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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Zeugnisse)

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Teil 1)

Mit ausländischen Bildungsnachweisen wie mit Schulzeugnissen, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplomen ist es möglich, in Ausbildungen, Schulen und Hochschulen einzutreten, wenn Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen, die den für den jeweiligen Bildungsgang vorgeschriebenen Aufnahmevoraussetzungen gleichwertig sind. Einer besonderen Gleichwertigkeitsbescheinigung bedarf es nicht. Die aufnehmenden Bildungseinrichtungen entscheiden im Regelfall in eigener Zuständigkeit.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Über den Besuch von allgemein bildenden Schulen sowie von Berufsbildenden Schulen entscheiden die Schulen im Rahmen der Aufnahmeentscheidung grundsätzlich in eigener Zuständigkeit. Informationen zu den Aufnahmevoraussetzungen erhalten Sie direkt bei den Schulen.

Antragstellerinnen und Antragsteller die eine Anerkennung ihres ausländischen Schulabschlusses, z. B für die Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz benötigen, wenden sich bitte an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg: Bewertung ausländischer Schulabschlüsse: Bildungsportal Niedersachsen (bildungsportal-niedersachsen.de)

Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Zeugnisse, die im Herkunftsland zur Aufnahme eines Studiums berechtigen, oder eines International Baccalaureate wenden sich zur Bewerbung um einen Studienplatz und in sonstigen Studienangelegenheiten unmittelbar an die gewünschte Hochschule (Fachhochschule, Universität, wissenschaftliche Hochschule u. a.).

Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade und Titel ergibt sich aus § 10 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG). Da ein Genehmigungsverfahren nicht mehr vorgesehen ist, sind die Führungsvoraussetzungen vom Gradinhaber eigenständig zu überprüfen. Der entsprechende Gesetzestext und ergänzende Hinweise können dem Informationsblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur im Internet unter http://www.mwk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=27616&article_id=94262&_psmand=19 > Themen > Studium > Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen entnommen werden.

Über ausländische Schul- und Notensysteme kann man sich auf den öffentlich zugänglichen Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in der Datenbank www.anabin.kmk.org informieren. In den jeweiligen Bewertungsvorschlägen (BV) eines Landes (>"Land wählen") sind in den Rubriken >"Informationen", >"Zeugnisbewertung" und >"Abschlüsse" wesentliche Hinweise zur Einordnung ausländischer Schulzeugnisse sowie zum Hochschulbereich vermerkt.


Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Teil 2)

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg prüft auf Antrag die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Berufe, deren Ausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist, (z. B. Erzieherausbildungen) ein Anerkennungsverfahren durchzuführen: Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen: Bildungsportal Niedersachsen (bildungsportal-niedersachsen.de)

Die Anerkennungsaufgaben in Gesundheitsfachberufen durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg können unter der dortigen Internetadresse im Service-Portal Niedersachsen (Behördenwegweiser) www.service.niedersachsen.de eingesehen werden.

Über die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen entscheiden im Rahmen der Zulassungsverfahren die aufnehmenden Hochschulen.


Anerkennung weiterer ausländischer Bildungsabschlüsse (Teil 3)

Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse stehen - je nach Personen- bzw. Bewerbergruppe – verschiedene Stellen zur Verfügung, die ggf. auch in besonderen Fällen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten noch eine Einzelfallentscheidung treffen können.

Die Adressen sowie ggfs. auch die Ansprechpartner und den "Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen" finden Sie hier.

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