Schule und Schul-Anfang
In Niedersachsen wird jedes Kind mit sechs Jahren schul-pflichtig.
Die Schul-Pflicht dauert zwölf Jahre. Jedes Kind im
schul-pflichtigen Alter hat Anspruch auf einen Schul-Platz.
Die Eltern melden das Kind in der Schule an.
Schulanfang
Für die Grund-Schule (Klasse 1 – 4) gibt es Schul-Bezirke.
Das Kind wird an der Schule angemeldet, in deren Schul-Bezirk
es wohnt. Etwa 18 Monate vor der Einschulung
werden die Eltern zur Anmeldung in der für sie zuständigen
Grund-Schule eingeladen. Sie erfahren auch den
Anmelde-Zeitraum.
Fast alle Kinder gehen vier Jahre lang gemeinsam in
die Grund-Schule. Dort erwerben sie Kenntnisse und Fähigkeiten
in Deutsch, Mathematik, Englisch und im Sach-Unterricht
(Zeit und Wandel, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft,
Raum, Natur und Technik), aber auch in Musik, Kunst,
Sport und Religion.