Nds. Kultusministerium Niedersachen klar Logo

Schule und Schul-Anfang

In Niedersachsen wird jedes Kind mit sechs Jahren schul-pflichtig.

Die Schul-Pflicht dauert zwölf Jahre. Jedes Kind im

schul-pflichtigen Alter hat Anspruch auf einen Schul-Platz.

Die Eltern melden das Kind in der Schule an.


Schulanfang

Für die Grund-Schule (Klasse 1 – 4) gibt es Schul-Bezirke.

Das Kind wird an der Schule angemeldet, in deren Schul-Bezirk

es wohnt. Etwa 18 Monate vor der Einschulung

werden die Eltern zur Anmeldung in der für sie zuständigen

Grund-Schule eingeladen. Sie erfahren auch den

Anmelde-Zeitraum.

Fast alle Kinder gehen vier Jahre lang gemeinsam in

die Grund-Schule. Dort erwerben sie Kenntnisse und Fähigkeiten

in Deutsch, Mathematik, Englisch und im Sach-Unterricht

(Zeit und Wandel, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft,

Raum, Natur und Technik), aber auch in Musik, Kunst,

Sport und Religion.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln