Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Qualitätsmerkmal 4.3: Berufliche Kompetenzen

Die Qualität der Unterrichts- und Erziehungsprozesse an einer Schule wird wesentlich bestimmt durch die Motivation und die Kompetenzen des pädagogischen Personals und durch dessen Bereitschaft zu dauerhaftem berufsbegleitenden Lernen. Vorausschauende Personalplanung und Personalgewinnung tragen zum Erreichen der Ziele ebenso bei wie eine auf diese abgestimmte Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen. Weiterhin sind motivierende und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen Voraussetzung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit.

Die Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen orientiert sich an den fachlichen Anforderungen sowie den Schwerpunkten und Entwicklungszielen der Schule und bezieht die Kompetenzen und Interessen des Personals ein. Im Rahmen der Personalentwicklung wird den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft u. a. durch Übertragung besonderer Funktionen besser zur Geltung zu bringen. Auf der Basis eines wertschätzenden Umgangs werden unter Berücksichtigung von Gender - Konzepten Belastungen erkannt, Perspektiven aufgezeigt und Anreize zur Wahrnehmung bestimmter Fortbildungsangebote gegeben.

Teilmerkmale:

  • Personalplanung und Personalentwicklung
    Die Maßnahmen der Personalplanung und -entwicklung bringen die schulischen und fachlichen Anforderungen mit den persönlichen Kompetenzen und Entwicklungsinteressen in Einklang.

  • Fort- und Weiterbildung
    Die Lehrkräfte, das weitere pädagogische Personal sowie die Schulleitung nehmen ihre Verantwortung für den Erhalt und die Entwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen durch Fort- und Weiterbildung im Rahmen eines auf die fachlichen Anforderungen sowie die Ziele und Schwerpunkte der Schule abgestimmten Konzepts wahr.

  • Gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen
    Die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit basieren auf einer umfassenden Gefährdungsanalyse und tragen zum Abbau von Belastungen und Gesundheitsgefährdungen bei.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:


UNTERSTÜTZENDE MATERIALIEN

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln