Nds. Kultusministerium

Vorbereitungsdienst für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen

Die Zuständigkeit für das Bewerbungsverfahren um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Lehrämter liegt im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig.


Ansprechpersonen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Für das Lehramt
- an Grundschulen
- an Haupt- und Realschulen
- für Sonderpädagogik

Frau Lischeid-Heilmann
E-Mail: katja-alexandra.lischeid-heilmann@rlsb-bs.niedersachsen.de

Frau Bode
E-Mail: Stephanie.Bode@rlsb-bs.niedersachsen.de

Für das Lehramt an Gymnasien

Herr Riechelmann
E-Mail: Gunther.Riechelmann@rlsb-bs.niedersachsen.de

Herr Knobbe
E-Mail: kamil.knobbe@rlsb-bs.niedersachsen.de


Auskünfte erteilt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung unter:

Tel.: 0531-484-3369

Sprechzeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr.


Die Bewerbung erfolgt über das Online-Verfahren unter www.zulaonline.niedersachsen.de


Aktuelle Hinweise

Im Rahmen der Gewinnung von Lehrkräften werden zu den Einstellungsterminen 06.08.2026 und 27.01.2027 folgende Maßnahmen angeboten:

  • Einstellung von Studienabsolventinnen und Studienabsolventen des Lehramtes an Grundschulen und des Lehramtes an Gymnasien in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und
  • Einstellung von Studienabsolventinnen und Studienabsolventen des Lehramtes an Gymnasien in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen.


Allgemeine Informationen

Die Lehrerausbildung ist in Niedersachsen - wie auch in den anderen Bundesländern - zweiphasig organisiert. Das lehramtsbezogene Studium erfolgt an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen und schließt mit dem Master of Education für ein Lehramt ab. Der Vorbereitungsdienst wird lehramtsbezogen an Studienseminaren sowie an Ausbildungsschulen absolviert. Erst mit dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst und dem Ablegen der Staatsprüfung wird die Laufbahnbefähigung für das betreffende Lehramt erworben. Die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt stellt die Berufszugangsberechtigung dar, d.h., erst nach deren Erwerb ist eine Bewerbung um Einstellung in den Schuldienst möglich.

Die Ausbildung und Prüfung erfolgt in Niedersachsen gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bildungsportals Niedersachsen.

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