Nds. Kultusministerium

Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind gemäß § 30 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen.

Das Niedersächsische Kultusministerium, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben:


Auftragnehmer Vergabeart Art und Umfang der Leistung Zeitraum der Leistungserbringung













Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2018
zuletzt aktualisiert am:
10.07.2026

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln