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Einstellung von Lehrkräften für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen

Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis werden dafür eingestellt und qualifiziert, praktischen Unterricht in der ihrer Vorbildung entsprechenden beruflichen Fachrichtung zu erteilen und die Lehrkräfte im Theorieunterricht bei Demonstrationen, Versuchen und Übungen zu unterstützen. Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis unterrichten im praktischen Unterricht der berufsbildenden Schulen in fast allen Schulformen. Darüber hinaus übernehmen sie es, bei Bedarf Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen im praktischen Unterricht zu betreuen und ihnen eine erste berufliche Orientierung zu ermöglichen.

Voraussetzungen für die Einstellung sind u. a.:

  • der Realschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand und
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung und
  • der Abschluss einer mindestens drei Schulhalbjahre umfassenden geeigneten Fachschulausbildung oder eine geeignete Meisterprüfung und
  • eine daran anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit.

Die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und die Ablegung einer Laufbahnprüfung werden nicht gefordert. Die Fachpraxis-Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis mit voller Regelstundenzahl, ansonsten als tarifbeschäftigte Lehrkraft, eingestellt.

Weiterführende Informationen zur Tätigkeit und Einstellung als Lehrkraft für Fachpraxis erhalten Sie in diesem Merkblatt

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
20.09.2018

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