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Schule und Schul∙anfang

In Niedersachsen wird jedes Kind mit 6 Jahren

schul∙pflichtig.

Die Schul∙pflicht dauert 12 Jahre.

Jedes Kind im schul∙pflichtigen Alter hat Anspruch auf einen Schul∙platz.

Das schul∙pflichtigen Alter ist von 6 bis 18 Jahren.

Die Eltern melden das Kind in der Schule an.


Schul∙anfang

Für die Grund∙schule (Klasse 1 – 4) gibt es Schul∙bezirke.

Der Schul∙bezirk ist da, wo man wohnt.

Die Eltern melden das Kind an der Schule in ihrem Schul∙bezirk an.

Die zuständige Grund∙schule lädt alle Eltern etwa 18 Monate vor der Einschulung zur Anmeldung ein.

Dort erfahren die Eltern auch den Anmelde∙zeitraum.

Fast alle Kinder gehen 4 Jahre lang gemeinsam in die Grund∙schule.


Dort haben die Kinder Fächer wie:

  • Deutsch,
  • Mathematik,
  • Englisch,
  • Sach-Unterricht,
  • Musik,
  • Kunst,
  • Sport.

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