Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Entlastungsdialog mit Verbänden und Gewerkschaften - Kultusministerin Heiligenstadt will Schulleitungen von Grundschulen und kleinen Schulen entlasten:

„Belastungsfaktor Vertragsgestaltung spürbar reduzieren“ +++ Erleichterungen beim Schulgirokonto +++ GEW und Grundschulverband begrüßen Maßnahmen


Im Anschluss an eine Diskussion mit Lehrerverbänden und –gewerkschaften hat Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt konkrete Entlastungen für die Leiterinnen und Leiter von Grundschulen und von kleinen Schulen angekündigt. Zukünftig soll die Personalsachbearbeitung bei Abschlüssen und Änderungen von Arbeitsverträgen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Schulen zur Sicherung der Verlässlichkeit der Grundschulen und für außerunterrichtliche Ganztagsangebote abschließen, von der Niedersächsischen Landesschulbehörde übernommen werden, erklärte Heiligenstadt am Donnerstag in Hannover nach einer Sitzung des Forums Eigenverantwortliche Schule. Außerdem wird die Unterstützung der Schulleitungen beim Schulgirokonto weiter ausgebaut.

„Der Abschluss und die Änderung von Arbeitsverträgen ist ein großer Belastungsfaktor für die Schulleitungen, insbesondere im Grundschulbereich und bei kleinen Schulen“, so Heiligenstadt. „Wir sind einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesen Belastungsfaktor spürbar reduzieren wollen. Die administrativen Tätigkeiten im Rahmen der Vertragsgestaltungen, die hauptsächlich Verwaltungsaufgaben beinhalten, sollen von der Niedersächsischen Landesschulbehörde durchgeführt werden. Bei der Einstellung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden die Personalentscheidungen aber weiterhin nur im Einvernehmen mit der Schulleitung getroffen, das ist mir ganz wichtig. Es geht um Entlastung der Schulleitungen und nicht darum, Kompetenzen zu beschneiden“, legte die Ministerin dar. Bei der Vertragsgestaltung für die Einstellung und Abordnung von Lehrkräften und Vertretungslehrkräften soll gleichermaßen verfahren werden. „Auch hier soll die Landeschulbehörde zukünftig diese Verwaltungstätigkeit übernehmen und die Schulleitungen entlasten.“

Ihr Ziel sei, die Aufgabenübertragung zum 01.02.2018 wirksam werden zu lassen, so die Kultusministerin. Hierfür seien noch Gespräche mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde notwendig. Es müssten Strukturen für eine effektive Zusammenarbeit mit den Schulen geschaffen und Personal für diese zusätzlichen Aufgaben eingestellt werden, auch sei der entsprechende Erlass zu überarbeiten.

Insgesamt würden rund 1.900 Grundschulen und kleine Schulen – das sind Schulen mit weniger als 500 Lehrer-Soll-Stunden oder rund 20 Vollzeitlehrereinheiten – von der Vertragsgestaltung entlastet. Hierbei geht es um rund 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die außerunterrichtliche Aufgebote in Ganztagsschulen machen und/oder zur Sicherung der Verlässlichkeit in Grundschulen eingesetzt werden und für die entsprechende Arbeitsverträge bearbeitet werden müssen.

Das Vorhaben wurde von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen (GEW) und dem Grundschulverband Niedersachsen ausdrücklich begrüßt:

Eva-Maria Osterhues-Bruns, Vorsitzende des niedersächsischen Grundschulverbandes: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich das Ministerium den Ergebnissen der Online-Befragung annimmt und hier zügig handelt. Wir sind der Meinung, dass infolge der vielfältigen und steigenden Herausforderungen von Schulleitungen und Lehrkräften im schulischen Alltag die Schul- und Unterrichtsentwicklung vorrangige Aufgabe sein sollte. Die Übertragung der Vertragsgestaltung halten wir daher für einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Grundschulleitungen und Schulleitungen kleiner Schulen, um mehr Zeit für pädagogische Aufgaben zu haben.“

Der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt sagte: „Das ist eine wichtige Entlastung für die Schulleiterinnen und Schulleiter: Die Landesschulbehörde soll wieder die Personalmaßnahmen für alle Grundschulen und die kleinen Schulen übernehmen. In der Behörde arbeiten die Fachleute, die im Arbeits- und Beamtenrecht versiert sind. Die Mitbestimmung durch die Schulbezirkspersonalräte sorgt zusätzlich für Rechtssicherheit. Für die Schulen ist wichtig, dass sie weiterhin das Personal auswählen können. Die GEW sieht in dieser Entscheidung einen wichtigen ersten Schritt, für den sie schon lange eingetreten ist. Wenn mit dem neuen Verfahren Erfahrungen gesammelt sind, sollte es auch bei den anderen Schulen angewandt werden.“

