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Schulgeldfreiheit für sozialpädagogische Bildungsgänge

Beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020 wird für die Bildungsgänge „Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin /Sozialpädagogischer Assistent“ und „Fachschule Sozialpädagogik“ sukzessive die Schulgeldfreiheit eingeführt.

Das Land Niedersachsen fördert auf der Grundlage einer Zuwendungsrichtlinie die bei den Trägerinnen und Trägern von Schulen in freier Trägerschaft entstandenen Ausgaben für die Durchführung der sozialpädagogischen Bildungsgänge, um die Schulgeldfreiheit für Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Die Förderung erfolgt für die Durchführung von Bildungsgängen, die ab dem 01.08.2019 neu mit Klasse 1 beginnen. Damit soll dem Fachkräftemangel in sozialpädagogischen Berufen entgegengewirkt und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert werden. Mit der Einführung der Schulgeldfreiheit wird ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, dass Schulgeldzahlungen einer Berufswahl im Bereich der Sozialberufe nicht im Wege stehen sollen.

Antragsberechtigt sind die Trägerinnen und Träger der Schulen in freier Trägerschaft. Bewilligungsbehörde ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg.

Weitere Informationen zur Förderung können Sie der Richtlinie in der Infospalte auf der rechten Seite entnehmen. Dort stehen auch das Antragsformular und der Verwendungsnachweisvordruck als Downloadobjekte zur Verfügung.

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