Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Kollegs und Abendgymnasien - Der zweite Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 19. Lebensjahr vollendet, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre (ein Jahr Einführungsphase und zwei Jahre Qualifikationsphase). Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, die Fachhochschulreife zu erwerben.

Der Unterricht am Abendgymnasium wird während der Einführungsphase und des ersten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase neben einer beruflichen Tätigkeit besucht. Der Unterricht findet in der Regel zu 3/5 als Distanzunterricht und 2/5 als Präsenzunterricht statt. Die genaue Ausgestaltung des Unterrichts obliegt den einzelnen Abendgymnasien.

Das Kolleg ist eine Vollzeitschulform, so dass während des Unterrichtsbesuchs keine geregelte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden sollte.

In Niedersachsen werden Abendgymnasien an folgenden Standorten angeboten:

In Niedersachsen werden Kollegs an folgenden Standorten angeboten:

Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Abendgymnasien und Kollegs finden Sie nebenstehend.

Weitere Informationen zu den Abendgymnasien und Kollegs finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Schulen (s. Links oben).

Weitere Informationen zum zweiten Bildungsweg finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft.


Osnabrück
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln