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Beratung und Unterstützung

Beratungsangebote der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI)

Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) sind Teil der Fachbereiche "Inklusive Bildung" der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB). Die Fachbereiche IB sind maßgeblich mit der Unterstützung des Aufbaus einer inklusiven Schullandschaft, einer Querschnittsaufgabe für alle Schulformen, betraut. Mittlerweile wurden in 39 (ab 01.08.2022: in 42) Landkreisen und kreisfreien Städten RZI eingerichtet, sodass der landesweite Aufbau von RZI fast vollständig erfolgt ist. Damit wird sichergestellt, dass die Inklusion in Niedersachsen beständig weiterentwickelt und landesweit ein vergleichbares Angebot in den Schulen und für die Schulen vorgehalten werden kann.

Grundlegende Aufgabe der RZI ist die Beratung: Sie dienen als zentrale Anlaufstelle für alle, die Fragen zur inklusiven Bildung oder ein Anliegen zur sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung haben. Mit ihren ortsnahen Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen sie insbesondere Schülerinnen und Schülern, Eltern, Erziehungsberechtigten, Schulen, schulischem Personal und Studienseminaren zur Verfügung und bieten auf die regionalen Bedarfe zugeschnittene Beratungsangebote in vielfältigen Formaten:

- Beratung in Bezug auf die Umsetzung und Qualitätsentwicklung der inklusiven schulischen Bildung

- Beratung in Fragen allgemeiner pädagogischer Förderung und sonderpädagogischer Unterstützung

- Beratung in der Prävention im Hinblick auf eine frühzeitige Bereitstellung und Koordinierung geeigneter Unterstützung

- Beratung aller Schulen bei der Umsetzung der Kerncurricula und Handreichungen in schuleigene Arbeitspläne bei zieldifferenter Beschulung

- Beratung zu Umfang und Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen

Weitere Aufgaben der RZI sind:

- Vorbereitung des Einsatzes sonderpädagogischen Personals

- Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten

- Mitwirkung am Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

- Steuerung und Begleitung der Mobilen Dienste sowie deren zentraler bzw. dezentraler Koordinierung

- Mitwirkung bei der Entwicklung landesweiter Standards und Rahmenbedingungen für die Aufgaben der RZI

Um in ihrer Region gut wirken zu können, sind die RZI in regionale und überregionale Netzwerke eingebunden. Mit der regionalen Orientierung der RZI geht eine weitgehende Kenntnis der Besonderheiten, Möglichkeiten und Angebote vor Ort einher, durch den überregionalen Austausch und die Beteiligung an landesweiten Arbeitsgruppen wird eine gleichmäßige Qualitätsentwicklung sichergestellt. Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt profitiert vor diesem Hintergrund von den Anregungen, Weiterentwicklungen und Erkenntnissen, die durch diese vielfältigen Verknüpfungen entstehen.

Im Rahmen der Entwicklung regionaler Inklusionskonzepte unterstützen die RZI bei der Vernetzung von Schulen mit Institutionen und speziellen Förderangeboten. Vor Ort bereits bestehende Möglichkeiten werden integriert sowie ggf. Veränderungsprozesse bei der Gestaltung von Angeboten initiiert, begleitet und evaluiert. Durch untereinander getroffene Absprachen und Vereinbarungen entstehen Transparenz und Zuverlässigkeit für die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den verschiedenen Hilfesystemen zum Wohle der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Für Schülerinnen und Schüler mit herausfordernden Verhaltensweisen, deren Erziehungsberechtigte wie auch für deren Lehrkräfte und die Schulen sind die regionalen Inklusionskonzepte von besonderer Bedeutung: Multiprofessionelles Handeln, verschiedene Perspektiven und zügige Interventionsmöglichkeiten erhöhen deutlich die Chancen auf ein Gelingen der inklusiven Beschulung.

Die Steuerung des Aufbaus einer inklusiven Schullandschaft erfolgt durch das Kultusministerium. In enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen „Inklusive Bildung“ der vier RLSB werden Weiterentwicklungen erarbeitet sowie entsprechende Regelungen, Konzepte und landesweite Standards umgesetzt. Die RZI tragen wesentlich dazu bei, die verschiedenen Aspekte des Aufbaus der Inklusion in den Schulen in Bezug zu den regionalen Strukturen zu setzen und fördern so das Gelingen der Inklusion vor Ort.

Eine weitere wichtige Unterstützung für die Schulen leisten die Mobilen Dienste mit ihrer spezifischen Beratung zu den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Ergänzend kann zudem noch die Fachberatung sonderpädagogische Unterstützung hinzugezogen werden. Die Koordination der Mobilen Dienste und die Beauftragung der Fachberatung sonderpädagogische Unterstützung erfolgen durch die RZI.

Mobiler Dienst ES

Die Anlässe für Beratung und Unterstützung des Mobilen Dienstes emotionale und soziale Entwicklung (ES) sind vielfältig und vor dem Hintergrund des präventiven Charakters nie zu früh.

Das Angebot des Mobilen Dienstes ES richtet sich an all jene, die Schülerinnen und Schüler mit herausfordernden Verhaltensweisen auf ihrem Weg der Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und die ihren eigenen pädagogischen Umgang weiterentwickeln wollen. Die Lehrkräfte können zur Weiterentwicklung des Systems Schule, aber auch einzelfallbezogen, präventiv und unterstützend hinzugezogen werden.

Der Mobile Dienst ES trägt zur Entwicklung von konkreten Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei. Neben der individuellen Förderplanung, stellt er vor allem auch den systemisch und lösungsorientierten Beratungsprozess in den Fokus und eröffnet so neue Perspektiven.

Die Lehrkräfte des Mobilen Dienstes ES unterstützen im Rahmen des Modells der gestuften Interventionen die Schulen in der Kooperation mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Unterstützungsangeboten. Der Mobile Dienst ES ist somit ein essentieller Teil des Unterstützungsnetzwerkes und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Erweiterung und Stärkung schulischer Strukturen, sodass die Schule als System ihre Trag- und Haltefähigkeit erweitern kann.

Unterricht mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum

Das Kultusministerium einen Handlungsleitfaden für den Unterricht mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum veröffentlicht. Er soll sowohl Lehrkräften als auch weiterem an Schule tätigem Personal und Betroffenen zur Orientierung für das pädagogische Handeln im schulischen Kontext dienen. Der Umgang mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum ist differenziert zu betrachten. Die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten sowie des Umfeldes und den damit einhergehenden Ausgangslagen der dieser Schülerinnen und Schüler stellt alle Beteiligte oftmals vor besondere Herausforderungen.

Mithilfe der Expertise verschiedener Leitungen der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) sind entsprechende Informationen zum Unterricht mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum zusammengetragen und kompakt in einem Handlungsleitfaden erfasst worden.

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