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Neuer Hausaufgabenerlass soll stärker als bisher den Trend zur Ganztagsschule berücksichtigen

HANNOVER. Mit einer Neufassung des Hausaufgabenerlasses möchte das Kultusministerium die geltenden Regelungen an Veränderungen im Schulalltag anpassen. Ein entsprechender Erlassentwurf wurde jetzt ins Anhörungsverfahren gegeben. „Hausaufgaben sind und bleiben eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts. Die gute und richtige Entwicklung hin zu immer mehr schulischen Ganztagsangeboten erfordert jedoch Anpassungen“, sagte Kultusminister
Dr. Bernd Althusmann. Ganztagsschulen könnten Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zur Erledigung von Hausaufgaben in der Schule eröffnen und ihnen bei der Anfertigung von Hausaufgaben Hilfen anbieten. Zugleich führe die Teilnahme an Ganztagsangeboten dazu, dass Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule ein geringeres Zeitbudget für die Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung hätten. „Die mit dem Erlassentwurf vorgeschlagenen Veränderungen tragen den neuen Entwicklungen Rechnung“, sagte Althusmann.

So werden im Erlassentwurf beispielsweise die Maximalzeiten zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule neu geregelt. An Ganztagsschulen sollen die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit erhalten, Hausaufgaben im Rahmen von angebotenen Arbeits- und Übungsstunden zu erledigen. Der neue Erlass soll mit Beginn des kommenden Schuljahrs 2012/13 in Kraft treten.

Der Erlassentwurf steht auf der Internetseite des Kultusministeriums unter „Aktuelles / Aktuelle Erlasse und Anhörungsverfahren“ zum Download bereit.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2011

Ansprechpartner/in:
Corinna Fischer

Nds. Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7160
Fax: 0511 / 120997160

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