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Kooperationen mit berufsbildenden Schulen
Vom 9. Schuljahrgang an kann vorrangig für Schülerinnen und Schüler mit dem berufspraktischen Schwerpunkt eine intensive Zusammenarbeit mit einer berufsbildenden Schule wie z.B. im „Neustädter Modell“ umgesetzt werden. Dabei müssen die Anforderungen sowohl des jeweiligen Curriculums der allgemein bildenden Schule als auch die Vorgaben des ersten Ausbildungsjahrs einer Berufsausbildung erfüllt werden.