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Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.

Das Niedersächsische Kultusministerium, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben:


Auftragnehmer Vergabeart *) Art und Umfang der Leistung Zeitraum der Leistungserbringung













Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2018
zuletzt aktualisiert am:
24.04.2024

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