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LT April-Plenum TOP 30: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 24 "Was wurde aus den zusätzlichen Fachkräften für die inklusive Schule? (Teil 2)"

Abgeordnete Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP)

Antwort des Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach einer Pressemitteilung des Kultusministeriums wurden vor der Landtagswahl im Okto-ber 2017 650 Stellen für Erzieherinnen und Erzieher als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschrieben (vgl. Homepage des Ministeriums, 2. Oktober 2017 https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/zusaetzliche-fachkraefte-fuer-die-inklusive-schule-650-stellen-fuer-paedagogische-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter-verteilt-158358.html).

Diese Stellen wurden für den Bereich der Inklusion vorgesehen. Dem Artikel ist zu entneh-men, dass 180 Stellen als unbefristet und die weiteren als befristete Stellen bis zum 31. Juli 2018 ausgeschrieben wurden.

Die Stellen wurden für die Förderschulen ausgeschrieben, während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an anderen Schulen ihrer Arbeit nachgehen sollten.

Die Besetzung und auch die langfristige Mitarbeit der Erzieherinnen und Erzieher stellten für die Schulen eine Entlastung im Bereich der Inklusion dar. Nach Einschätzung von Beobach-tern wurden nur wenige Stellen überhaupt besetzt. Diejenigen, die die Schulen seit dem 1. Februar 2018 nun tatkräftig unterstützen, suchen bereits nach neuen Stellen, weil ihre Ar-beitsverhältnisse bis zum 31. Juli 2018 befristet sind.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die vorstehend angeführten Stellen im Umfang von 650 Vollzeiteinheiten (VZE) für pädagogi-sche Fachkräfte in unterrichtsbegleitender und therapeutischer Funktion wurden für verschie-dene Qualifikationen ausgeschrieben. Neben Erzieherinnen und Erziehern konnten sich auch Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Heilpädagoginnen und -pädagogen, u. a. bewerben.

Diese 650 VZE teilen sich auf in 180 unbefristete VZE für Förderschulen mit den Förder-schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotio-nale und soziale Entwicklung und weitere 470 zunächst befristete VZE für allgemeine Schulen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unter-stützung in den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwick-lung sowie emotionale und soziale Entwicklung.

Das Einstellungsverfahren wurde zügig und in enger Zusammenarbeit von Kultusministerium und Niedersächsischer Landesschulbehörde (NLSchB) durchgeführt.

1. Ist eine Bewerbung auf diese Stellen weiterhin möglich, und, wenn ja, wird die Besetzung dieser Stellen weiterhin konsequent verfolgt?

Eine Bewerbung auf diese Stellen ist nicht mehr möglich.

2. Warum sind 470 Stellen nur bis zum 31. Juli 2018, also für eine effektive Zeit von sechs Monaten, ausgeschrieben worden?

Mit Einführung der inklusiven Schule ist an den allgemeinen Schulen ein erheblicher Anstieg von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu verzeichnen und damit auch ein steigender Bedarf an Stunden für Förderschullehrkräfte. Zur Bewältigung dieses steigenden Bedarfs waren im Rahmen einer bedarfsgerechten Ressourcensteuerung vom Land zwar die erforderlichen Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang bereitgestellt worden, jedoch konnten die bereitstehenden Stellen für Förderschullehrkräfte nicht in ausreichendem Umfang besetzt werden. Grund hierfür war, dass auf dem Arbeits-markt qualifizierte Förderschullehrkräfte nicht entsprechend des Bedarfs zur Verfügung standen; eine Situation, die nicht nur Niedersachsen, sondern alle Bundesländer betraf und auch derzeit noch betrifft.

Daher wurde für die allgemein bildendenden Schulen für das Schuljahr 2017/2018 die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung für die Inklusion durch pädagogische Fachkräfte im Umfang von 470 VZE geschaffen.

Diese Stellen waren nicht lediglich für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgeschrieben. Vielmehr sollte mit den befristet bereitgestellten Vollzeiteinheiten bis zum 31.07.2018 der Bedarf für das Schuljahr 2017/2018 gedeckt werden. Es erfolgte daher vorerst eine Befristung bis zum Ende des Schuljahres (31.07.2018), um im Rahmen des neuen Einstellungsverfahrens zum Schuljahr 2018/2019 bedarfsgerecht nachsteuern zu können.

3. Ist eine Entfristung derjenigen Stellen vorgesehen, die erfolgreich besetzt wurden?

Eine Entfristung der geschlossenen Arbeitsverträge wird erfolgen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2018

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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