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Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft

Auf dieser Seite finden Sie die Adressen der in Niedersachsen vorhandenen allgemeinbildenden Ersatzschulen und staatlich anerkannten Ergänzungsschulen.

Außerdem steht Ihnen hier für das jeweilige Schuljahr - beginnend mit dem Schuljahr 2007/08 - eine Datei im Format MS-Excel zum Download zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie die Finanzhilfe für allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft für das jeweils genannte Schuljahr prognostizeren können und aus der die Berechnungsgrößen ersichtlich sind.

Zudem können Sie hier im Dateiformat .pdf sowohl die Finanzhilfeverordnung vom 1. August 2007 als auch den mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft getretenen Grundsatzerlass mit Regelungen und Hinweisen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft herunter laden.


Ab dem 01.08.2025 haben die freien Träger für die Schuljahre 25/26 und 26/27 das Optionsrecht, ob sie die Finanzhilfe nach altem oder neuen Recht erhalten möchten (vgl. § 192 NSchG). Hierzu sind auf dieser Seite zwei Prognosemodule veröffentlicht, mithilfe derer man die voraussichtliche Höhe der jeweiligen Finanzhilfe schätzen kann.

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