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Rede von Kultusministerin Heiligenstadt im Niedersächsischen Landtag zu TOP 14: „Schule muss einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Identitäten leisten“

„Schule muss einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Identitäten leisten“


Rede von Kultusministerin Heiligenstadt im Niedersächsischen Landtag zu TOP 14: „Schule muss der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten gerecht werden – Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern – Diskriminierung vorbeugen“


Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 17/1333

Beschlussempfehlung des Kultusausschusses – Drs. 17/2348

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 17/2464


- Es gilt das gesprochene Wort -


Anrede,

der vorliegende Antrag hat in den letzten Wochen und Monaten für einige Aufregung gesorgt. Die mediale Aufmerksamkeit und die Intensität, mit der diskutiert wurde, hat mir vor allem eins gezeigt: Es war dringend an der Zeit, dieses Thema wieder auf die Tagesordnung zu bringen!

Anrede,

mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird fortgeschrieben und konkretisiert, was bereits im Jahr 2012 Teil der Diskussion in diesem Haus war: In seiner 142. Sitzung am 18.7.2012 hat der Niedersächsische Landtag im Entschließungsantrag „Das Recht auf Unversehrtheit gilt auch für intersexuelle Menschen“ beschlossen, – ich zitiere – „das Thema Intersexualität neben den Themen Sexualität, Liebe und Partnerschaft als Bestandteil des Unterrichts in den Schulen angemessen zu behandeln, um den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen gegenüber Vorurteilen zur Intersexualität zu vermitteln“.

Damals wie heute kommt es darauf an anzuerkennen, dass Schule auch einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Identitäten leisten muss!

Anrede,

in dem zur Beschlussfassung vorliegenden Entschließungsantrag geht es nicht um die Frage der Vermittlung sexueller Praktiken im Unterricht, wie manche Veröffentlichungen zum Thema uns glauben machen wollen. Niemand will unsere Schulen sexualisieren und niemand will die Elternrechte einschränken! Wer dieses behauptet, kennt den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnis 90/Die Grünen nicht oder führt anderes im Schilde. Schon damit beginnen erneut Diskriminierung und Ausgrenzung und deshalb meine Bitte: Uns alle eint doch das Ziel, Diskriminierungen entschlossen entgegenzutreten und Vorurteile abzubauen. Kein Mensch soll ausgegrenzt werden. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen für Toleranz und Gleichberechtigung setzen.

Wissen stärkt das eigene Urteilsvermögen und ist ein starkes Mittel gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Deshalb ist es auch und gerade in der Schule immer wieder wichtig, für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren.

Anrede,

Akzeptanz und Toleranz sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie müssen immer wieder erkämpft und verteidigt werden. Das hat die öffentliche Debatte über diesen Entschließungsantrag gezeigt. Denn hier wurde stellenweise gezielt mit Unwahrheiten hantiert und Stimmung gemacht. Damit wird ein Anliegen, das sich aus dem Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes (§ 2 NSchG) ergibt, nämlich die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten, in die Schmuddelecke gestellt. Reine Stimmungsmache ist gefährlich, dem Thema keinesfalls würdig und bringt uns auch in der Sache nicht weiter.

Ich finde es gut, wie sich die beiden großen Kirchen zu dem Antrag geäußert haben:

So heißt es in der Stellungnahme des Katholischen Büros Niedersachsen: „Es gehört generell zur Aufgabe der Schule, die Kinder und Jugendlichen mit der Diversität von Kultur, Geschichte, Wissenschaft, Religion, Kunst, Wertvorstellungen und Orientierungen vertraut zu machen. Damit entwickelt die Schulen eine Diskurs- und Urteilsfähigkeit bei den Heranwachsenden, trägt zu deren Identitätsbildung bei und befähigt zur Toleranz im Umgang mit der Heterogenität von Wertvorstellungen und Orientierungen.“

Und die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen schreibt: „Die Entwicklung der eigenen Sexualität ist wichtiger Teil der Entwicklung der Identität. Dies macht einen aufgeklärten (Sexualkunde-) Unterricht unter Einbeziehung verschiedener sexueller Orientierungen sowie ein Schulklima ohne sexuelle Diskriminierung erforderlich, um zum einen Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung ihrer eigenen sexuellen Identitäten zu unterstützen und zum anderen sexuelle Diskriminierungen in der Gesellschaft insgesamt abzubauen und ihr entgegenzuwirken.“

Anrede,

darum geht es – genau das machen wir mit dieser Entschließung. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass dieser Antrag von einer breiten Mehrheit im Parlament getragen wird. Ein herzliches Dankeschön auch an die Abgeordneten der FDP – Danke, das Sie sich so konstruktiv eingebracht haben.

Dabei bleibt auch die Gewissheit, dass wir uns auch weiterhin immer wieder mit diesem komplexen Thema beschäftigen müssen, um seiner Bedeutung gerecht zu werden. Wünschen würde ich mir dabei eine differenzierte Debatte, die von Sachlichkeit, einem respektvollen Umgang und einem konstruktiven Miteinander gekennzeichnet ist.

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2014

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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