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Kultusminister legt Zahlen, Daten und Fakten zum neuen Schuljahr vor

Busemann: Das Fundament ist gelegt – Auf dem Weg zur Qualitätsschule für Niedersachsen


Der Beginn des neuen Schuljahrs 2004/2005 markiert einen Wendepunkt in der niedersächsischen Schul- und Bildungspolitik. Die Auflösung der Orientierungsstufe beendet den 30-jährigen Streit über diese Schulform. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten, das der Landtag bereits am 25. Juni 2003 verabschiedete, wurde die umfassendste Schul- und Bildungsreform in der Geschichte des Landes Niedersachsen eingeleitet. In einem beispielhaften Kraftakt und mit dem engagierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl in den Schulen wie in der gesamten Schulverwaltung sind auch die daraus folgenden Verordnungen, Erlasse und verwaltungstechnischen Maßnahmen termingerecht fertig geworden. Niedersachsen hat nun ein modernes, gegliedertes Schulsystem, durchlässig und wohnortnah. Das Fundament ist gelegt. Wir sind auf dem Weg zur Qualitätsschule für Niedersachsen. Niedersächsische Schülerinnen und Schüler haben beste Voraussetzungen, in künftigen nationalen und internationalen Vergleichsstudien zu den Siegern zu gehören.

Am kommenden Donnerstag, dem 19. August 2004, wenn nach den Sommerferien der Unterricht wieder beginnt, werden insgesamt mehr als 1,25 Millionen Schülerinnen und Schüler niedersächsische Schulen besuchen. Bei den allgemein bildenden Schulen steigen die Schülerzahlen nochmals um rund 4.000 auf 994.200 an. Das ist eine Zunahme um 0,4 Prozent.

Die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen wird gegenüber dem Vorjahr um ca. 5.000 (+2 Prozent) auf rund 260.000 ansteigen. Sie erreicht damit einen Stand, der zuletzt im Jahr 1990 gegeben war. Derzeit befinden sich ca. 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in beruflichen Teilzeitschulformen und ca. 40 Prozent in beruflichen Vollzeitbildungsgängen. Soweit nicht deutlich mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, wird sich der Trend zum verstärkten Besuch beruflicher Vollzeitschulen im Anschluss an die Schulzeit im allgemein bildenden Schulwesen weiter fortsetzen.

Bei den allgemein bildenden Schulen lässt die Auflösung der Orientierungsstufe mit zuletzt 162.700 Schülerinnen und Schülern die Schülerzahlen an den weiterführenden Schulformen deutlich ansteigen. An der Realschule erhöhen sich die Schülerzahlen mit 53,4 Prozent um mehr als die Hälfte, am Gymnasium mit der gymnasialen Oberstufe um 39,1 Prozent und an der Hauptschule um 26,9 Prozent. Ebenso steigen auch die Schülerzahlen an den Förderschulen (+1,6 Prozent). Der Gipfel des Schülerbergs wird für 2005 mit dann rund 996.600 Schülerinnen und Schülern erwartet.

Rund 81.000 Lehrerinnen und Lehrer, die 69.034 Planstellen für Lehrkräfte besetzen, unterrichten im neuen Schuljahr an den niedersächsischen Schulen. Das sind, wie versprochen, 2.500 Planstellen mehr als vor dem Regierungswechsel. Mit der Einstellung von insgesamt 4.204 neuen Lehrkräften einschließlich des Ersatzbedarfs für frei werdende Stellen war bereits zu Beginn des abgelaufenen Schuljahrs die Unterrichtsversorgung auf annähernd 100 Prozent verbessert worden. Die Zahl der Planstellen wird auch im kommenden Schuljahr trotz aller Sparzwänge mit mehr als 69.000 konstant bleiben.

