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KiTa

Kinder-Tagesstätte: frühe Bildung

Kinder im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren (Elementar-Bereich)

haben einen Rechts-Anspruch auf den Besuch eines

Angebotes der Kinder-Tages-Betreuung (Kita) oder bis zum

dritten Lebens-Jahr auch auf Betreuung in der Kinder-Tages-Pflege.

Dieser Besuch einer Kita oder die Nutzung der

Kinder-Tages-Pflege ist freiwillig. Der Besuch eines Kinder-Gartens

ist für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei. Die Kitas

werden von Städten und Gemeinden sowie von privaten

Trägern – zum Beispiel Kirchen oder Wohlfahrts-Verbänden

-betrieben.


Vorschulische Sprach-Förderung Deutsch

In der Kita werden alle Kinder durch sozial-pädagogische

Fach-Kräfte in der Sprach-Entwicklung gefördert. Die Grund-Schule

prüft 18 Monate vor der Einschulung die Deutsch-Kenntnisse

der Kinder, die keine Kita besuchen. Wenn die

Deutsch-Kenntnisse dieser Kinder nicht ausreichend sind,

erhalten sie vor der Einschulung eine besondere Förderung

durch die Grund-Schule.

Ein dunkelhaariges Kind mit blauem Pullover und einer Dose in der Hand in einer Spielküche. Vor ihm steht eine kleine Bratpfanne. Im Hintergrund ein Kind von hinten mit weißem T Shirt.   Bildrechte: MK
Broschüre

Das Kind in der Kinder∙tages·betreuung

  Mein Kind in der KiTa, Leichte Sprache
(PDF, 1,19 MB)

Artikel-Informationen

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