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Anhörungsverfahren zur Neufassung des Erlasses Beförderungsämter Fachbereichsleitung

Der Erlass „Verfahren zur Übertragung der Funktion einer Fachkonferenzleiterin oder eines Fachkonferenzleiters an der Oberschule“ (RdErl. d. MK v. 9.8.2012 – 32 – 81028 (SVBl. 2012 S.466), -VORIS 20410 –) ist aufgrund der zukünftigen Zuordnung der GHR-Lehrkräfte zu der Besoldungsgruppe A 13 erforderlich. Die Hebung des Einstiegsamts für GHR-Lehrkräfte auf A 13 hat zwingende Hebungen von Funktionsämtern zur Folge, um das besoldungsrechtliche Abstandsgebot einzuhalten. So sollen die Leiterinnen und Leiter von Fachkonferenzen an Oberschulen mit mehr als 287 SuS künftig nach A 13+Z (die Zulage beträgt 225,90 Euro mtl.) besoldet werden. Die zukünftige Besoldung der Leiterinnen und Leiter von Fachbereichen (Ma/NaWi, Sprachen und AWT) an Oberschulen mit mehr als 287 Schülerinnen und Schülern ist notwendig, weil die Funktionsstelleninhaber seit Einführung der Schulform 2011 lediglich eine nicht ruhegehaltswirksame besondere Stellenzulage in Höhe von mtl. 150 Euro zu ihrer Einstiegsbesoldung von A 12 (Lehrer/in, Realschullehrer/-in) oder A 13 (Realschullehrer/in nach dem BBesG) bekommen. Eine vergleichbare Fachbereichsleitungsfunktion an Gesamtschulen stellt ein Beförderungsamt dar und wird zurzeit mit A 13 (Lehrer/in = Konrektor/in als Fachbereichsleiter/in) oder A 14 (Oberstudienrat/-rätin/ Realschulkonrektor/in als Fachbereichsleiter/in) besoldet. Die fachlichen Aufgaben einer Fachbereichsleitung an Oberschulen sind mit denen an Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe vergleichbar und müssen daher auch an den Oberschulen mit einer ruhegehaltswirksamen Besoldung in einem Beförderungsamt abgebildet werden.

Darüber hinaus sollen die diesbezüglichen dienstrechtlichen Befugnisse künftig bei den Schulen liegen und nicht mehr bei den RLSB.

Das Anhörungsverfahren läuft bis zum 24.05.2024.


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