Alle frei werdenden Lehrerstellen können zum Schuljahresbeginn wieder besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird die durchschnittliche rechnerische Unterrichtsversorgung aller allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen inklusive einer Reserve von rund 200 Stellen 99,6 Prozent erreichen. Planziel sind damit dann 99,5 Prozent im Bezirk Braunschweig, 99,8 Prozent im Bezirk Hannover, 99,5 Prozent im Bezirk Lüneburg und 99,5 Prozent im Bezirk Weser-Ems. Bereits ohne die Reserve erreichen Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen zusammen landesweit 99,8 Prozent, die Gymnasien und die Gesamtschulen jeweils 99,0 Prozent. Trotz Verbesserung bleibt im Bereich der Förderschulen mit durchschnittlich 95,7 Prozent Handlungsbedarf. Wir haben einen deutlichen Fachlehrermangel an Förderschulen, den wir, wie angekündigt, bis 2007 ausgleichen wollen. Ohne die Förderschulen beträgt die durchschnittliche rechnerische Unterrichtsversorgung der übrigen allgemein bildenden Schulen zusammen rund 100 Prozent.

Zum Schuljahresbeginn 2004/05 können an den allgemein bildenden Schulen insgesamt 1.580 neue Lehrkräfte eingestellt werden. Wegen der vor Schuljahresbeginn noch vorhandenen Unsicherheiten in der Personalplanung wurde eine Stellenreserve zurückbehalten, aus der jetzt weitere Einstellungen dort zugewiesen werden, wo nach dem aktuellen überprüften Stand der Unterrichtsversorgung noch größere Differenzen zu den Planungswerten bestehen.

Ausgewählt wurden bis Mitte August bereits 1.319 Lehrkräfte, von denen 368 das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, 113 das Lehramt an Realschulen, 656 das Lehramt an Gymnasien und 168 das Lehramt für Sonderpädagogik haben. Dazu kommen noch 14 Bewerber aus anderen Hochschulstudiengängen als "Quereinsteiger".

Die höchste Zahl an Neueinstellungen an den allgemein bildenden Schulen gab es nach dem Stand von Mitte August im Landkreis Emsland (79). Es folgen die Region Hannover (73 ohne Stadt), die Landkreise Harburg (56), Rotenburg (54) und Cloppenburg (51) sowie die Stadt Hannover (47).

Für 31 der bereits verteilten 1.350 Stellen und Arbeitsplätze konnten noch keine Lehrkräfte ausgewählt werden. Davon sind 15 Stellen im Bezirk Weser-Ems. Dort waren allerdings mit 503 Einstellungen insgesamt auch die meisten Einstellungen vorzunehmen (rd. 37 Prozent). Die Bezirksregierungen bemühen sich weiterhin, die noch offenen Stellen und Arbeitsplätze ggf. mit Absolventen vom Oktober zu besetzen. Schwierig zu finden sind geeignete Bewerber für Stellen an Gymnasien mit den Fächern Latein, Spanisch, Musik oder Physik. Auf diese Fächer entfallen knapp die Hälfte der noch unbesetzten Stellen und Arbeitsplätze an Gymnasien. Auf 24 für Grund- Haupt- und Realschullehrkräfte ausgeschriebene Stellen und Arbeitsplätze konnten Gymnasiallehrkräfte eingestellt werden, und zwar vorrangig mit den Fächern Französisch und Physik. Die 14 "Quereinsteiger" wurden vorwiegend mit den Fächern Physik, Spanisch und Latein ausgewählt.

Für 495 Stellen haben die Schulen die Lehrkräfte selbst ausgewählt. Stark angestiegen ist der Anteil der Bewerbungen aus anderen Ländern. Beworben haben sich in Niedersachsen für die allgemein bildenden Schulen 5.765 Lehrkräfte, davon 1.793 aus anderen Ländern (31 Prozent). Von diesen wurden 330 Lehrkräfte eingestellt; das sind 25 Prozent aller Neueinstellungen.