Als weiteres Entlastungselement führte Ministerin Heiligenstadt neben der avisierten Neuregelung bei den Vertragsgestaltungen auch deutliche Erleichterungen bei der Führung des so genannten Schulgirokontos an. Die Schulen könnten bei bestimmten Zahlungen weiterhin die Dienstleistungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Anspruch nehmen, unterstrich die Kultusministerin. „Die Abwicklung für Zahlungen aus dem Schulbudget der Schulen über das Schulgirokonto soll nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Das kann insbesondere für kleinere Schulen eine Erleichterung sein“, so Heiligenstadt. Auch stelle das Kultusministerium den Schulen eine passgenaue Musterdatenbank für die Bewirtschaftung des Schulgirokontos zur Verfügung, die von Schulen und dem Sparkassenverband gemeinsam mit dem Ministerium entwickelt und in einer Pilotphase dem schulischen Praxistest unterzogen worden sei. Dieser sei gut verlaufen, inzwischen verwendeten bereits rund 100 Schulen diese Musterdatenbank. „Dieser Trend ist positiv und nachvollziehbar, denn die Handhabung der Software ist ähnlich angelegt, wie beim privaten Online-Banking und damit sehr komfortabel.“ Auch sollen zeitnah Schulungen für die Arbeit mit der Musterdatenbank und mit der Software zum Schulgirokonto an den Start gehen. „Nicht zuletzt möchte ich daran erinnern, dass das Land seit diesem Jahr an die Schulträger für die Verwaltungsunterstützung eine Zahlung von 8 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich leistet“, unterstrich Heiligenstadt.

Auch Grundschulverband und GEW bewerteten diese Maßnahmen positiv. Hierzu der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt: „Gut, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter nun entscheiden können, ob sie für die Abwicklung des Schulbudgets weiter die Arbeit der Schulbehörde in Anspruch nehmen wollen ober ob sie mit den Schulgirokonto und der neuen Software arbeiten wollen. Diese ist unter Einbeziehung von Praktikerinnen und Praktikern aus den Schulen entwickelt worden.“

„Der Grundschulverband begrüßt, dass entgegen der Erlassvorgabe die Schulen bei den Budgetzahlungen auch weiterhin die Dienstleistung der NLSchB in Anspruch nehmen können“, erklärte die Vorsitzende des niedersächsischen Grundschulverbandes Eva-Maria Osterhues-Bruns. Und weiter „Für die Führung des Schulgirokontos erwarten wir, dass für die neu entwickelte Software StarMoney die zur Einarbeitung notwendige Unterstützung zügig und bedarfsangemessen bereitgestellt wird.“

„Mit den Vorschlägen zur Entlastung bei den Vertragsgestaltungen und den Erleichterungen zum Führen des Schulgirokontos reagieren wir auf die Ergebnisse der Online-Befragung“, zog Kultusministerin Heiligenstadt Bilanz. „Wir nehmen das Feedback der Lehrkräfte und der Schulleitungen sehr ernst und arbeiten an konkreten Entlastungen. Mich persönlich freut es, dass ich hierbei auf die Expertise der Verbände und der Schulpraktikerinnen und Schulpraktiker im Forum Eigenverantwortliche Schule bauen kann. Die schulische Sicht ist unerlässlich, um zu Verbesserungen in Schule zu kommen. Ich wünsche mir, dass wir den konstruktiven Dialog beibehalten, denn dieser ist eine hervorragende Basis, um auch in Zukunft zu guten Ergebnissen für Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kommen.“

Mit dem Forum Eigenverantwortliche Schule hat das Niedersächsische Kultusministerium ein Dialogverfahren zur Arbeitsbelastung von Lehrkräften, Schulleitungen und anderem pädagogischen Personal in Schulen begonnen. In den letzten Monaten stand dabei die Auswertung der durchgeführten Online-Befragung „Mehr Zeit für gute Schule“ im Mittelpunkt. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass sich Schulleitungen und Lehrkräfte durch die Vergleichsarbeiten (VERA) und die Schulinspektion erheblich belastet fühlen. Als erste Maßnahmen kündigte Ministerin Heiligenstadt deutliche Veränderungen und damit Entlastungen bei diesen externen Evaluationsinstrumenten an, die sich nun in der Umsetzungsphase befinden (hier nachzulesen). Mit den heute diskutierten Entlastungsmaßnahmen für Schulleitungen wurde der zweite Handlungsschwerpunkt bearbeitet, der sich aus dem Ergebnis der Online-Befragung ergeben hat. In einer dritten Runde werden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums Eigenverantwortliche Schule mit der Frage beschäftigen, wie das Beratungs- und Unterstützungssystem der Niedersächsischen Landesschulbehörde stärker an den praktischen Bedürfnissen der Schulen ausgerichtet werden kann. Hierzu tagt das Forum voraussichtlich im Mai dieses Jahres. Die Online-Befragung hat gezeigt, dass sich viele Lehrkräfte und Schulleitungen von den Schulbehörden eine direktere Unterstützung wünschen.
Bild für Presseinfos   Bildrechte: Alle Rechte vorbehalten
Download

Entlastungskatalog Schulleitungen

  Entlastungskatalog
(PDF, 0,12 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2017

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln