Qualitätsmerkmal 2.1: Kompetenzorientierung
Die Entwicklung von Kompetenzen setzt gesichertes Wissen und die Beherrschung fachbezogener Verfahren voraus sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, diese gezielt zur verantwortungsvollen Bewältigung von Aufgaben und Problemstellungen einzusetzen. Kompetenzorientierung bedeutet, Lernanlässe zu schaffen, in denen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten miteinander zu eigenem, kreativem Handeln verknüpft werden. Durch herausfordernde Aufgabenstellungen, die die Anschlussfähigkeit und Anwendung des Gelernten gewährleisten, durch einen diskursiven Umgang mit Fehlern sowie vielfältige Gelegenheiten zum intelligenten Üben und Festigen werden Kompetenzen systematisch aufgebaut.
Teilmerkmale:
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Kompetenzaufbau
Die Ziele, Inhalte und Methoden sind aufeinander abgestimmt und auf einen systematisch angelegten und langfristig gesicherten Aufbau der erwarteten Kompetenzen ausgerichtet. -
Kognitive Aktivierung
Durch problemorientierte, anwendungsbezogene bzw. handlungsorientierte Aufgaben werden herausfordernde und kognitiv aktivierende Lernprozesse gestaltet. -
Sprachbildung
Durch vielfältige Gelegenheiten zum Sprechen, Schreiben, Lesen und Hören sowie einen bewussten Umgang mit Sprache werden der Erwerb der Alltags-, Fach- und Bildungssprache gefördert.
Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:
- Organisation von Lernprozessen in den einzelnen Schulformen
- Grundschule
- Hauptschule
- Oberschule
- Integrierte Gesamtschule
- Kooperative Gesamtschule
- Realschule
- Gymnasium
Kapitel "Kompetenzorientierter Unterricht" der Kerncurricula