Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Die Berufsoberschule (BOS)

Ziele/Bildungsabschluss:

Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Beide Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Die Berufsoberschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine fachliche Schwerpunktbildung und befähigt sie, ihren Bildungsweg in entsprechenden Studiengängen an einer Hochschule fortzusetzen. In Niedersachsen ist die Berufsoberschule als Aufbauschulform konstruiert worden, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird.

Aufnahmevoraussetzungen:

Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind:

  1. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und
  2. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit und
  3. der Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.

Direkt in die Klasse 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 zusätzlich die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Kenntnisfeststellung nachgewiesen werden. Somit können Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule mit Fachhochschulreife, die über die Klasse 11 in die Fachoberschule eingetreten sind, nicht die Klasse 13 der Berufsoberschule besuchen, weil ihnen eine Berufsausbildung fehlt. Es wird eine Abschlussprüfung durchgeführt.

Voraussetzungen für den Erwerb der fachgebundenen bzw. der allgemeinen Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat. Im Abschlusszeugnis werden die Studienfachrichtungen aufgeführt, für die diese Hochschulzugangsberechtigung bundesweit gilt..

Die allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache durch die Teilnahme

- am Unterricht in der Berufsoberschule in einer zweiten Fremdsprache im
Umfang von zusammen mindestens 320 Stunden erworben hat und
mindestens die Note „ausreichend“ im Abschlusszeugnis oder

- am versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache bis
zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier
aufsteigenden Schuljahren nachweist oder

- einen im Rahmen der beruflichen Bildung erworbenen entsprechenden
Leistungsnachweis einer berufsbildenden Schule erbringt oder

- ein im Rahmen der beruflichen Bildung erworbenes KMK-
Fremdsprachenzertifikat der Niveaustufe II erworben hat.

Außerdem kann eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer an niedersächsischen Schulen als Unterrichtsfach zugelassenen zweiten Fremdsprache abgelegt werden.

Berufliche Ausrichtungen:

Die Berufsoberschule wird in den folgenden Fachrichtungen geführt:

  • Wirtschaft und Verwaltung,
  • Technik,
  • Gesundheit und Soziales,
  • Ernährung und Hauswirtschaft sowie
  • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie.

Die Fachrichtung Gestaltung, für die es Bildungsgänge in der Fachoberschule gibt, existiert in der Berufsoberschule nicht. Trotzdem können Schülerinnen und Schüler, die die Fachhochschulreife in der Fachoberschule dieser Fachrichtungen erworben haben, in die Klasse 13 einer anderen Fachrichtung der Berufsoberschule eintreten, für die die bisherige Vorbildung als einschlägig gilt. Die Entscheidung über die Aufnahme wird von der berufsbildenden Schule getroffen.

Hinweise zu rechtlichen Regelungen und Vorschriften:

Differenziertere und weitere Informationen, beispielsweise zu Prüfungen, sind der „Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)“ und den „Ergänzende(n) Bestimmungen über das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)“ zu entnehmen und von den berufsbildenden Schulen vor Ort zu erhalten.

BbS Oldenburg 4  
BbS Oldenburg Wechloy
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln