Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Das Berufliche Gymnasium

Ziele/Bildungsabschluss:

Das Berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang (Schuljahrgänge 11 - 13) der Sekundarstufe II, in dem die Schülerinnen und Schüler auf das Studium an einer Universität oder Hochschule und - durch seine beruflichen Ausrichtungen - in besonderer Weise auf die Berufswelt vorbereitet werden. Ziel ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt.

Schülerinnen und Schülern, die vor dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife den Bildungsgang verlassen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann von der Schule vergeben werden, nachdem ein ergänzender berufsbezogener Teil nachgewiesen wird:

a) durch eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung oder

b) durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder

c) durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.

Berufliche Ausrichtungen:

Das Berufliche Gymnasium wird in Niedersachsen zurzeit in den folgenden Fachrichtungen geführt:

- Wirtschaft

- Technik
mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Mechatronik, Metalltechnik, Informationstechnik
und Gestaltungs- und Medientechnik

- Gesundheit und Soziales
mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Gesundheit-Pflege und Sozialpädagogik.

Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für den Besuch eines Beruflichen Gymnasiums ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, der erweiterte Sekundarabschluss I bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand. Dieser kann an allen Schulformen des Sekundarbereichs I sowie durch den erfolgreichen Besuch bestimmter Schulformen der berufsbildenden Schulen erworben worden sein. [Hinweis: Ein Wechsel aus der Qualifikationsphase eines allgemein bildenden Gymnasiums in das Berufliche Gymnasium ist nicht möglich!]

Ohne Besuch der Einführungsphase kann in die Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden, wer in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und im Sekundarbereich I ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt hat. Wer nach Besuch einer ausländischen Schule in das Berufliche Gymnasium eintritt, kann seine Fremdsprachenkenntnisse in einer abweichenden Weise nachweisen.

Hinweise zu rechtlichen Regelungen und Vorschriften:

Weitere Informationen, beispielsweise zu Belegungsverpflichtungen, sind der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK), den Rechts- und Verwaltungsvorschriften für berufsbildenden Schulen (insbesondere BbS-VO, EB-BbS, Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife) zu entnehmen und von den berufsbildenden Schulen vor Ort zu erhalten.



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln