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Qualitätsmerkmal 6.2: Kooperation nach außen

RdErl. "Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen" Die Herstellung von funktionierenden, belastbaren Kooperationsbeziehungen zwischen unterschiedlichen Institutionen und Professionen ist eine anspruchsvolle und voraussetzungsvolle Aufgabe, die bewusst gestaltet werden muss. Der vertikalen und horizontalen Vernetzung der mit schulischer und außerschulischer Bildung beauftragten Institutionen in Verbünden, Netzwerken oder Bildungsregionen wird eine große Bedeutung für die Qualität und Wirksamkeit der Bildungsarbeit beigemessen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Bildungseinrichtungen am gemeinsamen Schulstandort ist Voraussetzung für einen kontinuierlichen Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler. Durch Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sollen Übergänge und Wechsel zwischen Bildungseinrichtungen erleichtert und Brüche im Bildungsweg weitgehend vermieden werden. Neben regionalen, nationalen und internationalen Partnerschaften mit anderen Schulen öffnet sich die Schule gegenüber ihrem Umfeld durch Kooperation und Kommunikation mit weiteren Bildungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Betrieben und außerschulischen Partnern und nutzt diese zum Ausbau der Förderung und der Erweiterung des Bildungsangebots im Interesse des Bildungserfolgs ihrer Schülerinnen und Schüler.

Teilmerkmale:

  • Gestaltung der Übergänge und Wechsel
    Die Schule nutzt Kooperationen mit schulen und anderen Partnern systematisch zur Gestaltung pädagogisch, didaktisch-methodisch und organisatorisch gesicherter Übergänge und Wechsel.

  • Ausbau der individuellen Förderung
    Die Schule bindet systematisch die Expertise vielfältiger Kooperationspartner zur Unterstützung der individuellen Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler ein.

  • Erweiterung des Bildungsangebots
    Die Schule nutzt Kooperationen mit Schulen und anderen Partnern systematisch zur Erweiterung des Bildungsangebots durch gemeinsam getragene Lernangebote.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

Zusammenarbeit mit anderen Schulen

Zusammenarbeit mit Tageseinrichtungen

Berufsorientierung


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