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Verlängerung der Rahmendienstvereinbarung (RDV) zur Nutzung von Lern- und Kommunikationsplattformen in der Schule

Die Zeit der Corona-Pandemie wirkte auf die Digitalisierung der Schulen wie ein Katalysator – von heute auf morgen gelang es Schulen Möglichkeiten des Lernens, Unterrichtens und Kommunizierens auf Distanz zu realisieren. Förderlich war, dass zugleich über den Digitalpakt und im Rahmen der Teilhabe finanzielle Mittel zur Verfügung standen, um einem Teil der Schülerinnen und Schüler sowie auch den meisten Lehrkräften digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen.

Viele Schulen und Lehrkräfte stellten in kürzester Zeit, die Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Betrieben sowie Ausbildungsstätten und auch untereinander mit Hilfe der digitalen Möglichkeiten der NBC und anderer Lern- und Kommunikationsplattformen sicher. Rasch wurde der Unterricht aus dem Homeoffice der Lehrkräfte in die Zimmer von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden übertragen.

Die digitalen Möglichkeiten stellten besondere Anforderungen, z. B. an den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Datensicherheit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Bereits vor der Pandemie hatte der Schulhauptpersonalrat (SHPR) deutlich gemacht, dass es in der Schule vor Ort darum gehen muss, die im Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) geregelten Beteiligungsrechte der Schulpersonalräte zu unterstützen und deshalb eine Rahmendienstvereinbarung initiiert. Seitens der Schwerbehindertenvertretung wurde darauf hingewiesen, dass die Belange von Lehrkräften mit einer Schwerbehinderung besonderer Beachtung bedürfen. Das betrifft z. B. Pausen am Bildschirm sowie den Hinweis auf die Vereinbarkeit von Teilzeit und begrenzter Dienstfähigkeit bei der Nutzung von Lern- und Kommunikationsanwendungen.

So konnte in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe verschiedener Fachreferate des Niedersächsischen Kultusministeriums, des SHPR, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten am 29.09.2021 eine Rahmendienstvereinbarung geschlossen werden, die die Nutzung der Lern- und Kommunikationsplattformen beim Distanzlernen (allgemein bildende Schulen) und beim Distanzunterricht (berufsbildende Schulen) an den Schulen regelt. Für die Zeit der Pandemie stand somit eine Vereinbarung zur Verfügung, an der sich die Personalvertretungen in den Schulen vor Ort orientieren konnten.

Als 2022 die Pandemie (die „epidemische Lage von nationaler Tragweite durch die Corona-Pandemie gemäß Infektionsschutzgesetz“) seitens der Bundesregierung offiziell als beendet erklärt wurde, endete formal auch die Gültigkeit der RDV. Dem Vorschlag des SHPR folgend wurde daher am 03.02.2022 die Weitergeltung zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 vereinbart. Nunmehr wurde bis zur Vereinbarung dauerhaft gültiger Regelungen die RDV am 27.06.2023 ein weiteres Mal bis zum 31.07.2025 verlängert.

Derzeit wird gemeinsam mit dem SHPR, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten an einer Rahmendienstvereinbarung gearbeitet, die unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen allgemeingültige Regelungen zur Arbeit mit Lern- und Kommunikationsplattformen – auch für unterschiedliche Formen und Ausprägungen von Distanzunterricht – in den Schulen beinhalten wird.

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