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LT TOP 33 Nr. 3 - Schriftliche Antwort auf mündliche Anfrage

Antwort auf die mündliche Anfrage: Die Zukunft der kleinen Grundschulen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014 - TOP 33 - Nr. 3


Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen, Gabriela König, Horst Kortlang und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:


In einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 13. Juni 2014 erklärt Kultusministerin Frauke Heiligenstadt auf die Frage nach der Untergrenze für die Schülerzahl an kleinen Grundschulen und auf die Aussagen des Landesrechnungshofes Folgendes: „Wir werden die Anregungen des Rechnungshofes sehr ernsthaft prüfen und dann sehr partnerschaftlich dieses Thema mit den Kommunalverbänden erörtern.“

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie gestaltet sich der Zeitplan für die Prüfung der Anregungen durch den Landesrechnungshof?
  2. Gab es bisher schon Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, und, wenn ja, was sind die Ergebnisse?
  3. Was ist das genaue Verhandlungsziel der Landesregierung, und mit welchen Vorstellungen geht die Landesregierung in die Gespräche?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Der Niedersächsische Landesrechungshof hat im vergangenen Jahr im Rahmen seiner in § 88 Absatz 1 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung statuierten Aufgabe der Überwachung und Überprüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe die Wirtschaftlichkeit kleiner Grundschulstandorte untersucht.

Schwerpunktmäßig hat der Rechnungshof dabei Schulen mit weniger als 150 Schülerinnen und Schülern überprüft, von denen die 48 kleinsten Schulsysteme untersucht wurden. Schulen auf den Ostfriesischen Inseln hat der Rechnungshof aufgrund der regionalen Besonderheiten außer Betracht gelassen.

In seiner Prüfungsmitteilung vom 04.11.2013 kommt der Niedersächsische Landesrechnungshof zu folgendem Ergebnis:

„Kleine Grundschulen weisen erhebliche Unwirtschaftlichkeiten auf. Angesichts der Schulgröße ist es in der Praxis schwieriger, notwendige Qualitätsstandards sicherzustellen. Auch wenn ausschließlich die kommunalen Schulträger für schulorganisatorische Maßnahmen zuständig sind, muss das Land künftig auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bestehen und die Schulträger anhalten, gebotene Schulaufhebungen durchzusetzen.

Daher sollte das Land für Grundschulen eine verbindliche Mindestschülerzahl von 50 festschreiben.“

Um den Schulträgern zu ermöglichen, die Anzahl ihrer Grundschulen und deren Standorte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selber frei zu bestimmen, hat das Land Niedersachsen keine abschließende Regelung zur Mindestgröße von Grundschulen vorgegeben. Vielmehr hat das Land u. a. mit der Möglichkeit, jahrgangsübergreifende, kombinierte Klassen einzurichten, eine wesentliche Rahmenbedingung für den Erhalt der kleinen Grundschulstandorte geschaffen. Dies trägt auch zur Verwirklichung des Vorhabens dieser Landesregierung bei, den ländlichen Raum zu stärken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:


Zu 1:

Mit Schreiben vom 19.05.2014, eingegangen am 21.05.2014, hat der Landesrechnungshof nochmals um weitere Prüfung und Stellungnahme zu einigen Teilziffern der in Rede stehenden Prüfungsmitteilung gebeten. Es ist beabsichtigt, dem Rechnungshof innerhalb der gesetzten Dreimonatsfrist, d. h. bis zum 20.08.2014, zu antworten.

Zu 2:

Es haben bereits auf Arbeitsebene Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Zu 3:

Die Landesregierung verfolgt unter Beachtung der verfassungsrechtlich verbürgten kommunalen Selbstverantwortung der Schulträger auch weiterhin das Ziel, alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie ihr Recht auf Bildung in einem qualitativ hochwertigen und regional ausgeglichenen Bildungssystem verwirklichen können.

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