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NCARE in Schulen - "Chancen auf Rückkehr ermöglichen"

Das bereits bestehende und bewährte Angebot im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren wurde um das neue Beratungs- und Unterstützungsangebot CARE (Chancen Auf Rückkehr Erhöhen) erweitert.

CARE bietet Beschäftigten in Schulen Beratung und Unterstützung, die sich in einer gesundheitsbelastenden Situation befinden oder von einer längerfristigen Erkrankung bedroht oder betroffen sind.
Die CARE–Beratungsstellen in den vier Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde bieten vertrauliche, kompetente psychologische Beratung und Unterstützung. Dort beraten approbierte Dipl.-Psychologinnen bzw. -Psychologen, die der berufspsychologischen Schweigepflicht unterliegen.

CARE nutzt Kooperationen mit Kliniken, ambulanten Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Rehabilitationseinrichtungen, um möglichst schnell passende Maßnahmen vermitteln zu können.
Das Versorgungsnetzwerk beinhaltet speziell auf den Lehrerberuf zugeschnittene Behandlungsmöglichkeiten.

Durch ein zeitnahes Angebot soll eine Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindert und eine raschere Wiedereingliederung in den Berufsalltag gewährleistet werden.

CARE vermittelt auch individuelle fachbezogene Beratungsangebote sowie präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung.

Die Kontaktdaten der CARE-Beratungsstellen in den Regionalabteilungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde finden Sie unter https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/?id=1521.


CARE - Selbst-Check

Im Rahmen von CARE steht zusätzlich für alle Landesbediensteten in Schulen ein Selbsteinschätzungstest zur Überprüfung des persönlichen Anforderungserlebens bereit.

Der Test gibt Antwort auf die Frage, wie gut es gelingt, die beruflichen und privaten Anforderungen zu bewältigen.

Er kann unter https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/?id=1197 aufgerufen werden.

Weitere Informationen zu CARE finden Sie im nebenstehenden CARE-Flyer sowie in den Aufsätzen des nichtamtlichen Teils der Schulverwaltungsblätter 2/2014, 10/2014 und 9/2017.

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