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FAQs für Eltern aus der Ukraine - allgemein bildende Schulen (ABS)

Grafische Darstellung des Schulwesens in Niedersachsen auf ukrainisch   Bildrechte: MK


Wenn wir länger hierbleiben müssen, wo kann mein Kind zur Schule gehen? Wer bezahlt das? Wo muss ich mich melden?
Kinder und Jugendliche aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Niedersachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ein Recht auf kostenlose Betreuung, kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat – je nach ihrem Alter:

  • Ganz kleine Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren besuchen eine Krippe.
  • Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren gehen in den Kindergarten.
  • Danach – also etwa ab dem 6. Geburtstag - wechseln die Kinder in die Grundschule und besuchen dort die Klassen 1 - 4. Kinder im Grundschulalter sind damit zumeist zwischen 6 und 10 Jahren.
  • Nach der Grundschule gehen die Kinder auf weiterführende Schulen. Es gibt in Niedersachsen unterschiedliche Schulformen. Damit soll für jedes Kind das passende Schulangebot zur Verfügung stehen. Es gibt Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Oberschulen, Gymnasien und bestimmte Förderschulen. [weitere Informationen auf Englisch in der rechten Infospalte]. Nach vier oder fünf Jahren – nach der Klasse 9 oder 10 – können die Jugendlichen einen ersten Schulabschluss machen.
  • Die Jugendlichen können dann eine (duale) Berufsausbildung machen oder noch weiter zur Schule gehen. Bei guten Leistungen und Noten können die Schülerinnen und Schüler weiter zur Schule gehen und nach drei Jahren in den Klassen 11 - 13 das Abitur ablegen. Mit dem Abitur kann eine Hochschule oder Universität besucht werden.
  • Wenn die Jugendlichen eine Ausbildung machen, dann wechseln sie auf die für den jeweiligen Beruf passende berufsbildende Schule. Meistens findet die Ausbildung in der Schule und in einem Betrieb, einer Firma oder einem Unternehmen statt. An berufsbildenden Schulen können aber auch weitere Abschlüsse gemacht werden.

Найчастіші питання та відповіді для батьків з України – ШКОЛА

Якщо нам доведеться залишитися тут надовго, куди моя дитина може ходити до школи? Хто платить за це? Куди я маю звернутися?

Діти та молодь із зон українських військових дій можуть і повинні користуватися у Нижній Саксонії різноманітними освітніми та доглядовими пропозиціями. Як і всі діти та молодь, діти-біженці та молодь-біженці також мають право на безкоштовний догляд, безкоштовне шкільне чи професійне навчання від держави – залежно від їхнього віку:

• малюки до 3-х років відвідують ясла.

• діти 3-6 років ходять у дитячий садок.

• Після цього – приблизно з 6-го дня народження – діти переходять до початкової школи та відвідують там 1 – 4 класи. Тому діти молодшого шкільного віку зазвичай перебувають у віці від 6 до 10 років.

• Після початкової школи діти відвідують школи подальшого навчання. У Нижній Саксонії існують різні типи шкіл. Таким чином, для кожної дитини має бути доступна відповідна шкільна пропозиція. Є основні школи, середні школи, загальноосвітні школи, повні середні школи, гімназії та деякі розвиваючі школи. [Додаткова інформація англійською в стовпці праворуч]. Після чотирьох чи п'яти років – після 9-го чи 10-го класу – молоді люди можуть закінчити початкову середню освіту.

• Потім молоді люди можуть пройти (дуальне) професійне навчання або далі ходити до школи. За хорошої успішності та оцінок учні можуть продовжувати далі ходити до школи, а через три роки в 11-13 класах вони можуть скласти іспити на атестат зрілості. З атестатом зрілості можна вступити до вищого навчального закладу чи університету.

• Якщо молоді люди закінчують освіту, вони переходять до професійних шкіл, які відповідають конкретній професії. Найчастіше навчання проходить у школі та на виробництві, фірмі чи підприємстві. Однак у професійно-технічних навчальних закладах також можна отримати інші кваліфікації.


Ist mein Kind immer schulpflichtig?
Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche, die aufgrund der sogenannten „Massenzustromrichtlinie“ in Zusammenhang mit § 24 AufenthG ein entsprechendes Aufenthaltsrecht erlangt haben, sind in Niedersachsen schulpflichtig.
Kinder und Jugendliche, die dieses Aufenthaltsrecht nicht besitzen, weil sie sich zum Beispiel mit einem Besuchsvisum oder ohne Visum in Niedersachsen aufhalten, sind nicht schulpflichtig.

Wie melden Eltern ihre Kinder für eine Schule an?
Sobald geregelt ist, dass die Familie einen sogenannten Aufenthaltsstatus hat - also in Niedersachsen bleiben und wohnen kann - können ihre Kinder (ab 6 Jahren) eine Schule in Niedersachsen besuchen. Sie müssen es sogar, es besteht Schulpflicht.

Sie können sich direkt an der Schule an ihrem Wohnort oder bei der Kommune (im Rathaus der Stadt oder Gemeinde) anmelden. Dort erfahren sie auch, ob ihre Kinder kostenlos mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren können.

Auch wenn für die Familie noch nicht alles zum Wohnort, zum Recht auf den Aufenthalt dort usw. mit den Behörden geregelt ist, können die Kinder zur Schule gehen. Sie werden dann von den Schulen als Gastschülerin oder Gastschüler aufgenommen.


Як батьки записують дітей до школи?

Як тільки буде встановлено, що сім’я має так званий статус проживання – тобто може залишатися та жити в Нижній Саксонії – їхні діти (з 6 років) можуть відвідувати школу в Нижній Саксонії. Вони навіть повинні, навчання в школі є обов’язковим.

Учні можуть зареєструватися безпосередньо у школі за місцем проживання або у муніципалітеті (у мерії міста чи громади). Там батьки також дізнаються, чи можуть їхні діти безкоштовно їздити до школи автобусом чи поїздом.


Konnte zum Abschluss des Schuljahres 2021/2022 auf die Aushändigung eines Zeugnisses verzichtet werden?
Bei den geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen konnte zum Abschluss des Schuljahres 2021/2022 auch ganz auf die Aushändigung eines Zeugnisses verzichtet werden, wenn im Rahmen des ukrainischen Online-Unterrichts ein ukrainisches Zeugnis ausgestellt wurde.



Können sich Eltern und Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung bei Konflikt- und Krisensituationen in Schule und Klasse holen?
Ja! In vielen Schulen gibt es sozialpädagogisches Fachpersonal. Dieses kann als erste Anlaufstelle für Krisen- und Konfliktsituationen dienen und entsprechend unterstützen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Angebote der Schulpsychologie für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern kostenlos wahrzunehmen. Weitere Informationen zur Schulpsychologie finden sich auf den Seiten der regionalen Landesämter für Schule und Bildung oder über die Websuche mit den Schlagwörtern „Schulpsychologie“ und der jeweiligen Stadt oder dem jeweils zuständigen Landkreis.


Was ist zu beachten, wenn mein Kind am Religionsunterricht teilnehmen soll?
Das Recht auf konfessionellen christlichen (evangelischen,katholischen und orthodoxen), jüdischen, islamischen und alevitischen Religionsunterricht ist im Grundgesetz garantiert. Der entsprechende Religionsunterricht ist einzurichten, wenn an einer Schule eine Lerngruppe von mindestens zwölf Schülerinnen und Schülern eines Glaubens gebildet werden kannund eine geeignete Lehrkraft zur Verfügung steht.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht oder am Fach Werte und Normen. Ab dem 14. Lebensjahr (Religionsmündigkeit) können die Schülerinnen und Schüler selbst darüber entscheiden.

