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LT April-Plenum TOP 30: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 18 "Was plant die Landesregierung hinsichtlich des weiteren Ausbaus des Netzes von Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule?"

Abgeordnete Julia Willie Hamburg und Eva Viehoff (GRÜNE)

Antwort des Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 17. November 2016 hat das Kultusministerium in einer Pressemitteilung angekündigt, als eine Säule des „Rahmenkonzepts Inklusive Schule“ ab dem Jahr 2017 nach und nach flächendeckend in ganz Niedersachsen „Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren inklusive Schule (RZI)“ einzurichten. Spätestens bis zum Schuljahr 2020/21 sollten in allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die neuen RZI bereitstehen. In den RZI, die in der Pressemitteilung vom 17. November 2016 als „Schwungräder der Inklusion“ bezeichnet wurden, sollten die inklusiven Kompetenzen aus einer Region gebündelt und den Schulen zur Verfügung gestellt werden.

Ab dem 1. Februar 2017 haben die ersten elf Planungsgruppen zur Errichtung von RZI ihre Arbeit aufgenommen. Zum 16. Oktober 2017 wurden weitere 28 Planungsgruppen eingerichtet.

Am 1. August 2017 hat das Kultusministerium in einer Pressemitteilung angekündigt, den Aufbau der RZI zu beschleunigen. Danach sollten bereits 2019 alle Landkreise und kreisfreien Städte über ein RZI verfügen.

In ihrer Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags haben SPD und CDU vereinbart: „Es ist wichtig und sinnvoll, dass die Koordinierung der Inklusion, insbesondere der Einsatz der Förderschullehrkräfte, regional gesteuert wird. Hier wird ein entsprechend angepasstes Modell geprüft, das die konzeptionellen Überlegungen von Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) und Förder(schul)zentren aufgreift.“

Mit dem neuen Niedersächsischen Schulgesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, die Förderschule Lernen auf Antrag des Schulträgers später auslaufen zu lassen. Gleichzeitig wurde in einem großen Teil der niedersächsischen Kommunen der Aufbau von Regionalzentren für schulische Inklusion durch Planungsgruppen begonnen und teilweise bereits abgeschlossen. Da die Förderschulen gleichzeitig auch als Förderzentren fungieren und die Regionalzentren für schulische Inklusion, könnte hier eine Doppelstruktur entstehen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es ist Aufgabe des Landes, unter Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Schule ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem zur Verfügung zu stellen, das Schulen bei der Verwirklichung der an eine inklusive Schule gestellten Ansprüche berät, begleitet und unterstützt.

Ziel ist es,

  • landesweit unter Beachtung regionaler Ausprägungen eine vergleichbare Qualität der Schulen mit entsprechender sonderpädagogischer Expertise sicherzustellen,

  • landesweit eine einheitliche Steuerung der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung mit vergleichbaren Verfahrensweisen zu verwirklichen und

  • eine innovative, leistungsfähige und ortsnahe Beratung und Unterstützung bereitzustellen.

    Zu diesem Zweck sind die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) eingerichtet worden und werden es auch weiterhin. Die ersten elf RZI haben am 01. August 2017 ihre Arbeit in den Landkreisen Friesland, Osnabrück, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Cuxhaven, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Osterholz sowie in den Städten Oldenburg, Braunschweig und Wolfsburg aufgenommen.

    Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule sind zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Sie sind Ansprechpartner für Schulen, schulisches Personal, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Schulträger, Studienseminare. Die RZI beraten und unterstützen die eigenverantwortlichen Schulen bei der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der inklusiven schulischen Bildung.

1. Wie sieht der derzeit geplante Ausbaupfad der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule vor dem Hintergrund des neuen Schulgesetzes und der Koalitionsvereinbarung aus?

Am 01. August 2017 haben die ersten elf RZI in den oben genannten Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufgenommen. 28 Landkreise und kreisfreie Städte haben ihr Interesse zur Einrichtung eines RZI zum 01. August 2018 bekundet. Vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung wurden diese Landkreise und kreisfreien Städte am 19.Februar 2018 vom Kultusministerium angeschrieben und um eine Bestätigung ihres Interesses gebeten. Vier Landkreise haben ihr Interesse widerrufen, in 24 Landkreisen und kreisfreien Städten soll zum 01. August 2018 ein RZI eingerichtet werden.


Der Organisationserlass zur Einrichtung von RZI zum 01. August dieses Jahres befindet sich aktuell in der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung.

Der Aufbau der RZI erfolgt unabhängig von den im Rahmen der Schulgesetznovelle festgelegten Regelungen.

2. Welche Änderungen plant die Landesregierung hinsichtlich der Aufgabenstellung und der Struktur der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule?

Den RZI können gemäß bisheriger Planung perspektivisch weitere Aufgaben übertragen werden. Änderungen hinsichtlich der Struktur der RZI sind nicht vorgesehen.

3. Welche Aufgaben sollen künftig die Förderschulen als Förderzentren neben den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule haben?

Der Aufgabenbereich eines Förderzentrums ist schulrechtlich nicht festgeschrieben, sondern im Kontext von Integration und aufsteigender Inklusion jeweils vor Ort entstanden. Er bezieht sich auf die Anforderungen, die sich durch das gemeinsame Unterrichten an allgemeinen Schulen ergeben haben.

Den RZI werden Aufgaben übertragen, die zum Teil bislang von den Förderzentren wahrgenommen wurden. Gerade in der Entstehungsphase der RZI können Überschneidungen mit den Aufgaben der Förderzentren nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden die Aufgaben der RZI als Bestandteil der Niedersächsischen Landesschulbehörde zukünftig nicht mehr von Förderzentren übernommen.

Den RZI werden von Beginn an zwei wichtige Aufgaben übertragen, die das sonderpädagogische Personal betreffen: Zum einen unterbreiten sie auf der Basis entsprechender Erhebungen einen Vorschlag zur Verteilung der sonderpädagogischen Ressourcen (Abordnungen und ggf. Versetzungen des sonderpädagogischen Personals), zum anderen stehen sie für Beratung aller an der inklusiven Schule Beteiligten zur Verfügung.

Es ist möglich, den RZI perspektivisch sukzessive weitere Aufgaben zu übertragen. Diese sind:

  • Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten zur sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung sowie Vernetzung mit anderen Einrichtungen

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des sonderpädagogischen Personals einschließlich Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das sonderpädagogische Personal

  • Mobiler Dienst

  • Entscheidung über den individuellen Bedarf einer Schülerin oder eines Schülers an sonderpädagogischer Unterstützung

  • Verteilung der flexiblen Personalressourcen

    Eine einvernehmliche Lösung zwischen RZIs und Förderzentren wird hierbei angestrebt.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2018

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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