Versetzung aus Niedersachsen in andere Länder
Niedersächsische Lehrkräfte aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums stellen ihren Versetzungsantrag ausschließlich online. Ein handschriftlich ausgefüllter Antrag wird von den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung nicht entgegengenommen.
Lehrkräfte von Landesbildungszentren stellen den Versetzungsantrag weiterhin auf dem bundeseinheitlichen Formblatt, das das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung auf Anfrage zur Verfügung stellt.
Eine Antragstellung nach Ablauf dieser Frist ist in der Regel nicht möglich.
Die Angabe mehrerer Zielländer ist möglich; es kann jedoch nur ein Antrag eingereicht werden, der alle Zielwünsche enthalten muss. Der Antrag ist je gewünschtem Zielland in vierfacher Ausfertigung einzureichen.
Haben Sie an einem Tauschverfahren erfolglos teilgenommen, müssen Sie Ihren Versetzungsantrag in „LV-Online“ für den darauf folgenden Übernahmetermin des gewünschten Ziellandes aktualisieren und erneuern. Das Antragsportal wird etwa vier Monate vor Antragsfrist auf den entsprechenden Versetzungstermin umgestellt.