Der Religionsunterricht unterliegt - wie jeder andere Unterrichtauch - der staatlichen Schulaufsicht. Religionsgemeinschaften und staatliche Stellen entwickeln die Lehrpläne gemeinsam. Die religiösen Grundsätze des Unterrichts werden durch die Religionsgemeinschaften festgelegt. Der Staat achtet vor allem auf die Qualifikation der Lehrkräfte sowie die Einhaltung pädagogischer und wissenschaftlicher Standards.

Zurzeit findet christlich-orthodoxer Religionsunterricht nur an wenigen Schulen in Niedersachsen statt. Die Schulbehörden werden versuchen, ihn bei Bedarf an weiteren Schulen einzurichten.


Hier finden Sie die FAQs zur Aufnahme und zum Besuch in der gymnasialen Oberstufe


Wie wird mit den Abschlussprüfungen und den Abschlüssen des 11. Schuljahrgangs an den ukrainischen Schulen und für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler in Deutschland verfahren?
Laut Beschluss werden aufgrund der Ukraine-Krise in der Ukraine keine regulären staatlichen Prüfungen zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung durchgeführt.

- Bei einem Studium an einer privaten ukrainischen Hochschule wird auf die Nachweise der Akkreditierung zum Bewerbungstermin Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 verzichtet.

- Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sollen nicht benachteiligt werden, die gemäß den Bewertungsvorschlägen Ukraine berechtigt sind, die Feststellungsprüfung am Studienkolleg abzulegen bzw. ein Hochschulstudium in Deutschland aufzunehmen. Die in Zeiten der Ukraine-Krise erworbenen Bildungsnachweise für den Hochschulzugang werden gemäß den „Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen“ bewertet, auch wenn nicht alle regulär erforderlichen staatlichen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können.

- Der Beschluss wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in der Datenbank anabin veröffentlicht. Die Anerkennungsstellen für ausländische Bildungsabschlüsse wenden diesen Beschluss an.



Was sind Schulen in freier Trägerschaft/Privatschulen?
Neben den öffentlichen Schulen gibt es in Niedersachsen ein breit aufgestelltes, privatrechtlich betriebenes Schulwesen. Die fortwährende Existenz der Schulen in freier Trägerschaft ist verfassungsrechtlich durch die Verankerung im Grundgesetz sowie in der niedersächsischen Verfassung gesichert.

Die Schulen in freier Trägerschaft finden sich in allen niedersächsischen Landesteilen und stellen eine Bereicherung für das Schulsystem in Niedersachsen dar. Sie tragen mit ihren unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und pädagogischen Verortungen zur Vielfalt der Bildungsangebote bei. Dabei umfasst dieses multiple Schulangebot alle Schulformen des allgemein bildenden und berufsbildenden Bereichs und reicht entsprechend von der Primarstufe über weiterführende Schulen des Sekundarbereichs I und Sekundarbereichs II bis hin zu unterschiedlichen Formen der beruflichen Bildung.

Neben den unterschiedlich konfessionell geprägten Schulen, die sich bspw. in Trägerschaft der evangelischen oder katholischen Kirche befinden, bereichern die Freien Waldorfschulen sowie viele freie Alternativschulen, die jeweils unterschiedliche reformpädagogische Ansätze (z. B. Rudolf Steiner-Pädagogik, Freinet-Pädagogik, Montessori-Pädagogik) im Schulleben praktizieren, die Schullandschaft Niedersachsens. An vielen freien Schulen in Niedersachsen können, in Analogie zum öffentlichen Schulwesen, unterschiedliche Schul- und Berufsabschlüsse erworben werden, die eine gleichwertige Anerkennung genießen.
Derzeit besuchen rd. 55.000 Schülerinnen und Schüler eine Schule in freier Trägerschaft in Niedersachsen.

Auch in der Ukraine werden derzeit rd. 27.000 Schülerinnen und Schüler an mehr als 140 Privatschulen beschult. Die meisten freien Schulen befinden sich im Einzugsgebiet von Kiew.

Die verschiedenen Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen können voraussichtlich aufgrund ihres vielfältigen Schul- und Bildungsangebots geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufnehmen. Dabei wird die Schulform in Entsprechung des Alters und des Lernstands differenziert zu bestimmen sein.


Gibt es an den Schulen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler?

Es gibt verschiedene Organisationen in Niedersachsen (Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz u. a.) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern vermitteln können. An verschiedenen Schulen sind ukrainisch-sprechende Lehrkräfte beschäftigt, die ggf. hinzugezogen werden können. Die Zentren für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung können dazu informieren und beraten.


Bekommen Kinder und Jugendliche, die in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen untergebracht sind, Unterricht?

Allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 18 Jahren, die in den Standorten derLandesaufnahmebehörde Niedersachsen untergebracht sind, wird Unterricht über umliegende öffentliche allgemein bildende Schulen und umliegende Berufseinstiegsschulen angeboten und somit eine sofortige Anbindung an das niedersächsische Schulsystem bzw. ein Zugang zur Bildung vom ersten Tag angewährt.


Wo kann ich ONLINE Informationen über Sprachbildung und Interkulturelle Bildung in Schule und KiTa bekommen?

Auf dem Bildungsportal Niedersachsen wurde das Themenportal Sprachbildung und Interkulturelle Bildung kurzfristig freigeschaltet. Auf diesem Themenportal sind für die Schulen diesbezügliche rechtliche Vorgaben, Angebote zur Beratungund Qualifizierung, Informations- und Unterrichtsmaterialien, Vorlagen und Formblätter eingestellt. Für Erziehungsberechtigte und außerschulische Partner werden auf dem Themenportal ebenfalls Informationen, Inhalte und mehrsprachige Flyer zum Schulbesuch sowie zum Distanzlernen angeboten: https://bildungsportal-niedersachsen.de/sib/

https://bildungsportal-niedersachsen.de/sib/


Masern-Schutz

Personen, die keinen gültigen Masern-Schutz vorweisen können oder bei denen der vorgelegte Nachweis fraglich ist, und die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen, können zunächst in die Schule gehen, müssen aber von der Schulleitung an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt berät dann die Eltern und entscheidet über das weitere Vorgehen.



Wo können die Schulen und außerschulische Partner Beratung und Unterstützung bekommen?

In Niedersachsen sind Sprachbildungszentren – Zentren für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung - in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung flächendeckend dauerhaft eingerichtet.
Die Sprachbildungszentren beraten und unterstützen Schulen aller Schulformen bedarfsgerecht im Schulentwicklungsprozess in den Bereichen durchgängige Sprachbildung als Aufgabe aller Unterrichtsfächer, Sprach(intensiv)förderung, Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen. Sie kooperieren eng mit anderen Beratungssystemen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums sowie mit Kommunen, Bildungsregionen und anderen Akteuren im Bereich Sprachbildung oder Interkulturelle Bildung.

https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/onlineportal-bu/uebergreifend/sprachbildung-und-interkulturelle-bildung


An wen können sich Schülerinnen und Schüler mit Sorgen und Problemen wenden?

An Schulen in Niedersachsen sind Fachkräfte für schulische Sozialarbeitbeschäftigt. Sie beraten und unterstützen alle Schülerinnen und Schüler bei Problemen, stehen aber auch für Fragen von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften zur Verfügung. Fachkräfte für Schulsozialarbeit unterstützen vor allem bei Problemen in der Schule, sie arbeiten aber auch mit Stellen außerhalb der Schule zusammen, um Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten zu helfen. Die Angebote der Schulsozialarbeit sind freiwillig und haben unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften bei Problemen und Schwierigkeiten
  • Stärkung der sozialen Kompetenz / interkulturelle Angebote (z. B. Umgang mit unterschiedlichen Nationalitäten)
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, z. B. Jugend-Migrationsdiensten (dabei: Berücksichtigung regionaler Besonderheiten)
  • Gestaltung von Angeboten zur Gewalt- und Konfliktprävention

Grafik über die Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern   Bildrechte: MK

Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
25.09.2023

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