Im landeseinheitlichen Einstellungsverfahren der Bezirksregierungen stehen an den berufsbildenden Schulen 444 Einstellungsmöglichkeiten für Theorielehrkräfte zur Verfügung. Zusätzlich besetzen die Schulen im Schulversuch ProReKo nach bisheriger Übersicht mindestens 17 Stellen in vollständig eigener Verantwortung aus ihren schulischen Stellenplänen heraus.

Das Einstellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ein Teil der Stellen wird erst zum 01.11.2004 besetzt. Damit sollen auch für Absolventinnen und Absolventen der Studienseminare, die dann ihre Ausbildung beenden, Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Unter den neu eingestellten Lehrkräften befinden sich auch ca. 75 Bewerber ohne Lehramtsstudium, aber mehrjähriger Berufserfahrung (Laufbahnbewerber nach § 12 BesNLVO sowie "Quereinsteiger"), überwiegend aus den Bereichen Elektrotechnik/Informatik und Metalltechnik. Im Bereich der Fachpraxis nehmen gut 100 neue Lehrkräfte ihren Dienst auf.

Damit werden insgesamt rund 580 Stellen in den berufsbildenden Schulen mit neuen Lehrkräften besetzt. Diese Einstellungen werden mehr Unterricht zur beruflichen Qualifizierung zu den Schülerinnen und Schülern bringen und zu einer spürbaren Verbesserung der Altersstruktur in den Kollegien führen. Die exakten Zahlen zur Unterrichtsversorgung im berufsbildenden Bereich werden nach dem Termin der Jahresstatistik zum 15.11.2004 vorliegen.

Insgesamt 251.440 Schülerinnen und Schüler wechseln nach der Abschaffung der Orientierungsstufe nun direkt in die 5., 6. und 7. Jahrgänge der weiterführenden Schulen.

- 88.750 Schülerinnen und Schüler kommen erstmals seit 30 Jahren wieder aus dem 4. Jahrgang der Grundschulen in die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Die abgebenden Grundschulen haben zuvor die Eltern bei der Schulformwahl beraten und eine Empfehlung für den Besuch des 5. Jahrgangs einer weiterführenden Schule ausgesprochen.

Letztmalig mit einer Empfehlung der Orientierungsstufe wechseln 80.397 Schülerinnen und Schüler in den kommenden 6. Jahrgang und 82.293 Schülerinnen und Schüler in den 7. Jahrgang einer weiterführenden Schule. Dabei gilt ausdrücklich und ungeschmälert der freie Elternwille. Das Verfahren mit den verschiedenen Beratungsangeboten für die Erziehungsberechtigten ist per Erlass geregelt. In diesem ersten Jahr mit dem neuen System galt dazu ein besonderer Erlass. Künftig ist das im Grundsatzerlass für die Grundschulen abgedeckt.

Im Landesdurchschnitt haben sich die Eltern von 21,2 Prozent der Kinder für die Hauptschule, von 38,3 Prozent für die Realschule und von 38,7 Prozent für das Gymnasium als weiterführende Schule für ihr Kind entschieden.

Dies entspricht insgesamt den Erwartungen und den Zielsetzungen:
Die Hauptschule bleibt stabil, der Anteil der Gymnasialschülerinnen und –schüler wächst angemessen und Niedersachsen bleibt Realschulland.

- Das Schulgesetz schreibt ausdrücklich das Prinzip der Durchlässigkeit des Schulwesens fest. Damit gibt es einen Rechtsanspruch darauf, in eine angemessene Schulform mit den entsprechenden Abschlussmöglichkeiten zu wechseln, wenn ein entsprechendes Leistungsbild vorliegt. Die Einzelheiten sind durch Verordnungen geregelt, die bereits im Jahre 2003 in Kraft getreten und im neuen Schuljahr ab 01.08.2004 wirksam sind.

