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Ziele/Bildungsabschluss:
Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Beide Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Die Berufsoberschule er-möglicht den Schülerinnen und Schülern eine fachliche Schwerpunktbildung und befähigt sie, ihren Bildungsweg in entsprechenden Studiengängen an einer Hochschule fortzusetzen. In Niedersachsen ist die Berufsoberschule als Aufbauschulform konstruiert worden, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der ent-sprechenden Fachrichtung geführt wird.
Aufnahmevoraussetzungen:
Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind:
1. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand und
2. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit und
3. der Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.
Direkt in die Klasse 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 zusätzlich die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsgang nachweist. Ein dem Berufsschulabschluss gleichwerti-ger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Kenntnisfeststellung nachgewiesen werden. Somit können Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule mit Fachhoch-schulreife, die über die Klasse 11 in die Fachoberschule eingetreten sind, nicht die Klasse 13 der Berufsoberschule besuchen, weil ihnen eine Berufsausbildung fehlt. Es wird eine Abschlussprüfung durchgeführt. Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die Berufs-oberschule erfolgreich besucht hat. Im Abschlusszeugnis werden die durch diese Hochschulzugangsberechtigung zugelassenen Studienfachrichtungen aufgeführt. Sie gelten bun-desweit für alle Bundesländer und sämtliche Universitäten.
Voraussetzungen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife:
Die allgemeine Hochschulreife in der Berufsoberschule erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache durch die Teilnahme
• am Unterricht in der Berufsoberschule in einer zweiten Fremdsprache im Umfang von zusammen mindestens 320 Stunden erworben hat und mindestens die Note "ausreichend" im Abschlusszeugnis oder
• am versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren nach-weist oder
• einen im Rahmen der beruflichen Bildung erworbenen entsprechenden Leistungsnach-weis einer berufsbildenden Schule erbringt oder
• eine entsprechende Ergänzungsprüfung bestanden hat.
Berufliche Ausrichtungen:
Die Berufsoberschule wird in den folgenden Fachrichtungen geführt:
• Wirtschaft
• Technik
• Agrarwirtschaft
• Sozialwesen
• Ernährung und Hauswirtschaft.
Die Fachrichtungen Gesundheit und Soziales sowie Gestaltung, für die es Bildungsgänge in der Fachoberschule gibt, existieren in der Berufsoberschule nicht. Trotzdem können Schülerinnen und Schüler, die die Fachhochschulreife in der Fachoberschule einer dieser Fachrichtungen erworben haben, in die Klasse 13 einer anderen Fachrichtung der Berufsoberschule eintreten, für die die bisherige Vorbildung als einschlägig gilt. Die Entscheidung über die Aufnahme wird von der berufsbildenden Schule getroffen.
Weitere Informationen zu den Berufsoberschulen sind den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere der BbS-VO und den EB-BbS zu entnehmen und von den berufsbildenden Schulen vor Ort zu erhalten.
Berufsbildende Schulen vor Ort mit ihren Bildungsangeboten
Ein bestimmtes Bildungsangebot wird von welchen berufsbildenden Schulen angeboten?
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