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Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für schulische Sozialarbeit

Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als sozialpädagogische Fachkräfte für schulische Sozialarbeit


Kerntätigkeiten

  • Beratung und pädagogische Begleitung einzelner Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bei individuellen Problemlagen
  • Beratung der Schulleitung, der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Problemlagen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Beratung der Erziehungsberechtigten bei Problemlagen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern, insbesondere mit der Jugendhilfe (siehe Orientierungsrahmen)

Erforderliche Qualifikation

Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium zur Diplom-Sozialpädagogin (FH) bzw. zum Diplom-Sozialpädagogen (FH) oder zur Diplom-Sozialarbeiterin (FH) bzw. zum Diplom-Sozialarbeiter (FH) jeweils mit staatlicher Anerkennung bzw. ein Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder eine gleichwertige Ausbildung. Bewerberinnen und Bewerber mit einer gleichwertigen Ausbildung sollten darüber hinaus über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der sozialen Arbeit mit jungen Menschen (6 bis 27 Jahre) verfügen.

Nachrangig bewerben können sich auch Personen mit vergleichbarer Ausbildung (z. B. staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher verbunden mit entsprechender Berufserfahrung).

Schülerin und Schüler am Laptop   Bildrechte: pixabay.com
Einstellung von Fachkräften im nichtlehrenden Bereich

Aktuell ausgeschriebene Stellen für Fachkräfte im nichtlehrenden Bereich an öffentlichen Schulen sowie an Studienseminaren in Niedersachsen finden Sie hier:

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