Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Zeugnisse)
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Teil 1)
Mit ausländischen Bildungsnachweisen wie mit Schulzeugnissen, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplomen ist es möglich, in Ausbildungen, Schulen und Hochschulen einzutreten, wenn Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen, die den für den jeweiligen Bildungsgang vorgeschriebenen Aufnahmevoraussetzungen gleichwertig sind. Einer besonderen Gleichwertigkeitsbescheinigung bedarf es nicht. Die aufnehmenden Bildungseinrichtungen entscheiden im Regelfall in eigener Zuständigkeit.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Über den Besuch von allgemein bildenden Schulen sowie von Berufsbildenden Schulen entscheiden die Schulen im Rahmen der Aufnahmeentscheidung grundsätzlich in eigener Zuständigkeit. Informationen zu den Aufnahmevoraussetzungen erhalten Sie direkt bei den Schulen. Dies gilt insbesondere, wenn z.B. eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten bzw. zur Erzieherin/zum Erzieher angestrebt wird.
Antragstellerinnen und Antragsteller die eine Anerkennung ihres ausländischen Schulabschlusses, z. B für die Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz benötigen, wenden sich bitte an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg: Bewertung ausländischer Schulabschlüsse: Bildungsportal Niedersachsen (bildungsportal-niedersachsen.de)
Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Zeugnisse, die im Herkunftsland zur Aufnahme eines Studiums berechtigen, oder eines International Baccalaureate wenden sich zur Bewerbung um einen Studienplatz und in sonstigen Studienangelegenheiten unmittelbar an die gewünschte Hochschule (Fachhochschule, Universität, wissenschaftliche Hochschule u. a.).
Für die Anerkennung ausländischer Hochschul-/Studienabschlüsse ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
Über ausländische Schul- und Notensysteme kann man sich auf den öffentlich zugänglichen Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in der Datenbank informieren. In den jeweiligen Bewertungsvorschlägen (BV) eines Landes (>"Land wählen") sind in den Rubriken >"Informationen", >"Zeugnisbewertung" und >"Abschlüsse" wesentliche Hinweise zur Einordnung ausländischer Schulzeugnisse sowie zum Hochschulbereich vermerkt.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Teil 2)
Das RLSB Lüneburg prüft u.a. die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen von Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten sowie Pflegeassistentinnen und Assistenten.
Die Anerkennungsaufgaben in Gesundheitsfachberufen durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg können unter der dortigen Internetadresse im Service-Portal Niedersachsen (Behördenwegweiser) www.service.niedersachsen.de eingesehen werden.
Über die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen entscheiden im Rahmen der Zulassungsverfahren die aufnehmenden Hochschulen.
Das RLSB Lüneburg prüft zudem die Anerkennung ausländischer Lehrerinnen- und Lehrerqualifikationen. Informationen dazu finden Sie hier: https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/auslaendische-bildungsabschluesse/standard-titel-1
Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sind in Niedersachsen unterschiedliche Stellen zuständig. Diese können über den „Anerkennungsfinder“ (https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/auslaendische-bildungsabschluesse/standard-titel-1) gefunden werden.
Kontaktdaten zu Beratungsstellen, die bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unterstützen, sind im „Anerkennungsfinder“ hinterlegt; auch über das IQ-Netzwerk (https://www.migrationsportal.de/) sind Beratungsangebote verfügbar.

