Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT Juni-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 47


Anweisung und deren Rücknahme zu Kürzungen bei den Sprachlernklassen

Abgeordnete Hillgriet Eilers, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im April 2017 hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt angekündigt, die Zahl der Sprachlernklassen deutlich zu verringern. Das Ministerium hat Schulen angewiesen, junge Flüchtlinge künftig nicht länger in Sprachlernklassen zu unterrichten, sondern in reguläre Schulklassen zu überführen. Die geplanten Kürzungen umfassten nach Angaben des Ministeriums rund 20 000 Stunden, was einem Umfang von etwa 700 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) entspricht.

Im Rahmen der Klausurtagung der SPD-Fraktion in Wilhelmshaven wurde berichtet, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen vereinbart hätten, 150 zusätzliche Stellen für Sprachförderung zu schaffen. Es wurde nicht darüber berichtet, ob 150 Stellen über die ursprünglichen Zahlen hinaus geschaffen werden sollen, oder ob diese lediglich mit den Kürzungen von etwa 700 VZLE verrechnet werden, woraus sich ein Minus von 550 VZLE ergäbe.

Vorbemerkung der Landesregierung

Für besondere Fördermaßnahmen, zu denen u. a. auch die Sprachförderung zählt, werden festgelegte Kontingente per Erlass des Kultusministeriums in einer Gesamtsumme für die Verteilung an die öffentlichen allgemein bildenden Schulen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) jährlich zur Verfügung gestellt. Im Schuljahr 2015/2016 und den Vorjahren belief sich das Kontingent auf 36.910 Stunden. Mit dem RdErl. d. MK v. 16.03.2016 „Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 - Einstellungstermin 01. 08. 2016“ wurde der NLSchB mitgeteilt, dass im Schuljahr 2016/2017 für diese Fördermaßnahmen 50.910 Stunden zur Verfügung stehen. Bereits mit Erlass vom 03.Mai 2016 wurde der NLSchB aufgrund der besonderen Lage eröffnet, dass für das Schuljahr 2016/2017 eine Überschreitung des Zuweisungsvolumens von 50.910 Stunden geduldet wird. Auch im Schuljahr 2017/2018 und für das Schuljahr 2018/2019 liegt das Kontingent weiterhin bei 50.910 Stunden.

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung zusätzlich für das Schuljahr 2017/2018 4.000 Stunden für eine Nachsteuerung bereitgestellt.

Zusatzbedarfe sind grundsätzlich nur dann zu bewilligen, wenn zum 01.08. (Schuljahresbeginn) voraussichtlich entsprechende Personalressourcen - die auch über „Verträge Spracherwerb - Flüchtlinge“ generiert werden können - zur Verfügung gestellt werden können.

Die in der Vorbemerkung der Abgeordneten in den Raum gestellte Anzahl von „20.000 Stunden“ lässt sich nicht nachvollziehen bzw. erschließen.

1. Werden im Anschluss an die Klausurtagung der SPD-Fraktion 150 der gekürzten 700 VZLE wieder zur Verfügung gestellt, oder stellen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen insgesamt 850 VZLE zur Verfügung, sodass die Kürzungen vollständig zurückgenommen würden?

Eine Kürzung wurde nie vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der Landesregierung). Zur Finanzierung von zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen für den anhaltend hohen Bedarf im Bereich der Sprachförderung werden aufgrund einer kürzlich herbeigeführten Einigung mit dem Finanzministerium aus dem zentralen Budget des Finanzministeriums (Einzelplan 13) zusätzliche Haushaltsmittel im Umfang von 4.000 Stunden bereitgestellt und in den Haushalt des Kultusministeriums umgesetzt.

2. Auf welchem Weg wurden die Schulen zur Reduzierung der Sprachlernklassen angewiesen, und haben die Schulen die Anweisungen der Landesregierung bereits umgesetzt?

Keine Schule wurde zur Reduzierung einer Sprachlernklasse (vgl. Vorbemerkung der Landesregierung) angewiesen. Zum 01.08. eines jeden Schuljahres werden nach RdErl. v. 01.07.2014 die Fortführung bzw. die Neugenehmigung der Sprachlernklassen geprüft. Dem Genehmigungsvorbehalt entsprechen dabei:

- Besuchsdauer (in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahre)

- Mindestschülerzahl nicht erreicht

- Anträge von Förderschulen

Werden beantragte Sprachlernklassen nicht fortgeführt, weil sie nicht oder nicht mehr den Voraussetzungen des Erlasses entsprechen, erhalten die Schulen in der Regel Zuweisungen für Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ für Förderunterricht von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und für besondere Sprachförderkonzepte.

3. Wie groß ist der bürokratische Aufwand, der aus dem wechselnden Kurs der Landesregierung in der Frage der Sprachlernklassen erwächst?

Da der Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache“ seit dem 01.07.2014 besteht, hat die Landesregierung seit der Veröffentlichung des Erlasses keinen „wechselnden Kurs“ bezüglich der Sprachlernklassen eingeschlagen.

Nach Rückmeldung vieler Schulen, aber auch der Kommission „Empfehlung zur Sprachbildung und Sprachförderung“ hat sich der Runderlass gerade in der Phase der großen Zuwanderungswelle äußerst bewährt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln