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Vorbereitungsdienst für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen

Die Zuständigkeit für das Bewerbungsverfahren um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Lehrämter liegt im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig.


Ansprechpersonen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Für das Lehramt
- an Grundschulen
- an Haupt- und Realschulen
- für Sonderpädagogik

Herr Drube
E-Mail: patrick.drube@rlsb-bs.niedersachsen.de


Für das Lehramt an Gymnasien

Herr Riechelmann
E-Mail: Gunther.Riechelmann@rlsb-bs.niedersachsen.de

Herr Knobbe
E-Mail: kamil.knobbe@rlsb-bs.niedersachsen.de


Auskünfte erteilt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung unter:

Tel.: 0531-484-3369

Sprechzeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr.


Die Bewerbung erfolgt über das Online-Verfahren unter www.zulaonline.niedersachsen.de


Aktuelle Hinweise

Im Rahmen der Gewinnung von Lehrkräften werden zum Einstellungstermin 29.07.2024 folgende Maßnahmen angeboten:

  • Einstellung von Studienabsolventinnen und Studienabsolventen des Lehramtes an Grundschulen und des Lehramtes an Gymnasien in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und
  • Einstellung von Studienabsolventinnen und Studienabsolventen des Lehramtes an Gymnasien in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen.


Allgemeine Informationen

Die Lehrerausbildung ist in Niedersachsen - wie auch in den anderen Bundesländern - zweiphasig organisiert. Das lehramtsbezogene Studium erfolgt an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen und schließt mit dem Master of Education für ein Lehramt ab. Der Vorbereitungsdienst wird lehramtsbezogen an Studienseminaren sowie an Ausbildungsschulen absolviert. Erst mit dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst und dem Ablegen der Staatsprüfung wird die Laufbahnbefähigung für das betreffende Lehramt erworben. Die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt stellt die Berufszugangsberechtigung dar, d.h., erst nach deren Erwerb ist eine Bewerbung um Einstellung in den Schuldienst möglich.


Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im Land Niedersachsen

Die Ausbildung und Prüfung erfolgt gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr).

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Über mögliche Anrechnungen von förderlichen Tätigkeiten auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes entscheidet das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf kann nur berufen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten und gesundheitlich geeignet ist. Wer nicht die Unionsbürgerschaft besitzt, leistet den Vorbereitungsdienst - soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind - in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.

Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist der Abschluss Master of Education, die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt im Einzelfall im Rahmen des Auswahl- und Zulassungsverfahrens nach einer ordnungsgemäßen Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst, sie muss nicht gesondert vorher beantragt werden.

Wer nach einer Bewerbung in Niedersachsen einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland annimmt, ist verpflichtet, dies unverzüglich dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig mitzuteilen. Da in diesem Fall der Ausbildungsanspruch in einem anderen Bundesland erfüllt wird, ist die weitere Teilnahme am Auswahl- und Zulassungsverfahren in Niedersachsen ausgeschlossen.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach Bestehen der Staatsprüfung mit Ablauf des vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes kraft Rechtsvorschrift. Durch die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und die Ablegung der Staatsprüfung wird kein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begründet. Informationen über die Bewerbung für den niedersächsischen Schuldienst erhalten alle Auszubildenden noch während ihres Vorbereitungsdienstes – hierzu werden entsprechende Informationsveranstaltungen der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung in den Studienseminaren durchgeführt.


Information zum Nachweis des Masernschutzes

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis einer Impfung gegen Masern von allen Bewerberinnen und Bewerbern, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, vorzulegen (Masernschutzgesetz). Alternativ kommt ein ärztliches Zeugnis in Betracht, das bestätigt, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Bewerberinnen und Bewerber, die über keinen Nachweis verfügen oder diesen nicht vorlegen, werden nicht in den Vorbereitungsdienst eingestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.



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