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Qualitätsmerkmal 6.1: Kooperation im Kollegium

Kooperationen zwischen den Lehrkräften und übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Voraussetzung für die Ausgestaltung eines hochwertigen und vergleichbaren Unterrichtsangebots. Im Rahmen von Gesamt-, Fach- und Fachbereichskonferenzen, Klassenkonferenzen sowie weiteren Teilkonferenzen werden u. a. gemeinsame Inhalte und Zielsetzungen für den Unterricht festgelegt, Kri-terien der Leistungsbewertung und -dokumentation vereinbart sowie Förderangebote abgestimmt.

Kooperationen geben Orientierung, Sicherheit, Akzeptanz und führen zu einem kollegialen Miteinander. Sie verändern die berufliche Selbst- und Fremdwahrnehmung und ermöglichen so die professionelle Weiterentwicklung. Abstimmung und gemeinsame Planung sowie der Austausch über die Gestaltung von Unterricht führen nicht nur zur Arbeitserleichterung, sondern ermöglichen das Lernen und Profitieren voneinander. Hierzu gehören auch die Betreuung der Auszubildenden und die Nutzung ihrer Kompetenzen und Erfahrungen sowie die Einführung neuer Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit beeinflusst daher die Qualität der entsprechenden Lehr- und Lernprozesse entscheidend.

Teilmerkmale:

  • Kooperationsstrukturen
    Die Lehrkräfte sowie das übrige Personal arbeiten aktiv auf der Grundlage klarer Strukturen in fachlichen, erzieherischen und organisatorischen Fragen zusammen.

  • Absprachen und Vereinbarungen
    Es gibt verbindliche Absprachen und Vereinbarungen, die im Konsens getragen werden.

  • Weitergabe von Expertise
    Im Kollegium werden vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Planungen verständlich kommuniziert, systematisch weitergegeben und zur wechselseitigen Beratung verwendet.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

Organisation von Lernprozessen in den einzelnen Schulformen


UNTERSTÜTZENDE MATERIALIEN

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