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Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten

Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Fachkräfte für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten an Förderschulen sowie im Rahmen der Inklusion


Kerntätigkeiten im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

  • Mitwirkung im Unterricht in Absprache mit der Lehrkraft
  • Mitwirkung im Übungsbereich sowie bei einzel- und gruppenunterrichtlichen Maßnahmen in Absprache mit der Lehrkraft

Schwerpunkt: erzieherisch

  • Übernahme von Teilaufgaben während des Unterrichts in Absprache mit der Lehrkraft
  • Mitwirkung im Übungsbereich sowie bei einzel- und gruppenunterrichtlichen Maßnahmen in Absprache mit der Lehrkraft

Schwerpunkt: sozialpädagogisch

  • Einzelfallberatung (z. B. der Schulleitung, von Lehrkräften, von anderen an der Schule tätigen Fachkräften sowie von Erziehungsberechtigten) im Hinblick auf den Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten
  • Durchführung von Einzel- und Gruppenmaßnahmen zur Verhaltensmodifizierung
  • individuelle verhaltensorientierte Hilfestellung für einzelne Kinder und Jugendliche während des Unterrichtstages
  • Zusammenarbeit (Besprechung und Austausch) mit Erziehungsberechtigten
  • erzieherische Betreuung und Begleitung bei Praktika
  • Besprechung und Austausch mit Lehrkräften und Schulleitung


Kerntätigkeiten im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bzw. körperliche und motorische Entwicklung

  • Übernahme von Teilaufgaben während des Unterrichts in Absprache mit der Lehrkraft
  • erzieherische Betreuung in Übungsphasen sowie bei einzel- und gruppenunterrichtlichen Maßnahmen in Absprache mit der Lehrkraft
  • individuelle Hilfestellung für die Kinder und Jugendlichen während des Unterrichtstages (z. B. bei der Erstellung von Unterrichtsaufzeichnungen, beim Toilettengang, bei der Einnahme von Mahlzeiten)
  • Besprechung und Austausch mit den betroffenen Lehrkräften und therapeutischen Fachkräften sowie mit den Erziehungsberechtigten
  • Beratung der Schulleitung und des Kollegiums


Erforderliche Qualifikation

  • Erzieherin / Erzieher mit staatlicher Anerkennung oder
  • Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung oder
  • Heilpädagogin / Heilpädagoge mit staatlicher Anerkennung oder
  • abgeschlossenes Studium zur Diplom-Sozialpädagogin / zum Diplom-Sozialpädagogen (FH) oder Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter (Diplom oder Bachelor) jeweils mit staatlicher Anerkennung


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Einstellung von Fachkräften im nichtlehrenden Bereich

Aktuell ausgeschriebene Stellen für Fachkräfte im nichtlehrenden Bereich an öffentlichen Schulen sowie an Studienseminaren in Niedersachsen finden Sie hier:

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