- Schülerinnen und Schüler, die zum 01.08.2003 in den 7. Schuljahrgang einer allgemein bildenden Schule eintreten, erwerben einen Abschluss der Sekundarstufe I künftig nur dann, wenn sie eine entsprechende Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren. Die Prüfungen finden statt erstmals am Ende des Schuljahres 2005/2006 für den 9. Hauptschuljahrgang und dann am Ende des Schuljahres 2006/2007 für den 10. Schuljahrgang der allgemein bildenden Schulen. Das "Zentralabitur" findet erstmals in der Abiturprüfung 2006 statt. In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern werden dann grundsätzlich landesweit einheitliche Aufgaben gestellt. Alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem neuen Schuljahr in den 5. und 6. Jahrgang des Gymnasiums wechseln, können wie die künftig folgenden Jahrgänge bereits nach 12 Schuljahren das Abitur ablegen. Somit wird die erste Abiturprüfung auf dieser Grundlage im Jahr 2011 abgelegt werden.

Durch die zentralen Abschlussprüfungen zusammen mit regelmäßigen Vergleichstests, wie zum Beispiel im Frühjahr 2004 im 3. Schuljahrgang im Fach Mathematik geschrieben und im Fach Deutsch für den 2.Juni 2005 bereits angekündigt, überprüfen und sichern wir schulische Qualität in Niedersachsen und sorgen für Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit in der Bewertung. Für den Fachunterricht in den 5. und 6. Schuljahrgängen an den weiterführenden Schulen wurden fachbezogene Curriculare Vorgaben entwickelt. Sie greifen den jeweiligen Diskussionsstand der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz auf und präzisieren die verbindlich erwarteten Kompetenzanforderungen. Die Curricularen Vorgaben ergänzen die weiterhin gültigen Rahmenrichtlinien für die Schuljahrgänge 7-10 der drei Schulformen und legen den Rahmen für den Unterricht in den beiden Schuljahrgängen 5 und 6 verbindlich ab Schuljahresbeginn fest. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache treten die durch die Kultusministerkonferenz am 4.12.2003 verabschiedeten Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss zusätzlich zu den gültigen Rahmenrichtlinien in Kraft. Langfristig werden für alle Fächer und alle Schulformen entsprechende neue Kerncurricula entwickelt.

Bildungsqualität beginnt bei den Kindertagesstätten und setzt sich in der Grundschule und den weiterführenden Schulen fort. In 4.323 Kindertagesstätten, die jetzt wieder dem Niedersächsischen Kultusministerium zugeordnet sind, werden rund 262.800 Kinder betreut, erzogen und gebildet. Mit dem "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder" ist die längst überfällige Präzisierung des Bildungsauftrags der Kindertagesstätten den entscheidenden Schritt vorangekommen. Der Orientierungsplan ist an alle Einrichtungen, die Fachberater und die Elternvertretungen verteilt worden. Die Diskussion läuft, und es gibt bereits sehr viele positive Rückmeldungen.

Trotz der massiven Sparzwänge sind für das neue Kindergartenjahr erneut Fördermittel in Höhe von 6 Millionen Euro für zusätzliche geeignete Fachkräfte zur Sprachförderung im Elementarbereich bereitgestellt worden. Gefördert werden können Einrichtungen dort, wo ein sehr hoher Anteil der Kinder aus zugewanderten Familien einschließlich Spätaussiedlern oder besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen mit Sprachproblemen kommen, sowie die Weiterbildung von Fachkräften.

Neu eingeschult werden am kommenden Sonnabend, 21.08.2004, weniger Schulanfänger als im Vorjahr. Die Zahlen gehen leicht zurück: von 92.500 auf 92.200. Im nächsten Jahr sind es bereits 3.000 Schülerinnen und Schüler weniger bei den Schulanfängern. 2010 werden nur noch rund 78.600 neue Schülerinnen und Schüler in den Schulen erwartet. Das ist eine Abnahme um 15 Prozent.

