaben geführt. In Teilen ist sie damit von den Rechts- und Verwaltungsvorschriften für berufsbildende Schulen (insbesondere BbS-VO, EB-BbS, Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife) ausgenommen.
BFS dual, One Pager
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Durchführungsbestimmungen BFS dual
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Artikel-Informationen
erstellt am:
30.04.2024
zuletzt aktualisiert am:
06.05.2024