Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt
Die angenommenen Leistungen des Kultusministeriums können Sie in der folgenden Datei einsehen:
Eine Übersicht der bisherigen Sponsoringleistungen von 2016 - 2019 finden Sie in den nachfolgenden Listen:
- Im Jahre 2019 erhaltene oder begründete Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen - Download (PDF, 0,24 MB)
- Im Jahre 2018 erhaltene oder begründete Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen - Download (PDF, 0,03 MB) - Download (PDF, 0,21 MB)
- Im Jahre 2017 erhaltene oder begründete Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen - Download (PDF, 0,16 MB)
- Im Jahre 2016 erhaltene oder begründete Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen - Download (PDF, 0,07 MB)