Bereits September letzten Jahres hatte flächendeckend an allen Grundschulen des Landes die Sprachstandfeststellung für die jetzt schulpflichtigen Kinder stattgefunden. Deshalb werden erstmals mit dem Schuljahr 2004/2005 rund 9.200 Kinder – das sind ca. 10 Prozent der Schulanfänger - eingeschult, die bereits ein halbes Jahr von Lehrkräften der Grundschulen Sprachfördermaßnahmen erhalten haben. Bei diesen Kindern hatte das Verfahren zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse ergeben, dass eine intensive Sprachförderung vor der Einschulung erforderlich ist. Nach den Ergebnissen einer Befragung an allen Grundschulen begrüßen über 90 Prozent der Eltern der geförderten Kinder diese Maßnahme sehr. Für diese spezielle Sprachförderung sind bereits zum 01. August 2003 zusätzliche Lehrerstunden im Umfang von 280 Lehrerstellen an die Grundschulen gegeben worden. Zusammen mit den Fördermitteln für die KiTas investiert das Land also insgesamt rund 18,6 Millionen Euro allein in die Sprachförderung vor der Einschulung.

Bereits seit Beginn des Schuljahrs 2003/2004 wird an acht Grundschulen im Land staatlich verantworteter Religionsunterricht für muslimische Kinder in deutscher Sprache angeboten. Insgesamt nehmen zurzeit 187 Kinder an dem ursprünglich auf vier Jahre angelegten Schulversuch teil. Die erste Zwischenbilanz hat deutliche Belege für die Integrationswirkung des Islamischen Religionsunterrichts parallel zu evangelischen und katholischer Religion ergeben. Die muslimischen Kinder und ihre Eltern fühlen sich stärker in die Schulgemeinschaft einbezogen und bringen sich ein. Auch innerhalb der Fachkonferenzen Religion hat sich eine gute Zusammenarbeit der Lehrkräfte entwickelt. An einigen der Grundschulen im Schulversuch nehmen über 90 Prozent der muslimischen Kinder am islamischen Religionsunterricht teil.

Angesichts der hohen Akzeptanz bei Eltern, Kindern, Schulen und Schulträgern entsprechen wir dem vielfach geäußerten Wunsch, ihn auch für die jetzigen ersten Klassen der beteiligten Grundschulen anzubieten und zusätzlich den laufenden Schulversuch auf die Klassenstufen 3 und 4 auszuweiten.

Für die Grundschulen und alle weiterführenden Schulen sind neue, anspruchsvolle Grundsatzerlasse vorgelegt worden.

Alle Grundschulen stellen für ihre Schülerinnen und Schüler ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicher. Damit sind alle niedersächsischen Grundschulen verlässlich.

Die Pflichtstundenzahl der Grundschule wird gemäß Stundentafel wird auf 94 Lehrerwochenstunden erhöht. Damit liegt Niedersachsen nun an 5. Stelle unter den Bundesländern. Die Stundenanteile für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht wurden erhöht, um gerade die Basiskompetenzen zu stärken. Neben den Lehrerstunden erhalten die Grundschulen ein Budget zur Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um das täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassende Schulangebot sicher zu stellen. Die Grundschulen sind verpflichtet, ein Vertretungskonzept zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeiten zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Grundschule ist verpflichtend. 20 statt bisher 10 Grundschulen im Land arbeiten künftig mit der Eingangsstufe, die je nach individuellem Fortschritt den Kindern ein bis drei Jahre Zeit für die Klassen 1 und 2 lässt.

Alle weiterführenden Schulformen haben nun ein klares Profil. Insbesondere die Hauptschule arbeitet bereits im neuen Schuljahr nach einem neuen Konzept. Wir haben ihre berufliche Orientierung durch 60 bis 80 Betriebs- oder Praxistage gestärkt. Es besteht die Verpflichtung zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur Erarbeitung eines Erziehungskonzepts. Zur Stärkung und Neuausrichtung der Arbeit in der Hauptschule gehören auch sozialpädagogische Unterstützungsmaßnahmen und die Persönlichkeitsstärkung der Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht betont die Beherrschung der Grundfertigkeiten in den Kulturtechniken und die Verknüpfung von Fachunterricht und berufspraktischen Erfahrungen. Die Unterrichtsanteile in den Fächern Deutsch und Mathematik sind von vier auf fünf Stunden pro Woche erhöht worden. Die Pflichtstundentafel wurde um zwei Jahreswochenstunden erhöht. Die Klassenobergrenze der Hauptschule wurde von 28 auf 26 gesenkt. Bei der Einrichtung von Ganztagsschulen werden Hauptschulen bevorzugt berücksichtigt.

