KiTa
Kinder-Tagesstätte: frühe Bildung
Kinder im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren (Elementar-Bereich)
haben einen Rechts-Anspruch auf den Besuch eines
Angebotes der Kinder-Tages-Betreuung (Kita) oder bis zum
dritten Lebens-Jahr auch auf Betreuung in der Kinder-Tages-Pflege.
Dieser Besuch einer Kita oder die Nutzung der
Kinder-Tages-Pflege ist freiwillig. Der Besuch eines Kinder-Gartens
ist für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei. Die Kitas
werden von Städten und Gemeinden sowie von privaten
Trägern – zum Beispiel Kirchen oder Wohlfahrts-Verbänden
-betrieben.
Vorschulische Sprach-Förderung Deutsch
In der Kita werden alle Kinder durch sozial-pädagogische
Fach-Kräfte in der Sprach-Entwicklung gefördert. Die Grund-Schule
prüft 18 Monate vor der Einschulung die Deutsch-Kenntnisse
der Kinder, die keine Kita besuchen. Wenn die
Deutsch-Kenntnisse dieser Kinder nicht ausreichend sind,
erhalten sie vor der Einschulung eine besondere Förderung
durch die Grund-Schule.
Das Kind in der Kinder∙tages·betreuung
Artikel-Informationen