Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Lehramtsabschlüsse)
Wenn Sie im Ausland eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer erlangt haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Lehrkräfte mit einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (einschließlich Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz) erlangten Berufsqualifikation stellen den Antrag auf Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg, Dezernat Z, Fachbereich Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Nähere Informationen finden Sie unter Bewertung ausländischer Lehramtsabschlüsse: Bildungsportal Niedersachsen (bildungsportal-niedersachsen.de).
Lehrkräfte mit einer in einem anderen Staat (Drittstaat) erlangten Berufsqualifikation beantragen die Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) vom 12.12.2012. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Merkblatt NBQFG . Der Erklärungsbogen ist einem Antrag zwingend beizufügen, ebenso die im Merkblatt aufgeführten Unterlagen. Der Antrag ist an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 35, Postfach 161, 30001 Hannover, zu richten.
Für die Bearbeitung können Gebühren erhoben werden.
Bei im Ausland absolvierten und nicht abgeschlossenen Lehramtsausbildungen liegt die Zuständigkeit für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf eine niedersächsische Lehramtsausbildung bei den niedersächsischen Universitäten.
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