Die Stundentafeln in allen weiterführenden Schulformen sind im 5. und 6. Schuljahrgang nahezu deckungsgleich, so dass die Durchlässigkeit gewährleistet wird. Hauptschule, Realschule und Gesamtschule erhalten deshalb jeweils 179 Jahreswochenstunden in den Klassen 5 bis 10.

In der Realschule wurden die Pflichtstundentafel um vier Jahreswochenstunden erhöht. Mit einem besonderen Wahlpflichtbereich hat sie ein klares Leistungsprofil erhalten. Wie am Gymnasium wird die zweite Fremdsprache auf den 6. Schuljahrgang vorgezogen und ist von Anfang an versetzungs- und auch abschlusswirksam.

Das Gymnasium hat durch die Einführung des Abiturs nach 12 Schuljahren eine neue Stundentafel entsprechend den Vorgaben der Kultusministerkonferenz mit mindestens 265 Jahreswochenstunden. Das Gymnasium erhält dazu alle inhaltlichen Freiheiten im Hinblick auf eigene Schwerpunktsetzungen etwa im Bereich von Fremdsprachen, Musik, Sport, Informatik oder Technik. Die zweite Fremdsprache wird, wie in der Realschule, ab dem 6. Schuljahrgang angeboten, die dritte Fremdsprache bereits ab dem 7. Schuljahrgang. Mit einer neuen Oberstufenverordnung, die jetzt in die Anhörung geht, soll auch im Sekundarbereich II künftig Verbindlichkeit an die Stelle von Beliebigkeit treten.

319 Schulen werden im neuen Schuljahr als Ganztagsschulen arbeiten. Seit dem Regierungswechsel ist trotz der schwierigen finanziellen Lage des Landes die Zahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen damit von damals 152 mehr als verdoppelt worden. Allein 97 neue Ganztagsschulen wurden zum 1. August 2004 genehmigt.

46 der neuen Ganztagsschulen richten die Nachmittagsangebote mit eigenen Mitteln im Rahmen ihrer Unterrichtsorganisation und in Kooperation mit außerschulischen Partnern ein. Damit zeigt Schulen und Schulträger eine erfreuliche Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Eigenleistung, die uns auch in vielen anderen Bereichen gut tun könnte.

Bei der Genehmigung zusätzlicher Ganztagsschulen sind nach der Vorgabe des Schulgesetzes (§ 23 Abs. 5 NSchG) Hauptschulen besonders berücksichtigt worden. 53 der neuen Ganztagsschulen sind Hauptschulen bzw. Hauptschulen und Realschulen.
Für Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Ganztagsschulen werden im Jahr 2004 rund 100 Millionen Euro an die Schulträger weitergeleitet. Die für Niedersachsen vorgesehenen Mittel aus dem Bundesprogramm Zukunft Bildung und Betreuung werden vollständig abgerufen.

Die bisherigen Sonderschulen wurden in Förderschulen umbenannt. Jede Förderung hat da einzusetzen, wo das einzelne Kind sie braucht. Das ist die Zielrichtung des neuen Grundsatzerlasses zur sonderpädagogischen Förderung, der jetzt in die Anhörung geht. Lediglich für vier der bisherigen 10 Förderschulformen in Niedersachsen gab es zuvor Grundsatzerlasse. Durch die Zusammenfassung von sieben Förderschwerpunkten könnten die für jede Förderschule notwendigen Aussagen wie zum Beispiel zur Elternmitwirkung oder zur Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung im allgemeinen Teil des neuen Erlasses behandelt werden. Ein besonderer Teil geht dann auf die einzelnen Förderschwerpunkte ein. Wie schon in den übrigen neuen Grundsatzerlassen wurde die Dokumentation der Lernfortschritte als Individueller Förderplan festgeschrieben. Zur besseren Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit erhält nur die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung eine eigene Stundentafel. Insgesamt 28 pädagogische Fachkräfte werden im neuen Schuljahr die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an 23 Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung unterrichtsbegleitend und in therapeutischer Funktion unterstützen. 18,6 Stellen werden dafür besetzt.

Wir setzen in jeder Hinsicht auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und bauen deshalb in ganz Niedersachsen mit der Einrichtung von Kooperationsverbünden zur Hochbegabungsförderung stufenweise ein differenziertes Schulangebot auf. Zusätzlich zu den bereits bestehenden 29 Kooperationsverbünden, sind zum 01.08.2004 weitere 9 eingerichtet worden. Darüber hinaus wurden 10 Verbünde, die seit dem 01.08.2002 bzw. dem 01.08.2003 arbeiten, um 5 Grundschulen, 4 Realschulen, 2 Gymnasien und 1 Gesamtschule erweitert. Damit sind insgesamt 38 Kooperationsstandorte mit 204 Schulen vorhanden (147 Grundschulen, 9 Realschulen, 42 Gymnasien und 6 Gesamtschulen).

Damit die musikalische Förderung in der Schule möglichst frühzeitig einsetzen kann, ist es nach vielen Jahren endlich gelungen, den Musikunterricht in der 3. und 4.Klasse der Grundschule als eigenständiges Fach mit jeweils zwei Unterrichtsstunden pro Woche festzuschreiben. Dieses ist ein beachtlicher Schritt, um schon in der Grundschule eine gute musikalische Basis legen zu können. Da in den anschließenden 5. und 6. Klassen der Gymnasien ebenfalls zwei Stunden Musik erteilt werden, reagieren wir mit dieser bewussten musikpädagogischen Schwerpunktsetzung auf die wissenschaftlich nachgewiesenen Transferwirkungen musikalischer Aktivitäten auf die Intelligenzbildung sowie die immer früher einsetzende Festlegung des musikalischen Verhaltens und der Geschmacksbildung bei Kindern und Jugendlichen. Bildungspolitisch nimmt Niedersachsen hiermit bundesweit eine herausragende Position ein.

Im Bereich der berufsbildenden Schulen erproben wir eine Reihe neuer Möglichkeiten den wachsenden Anforderungen in der Berufsausbildung und der Situation auf Ausbildungsmarkt zu begegnen. In Zusammenarbeit mit der Kfz-Innung Hannover und der Kfz-Innung Burgdorf - Celle wird ab Schuljahresbeginn im Rahmen von zwei Schulversuchen erprobt, wie Hauptschulabsolventen gezielt auf die erhöhten Anforderungen des Ausbildungsberufes Kfz - Mechatroniker vorbereitet werden können. Die Modellversuche werden in einer einjährigen Berufsfachschule durchgeführt.

An der BBS 2 in Göttingen wird im Rahmen eines Schulversuchs im Bereich der Berufsgrundbildungsjahre erprobt, wie besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler neben einer anrechenbaren beruflichen Grundbildung auch einen höherwertigen allgemein bildenden Abschluss erhalten können. Schülerinnen und Schüler, die dieses Ziel anstreben, müssen an einem Zusatzunterricht teilnehmen. Dieses besondere Förderangebot umfasst 6 Stunden und konzentriert sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.

