Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 1 der 975. Bundesratssitzung am 15.03.2019: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) - DigitalPakt Schule



Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

ich freue mich heute - wie sicherlich viele von Ihnen - außerordentlich, dass nun der Digitalpakt zum Greifen nahe ist und die Schulen und Schulträger mit den versprochenen Finanzmitteln rechnen können! Mit der heutigen Verabschiedung der Grundgesetzänderung nehmen Bund und Länder eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Kooperation, die den Weg frei macht, um eine der wesentlichen Herausforderungen der Zukunft, die Digitalisierung der Gesellschaft und das damit verbundene Lernen im digitalen Wandel, umfassend bildungspolitisch zu steuern und zu gestalten.

Die Digitalisierung ist einer der Megatrends des 21. Jahrhunderts. Sie stellt uns unbestritten vor große Herausforderungen, bietet aber zugleich auch immense Chancen - beides gilt insbesondere für den Bereich der Bildung. Genau hier liegt auch der Grund, warum das Lernen mit digitalen Medien eine Selbstverständlichkeit in Schulen werden muss.

Prof. Forgó von der Universität Wien stellte 2017 die für mich sehr überzeugende These auf, dass ein „Internetjahr“ etwa sieben Menschenjahren entspricht. Der Mensch kann also mit der rasanten technischen Entwicklung des Internets nur schwer Schritt halten.


So wird auch die Schule den rasanten digitalen Wandel nicht im Vorgriff auf aktuelle technische Entwicklungen im Unterricht begleiten können, sondern muss Kernkompetenzen formulieren, die Kindern und Jugendlichen eine Orientierung ermöglichen, an Gesellschaft und Beruf im Zeichen der fortschreitenden Digitalisierung teilhaben zu können. Und wo sonst kann man diesen Wandel besser und zukunftsfähiger gestalten als in der Schule und der Bildung, auch im Sinne des lebenslangen Lernens?

Mit dem DigitalPakt Schule gehen wir einen großen Schritt, der das Lernen im digitalen Wandel in Deutschlands Schulen voranbringen wird. Die 5 Milliarden Euro, die nun in die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur der Schulen fließen können, werden in Deutschland die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die pädagogischen Ziele, die wir mit den Investitionen verfolgen, in den Schulen auch tatsächlich erreicht werden können. Kritiker, die entgegnen, dass hier Milliarden nur in Hardware investiert würden, übersehen, dass die massive Ausstattungsoffensive, die jetzt endlich erfolgen kann, dazu dient, die Schulen technisch in die Lage zu versetzen, die pädagogischen Ziele der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ umzusetzen. Eine Strategie, die wir Länder uns 2016 als verbindliche Roadmap für den digitalen Wandel in der Bildung gesetzt haben.

Andere kritisieren wiederum die nun erfolgenden Investitionen als Schritte in Richtung Digitalisierung von Schule. Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass es nicht um „digitale Bildung“ oder gar „Digitalisierung der Schule“ geht; diese sind bildungspolitisch gar nicht gewollt, denn weder soll Bildung nur noch digital sein, noch sollen Schule und Lernen nur noch auf digitale Technik ausgerichtet sein. Beim Lernen und Lehren in der Schule wird auch weiter der Mensch im Mittelpunkt stehen.

Es geht vielmehr darum, Kinder und Jugendliche auf eine Gesellschaft und auf ein Berufsleben vorzubereiten, die zunehmend und immer stärker von Digitalisierung geprägt sein werden. Dabei sind nicht nur technische oder informatische Kompetenzen wichtig. Es geht ebenso um medienethische Fragen, um Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, um das kritische Entschlüsseln von fragwürdigen Botschaften im Netz. In der Schule gilt es daher, eine umfassende Medienkompetenz zu erwerben. Aber noch sind wir nicht am Ziel! Um Medienkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler erreichen zu können, sind auf Länderebene weiter große Arbeitspakete zu bewältigen:

Neben der Infrastruktur und Ausstattung müssen wir auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schulen schaffen, damit Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte datenschutzkonform und rechtssicher in der digitalen Welt agieren können. Auch müssen wir als steuernde Ebene dafür sorgen, dass unseren Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zeitgemäße Bildungsmedien zur Verfügung stehen. Hier werden Fragen nach Lizenzstandards beantwortet werden müssen, die nicht jedes Bundesland alleine klären kann. Unsere Aufgabe ist es außerdem, dafür zu sorgen, dass die Bildungspläne und Curricula sowie die übergeordneten Ziele der Unterrichtsentwicklung so angepasst werden, dass sie den Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels gerecht werden.