An der "Axel Bruns Schule" in Celle erhalten Schülerinnen und Schüler mit einer Hochbegabung durch gezielte Förderung die Chance, die zweijährige Berufsfachschule Technik in nur einem Jahr zu absolvieren. Die erworbenen beruflichen Kompetenzen werden im Rahmen einer weiteren dualen Ausbildung angerechnet, was wiederum zu einer Verkürzung der weiteren Ausbildung führt. Der Schulversuch wird in den beiden Berufsfeldern Metalltechnik und Holztechnik durchgeführt.

Ein Modellversuch zwischen dem Hauptschulzweig der KGS Neustadt und den Berufsbildenden Schulen Neustadt hat das Ziel im Rahmen eines Ausbildungsverbundes allgemeine und berufliche Bildung zu verzahnen. Ziel ist es, einen Bildungsweg zu schaffen, der neben dem allgemein bildenden Abschluss auch berufliche Qualifikationen (Qualifikationsniveau: Zwischenprüfung) vermittelt. Das Modell wird von der Kreishandwerkerschaft Neustadt unterstützt.

Ein an der BBS Peine durchgeführter Modellversuch eröffnet Jugendlichen die Möglichkeit, im Rahmen eines 3 jährigen vollschulischen Bildungsganges an einer Berufsfachschule, einen berufsqualifizierenden Abschluss für den Ausbildungsberuf "Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter" zu erwerben. Insbesondere für benachteiligte Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss bietet dieser Schulversuch eine Chance, einen berufsqualifizierenden und schulischen Abschluss zu erwerben.

Am 1. August treten neue Ausbildungsordnungen für 30 Berufe in Kraft. Darunter sind auch drei neue Berufe, für die eine zweijährige Ausbildung absolviert werden kann. Die neuen zweijährigen Ausbildungsberufe sind der Maschinen- und Anlagenführer, der Fahrradmonteur sowie der Kraftfahrzeugservicemechaniker. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Berufe besteht auch die Möglichkeit, anspruchsvollere dreijährige Berufsabschlüsse zu erreichen.

Zu den modernisierten Ausbildungsordnungen gehören u. a. im gewerblichen Bereich:
die industriellen Metallberufe: Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in, Zerspanungsmechaniker/-in, Vulkaniseur/-in und Reifenmechaniker/-in, Bäcker/-in
und im kaufmännischen Bereich: Kaufmann/Kauffrau für Speditions- und Logistikdienstleistung, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Schifffahrtskaufmann/-frau, Verkäufer/-in

Die berufsbildenden Schulen im Land haben sich auf die veränderten Anforderungen eingestellt und werden diese im neuen Schuljahr umsetzen.

Mit dem Beginn des neuen Schuljahrs haben wir die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln eingeführt. Wer an diesem Verfahren teilnimmt, kann eine spürbare Entlastung bei den Kosten für die Beschaffung der Lernmittel seiner Kinder erreichen. Die Teilnahme ist freiwillig. Die bisher vorliegenden Rückmeldungen aus den Schulen zeigen bereits jetzt, dass die Akzeptanz des neuen Verfahrens sehr groß ist (> 80 Prozent). Wir werden darüber noch im Einzelnen informieren, wenn entsprechende Daten vorliegen.

Neben diesen Aspekten der inhaltlichen Neubestimmung der niedersächsischen Schulen ist die Umsetzung der Schulstrukturreform die entscheidende logistische Herausforderung, der wir uns am Donnerstag, dem 19. August 2004, bei Unterrichtsbeginn stellen müssen.
Das MK, die Bezirksregierungen, die kommunalen Schulträger, die Träger der Schulentwicklungsplanung, die Schulen, die Personalvertretungen und das eigens für diesen Zweck eingerichtete "Mobile Beratungsteam Neue Schulstruktur" haben alle Vorbereitungen dafür getroffen, dass die Umsetzung der Schulstrukturreform gelingt, und ein erweitertes qualifiziertes Bildungsangebot in die Fläche des Landes gebracht wird. Nach allen Rückmeldungen, die wir erhalten haben, herrscht in den Schulen eine konstruktive Aufbruchstimmung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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