Die aus meiner Sicht größte und wichtigste Aufgabe wird aber die Qualifizierung der Pädagoginnen und Pädagogen sein, ohne die eine Bildung in der digitalen Welt an unseren Schulen nicht denkbar ist. Von ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und vor allem Haltungen wird es abhängen, ob die Investitionen, die wir heute auf den Weg bringen, auch bei den Schülerinnen und Schülern als Kompetenzen ankommen werden. Gleichzeitig möchte ich Danke sagen für den bisher schon geleisteten, großen Einsatz unserer Lehrkräfte.

Es geht also bei der vorliegenden Grundgesetzänderung um deutlich mehr, als um eine angemessene Hardware-Ausstattung, aber sie ist eben eine wesentliche Voraussetzung, die wir nun in den Schulen und den Einrichtungen der Lehrerbildung schaffen können.

Durch die lange Diskussion um den DigitalPakt ist übrigens manchmal aus dem Blick geraten, dass die Länder sich schon längst auf den Weg gemacht haben und in Landeskonzepten, Masterplänen und Strategien an der Umsetzung des Lernens mit digitalen Medien arbeiten. In Niedersachsen gibt es schon seit 2012 ein Landeskonzept zur Medienbildung, das unser Handeln seitdem leitet und das 2018 durch den Masterplan Digitalisierung ergänzt wurde.

Hierdurch können unsere Schulen und Studienseminare, soweit noch nicht geschehen, bis 2021 ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Gelder werden zudem in Innovationsprojekte des Kultusministeriums fließen, die die Themen „Sensitive Roboter“, „3-D-Druck“ und „Wohnortnahe Beschulung von Berufsschülerinnen und -schülern“ in die

Schulen bringen werden. Auch mit der Entwicklung einer Bildungscloud, die unseren Schulen die Möglichkeit eines datenschutzkonformen, rechtssicheren Lernens und Arbeitens über die Grenzen von Klassenzimmern hinweg ermöglichen soll, haben wir vor zwei Jahren begonnen. Insofern ergänzt nun der Digitalpakt das Vorhandene und fügt sich in unser Konzept als ein ganz wesentlicher Baustein mit der flächendeckenden Ausstattung der Schulen ein.

Ich begrüße aber auch die Möglichkeit länderübergreifender Projekte. Innovative Konzepte im Bereich der Lehrkräftequalifizierung, der Mediendistribution, der Kooperation von Schulen oder Lernenden können gemeinsam in die Fläche gebracht werden. Eine große Chance für gemeinsame Entwicklungen, die die Länder in vielen Bereichen sowieso nur gemeinsam bewältigen können. Ich denke hier auch an Schul-Cloud-Lösungen. So ist ein erstes Kooperationsprojekt zwischen Bundesländern im Kontext des Digitalpakts - nämlich die Zusammenarbeit von Brandenburg und Niedersachsen bei der Bildungscloud-Entwicklung - in Vorbereitung. Aber auch Onlineformate für die Lehrkräftequalifizierung sollten wir gemeinsam entwickeln, denn ohne solche innovativen Methoden werden wir den Bedarf nach Fortbildung im Kontext eines derartig großen Investitionsvorhabens gar nicht allein decken können.

Insofern ist die heutige Verabschiedung der Grundgesetzänderung nicht nur Abschluss einer langen Phase der Klärung von Zielen und Verantwortlichkeiten im Bildungsbereich, sondern auch Auftakt für eine intensive Kooperation unserer Länder zur Bewältigung der Aufgabe, unsere Schulen und vor allem unsere Schülerinnen und Schüler auf den digitalen Wandel vorzubereiten.

Anrede,

lassen Sie uns den DigitalPakt Schule deshalb auch als Auftrag zum gemeinsamen Handeln verstehen. Auch um damit die Leistungsfähigkeit unseres föderalen Systems an dieser entscheidenden Stelle erneut unter Beweis zu stellen.

In diesem Sinne freue ich mich auf gute und spannende Zusammenarbeit und danke für Ihre Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2019

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln