Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 21 c der Landtagssitzung am 01.07.2020 „Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler nur bei Beibehaltung des Corona-Ausnahmezustands?“ - Dringliche Anfrage der AfD 18/6872



Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

die Corona-Pandemie hat uns vor eine besondere Herausforderungen gestellt und gleichzeitig sehr deutlich die Möglichkeiten und Chancen des Lernens mit digitalen Medien vor Augen geführt.

Vielen Schulen ist es gelungen, mit Engagement und Initiative die infektionsbedingten Unterrichtsausfälle durch digitale Lösungen ein gutes Stück weit zu kompensieren und das Lernen sowie den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufrechtzuerhalten.

Ein gleichwertiger Ersatz für realen Unterricht war der „digitale Unterricht“ aber nie und wird es auch niemals sein können! Deshalb ist ein oberstes Ziel der Landesregierung, so viel „regulären Unterricht“ zu ermöglichen, wie dies aufgrund des Infektionsgeschehens verantwortbar zugelassen werden kann.

Sollte das Infektionsgeschehen jedoch dazu führen, dass Schule Corona-bedingt nur eingeschränkt stattfinden kann und auf digitale Lösungen ausgewichen werden muss, so haben wir dafür zu sorgen, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an „digitalem Unterricht“ teilhaben können und keine Nachteile dadurch erleiden, dass sie


oder ihre Eltern über kein hinreichendes digitales Endgerät verfügen.

Die Landesregierung hat deshalb bereits zu Beginn der Schulschließungen im März Weichen gestellt, damit digital unterstützter Unterricht für alle Schulen und alle Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden kann.

Erstens wurde die niedersächsische Bildungscloud für Schulen ohne digitales Kommunikationssystem als sichere Landeslösung kostenlos den Schulen angeboten. Inzwischen sind über 1.000 Schulen online; weitere 600 werden voraussichtlich in den nächsten Wochen hinzukommen.

Zweitens haben wir dafür gesorgt, dass Schulträger aus den Mitteln des DigitalPakts, die ihnen seit August 2019 zur Verfügung stehen, kurzfristig und vereinfacht mobile Endgeräte anschaffen konnten. Hierzu wurde mit dem Bund vereinbart, dass während der Schulschließungen die restriktiven Förderbedingungen erleichtert werden.

Die WLAN-Ausleuchtung des Schulgebäudes, die vorher zwingende Voraussetzung für die Beschaffung von mobilen Endgeräten war, kann Corona-bedingt nun auch im Nachhinein hergestellt werden. Dies gab den Trägern neue Spielräume, die sie nutzen konnten, um ihren Schülerinnen und Schülern Leihgeräte zur Verfügung stellen.

Bisher wurden für über 300 Schulen Gelder im Umfang von rund 5 Mio. Euro für mobile Endgeräte aus der niedersächsischen Ausnahmeregelung bewilligt.

Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bund offenbar diesem Beispiel gefolgt ist, als es darum ging, pragmatische Lösungen zu finden, wie bedürftige Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten ausgestattet werden können.

Anrede,

das Sofortausstattungsprogramm als Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule, mit dem der Bund und das Land zusätzliche 52 Mio. Euro bereitstellen, entspricht im Wesentlichen der Idee Niedersachsens:

Die Schulträger stellen den Schulen aus einem ihnen zugewiesenen Budget mobile Endgeräte bereit, die diese bedürftigen Schülerinnen und Schüler leihweise zur Verfügung stellen – möglichst unbürokratisch, nach tatsächlichem Bedarf aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort, die jeweils am besten wissen, welche Schülerinnen und Schüler Unterstützung brauchen.

Nach der Corona-Pandemie können die Geräte in die Schule zurückkommen und dort langfristig und nachhaltig – zum Beispiel als Gerätepool – weiter verwendet werden.


Da das Sofortausstattungsprogramm ebenso wie der DigitalPakt den Schulen dient, können hieraus allerdings keine Geräte für Lehrkräfte finanziert werden. Dies gibt die Richtlinie des Bundes nicht her. Hier werden wir eine andere Lösung finden müssen. Es ist das Anliegen der Länder, dies in der zweiten Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt zu ermöglichen.

Die in Kürze erscheinende Förderrichtlinie des Sofortausstattungsprogramms befindet sich aktuell in der Endabstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens. Sie stellt nur wenige Bedingungen an die Antragsteller und sieht vor, dass die Mittel für Investitionen rückwirkend ab dem 16.03.2020 bereitgestellt werden. Die Schulträger können sofort nach Veröffentlichung der Richtlinie Anträge stellen und bereits beantragte Mittel auf dieses Budget übertragen, so dass ihnen kein Geld für den IT-Strukturausbau verloren geht. Von daher können logischerweise nach einer noch nicht veröffentlichten Richtlinie bisher auch noch keine Geräte angeschafft werden. Das Programm endet am 31.12. dieses Jahres.

Anrede,

bevor ich zur Beantwortung Ihrer Fragen komme, lassen Sie mich noch mit wenigen Worten auf den Titel dieser Dringlichen Anfrage eingehen.

Die Vorstellung der Antragsteller, dass die Öffnung der Schulen nun verzögert werde, um die Bundesmittel auszuschöpfen, ist völlig absurd! Und dazu auch völlig überflüssig, denn eines ist schon jetzt absehbar: Wir werden uns als verantwortliche Landesregierung für das kommende Schuljahr auf verschiedene Szenarien vorbereiten müssen und können nicht so tun, als wäre die Pandemie schon vorbei. Auch auf Phasen des Lernens zuhause müssen wir vorbereitet sein. Und damit sich Schulen hierauf ebenfalls vorbereiten können, brauchen wir das Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte. Eine Rückkehr zu einem Regelbetrieb mit keinerlei Einschränkungen ist in nächster Zeit nicht in Sicht. Hierzu habe ich vorhin ausführlich ausgeführt.

Sollte es dennoch so kommen, so haben wir einen großen Schritt nach vorne gemacht und die Infrastruktur für das digitale Lernen deutlich verbessert! Die Geräte bleiben schulgebunden.

Durch die Schaffung einer tragfähigen IT-Infrastruktur in den Schulen sowie einer sicheren Lern- und Arbeitsumgebung, durch die Bereitstellung von Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten jetzt auch online bereiten wir die Schülerinnen und Schüler und unsere Lehrkräfte auf das kommende Schuljahr vor. Nur so kann verantwortliches Regieren in Zeiten von Corona gestaltet werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

1. Muss die Landesregierung aufgrund der Bestimmungen in § 2 der Zusatzvereinbarung die „Corona-Beschränkungen“ für Schulen so lange aufrechterhalten, bis die 47 Millionen Euro vom Bund für die Anschaffung digitaler Endgeräte ausgegeben sind?

Nein.

2. Können gemäß § 2 Abs. 2 auch Arbeitslaptops für Lehrer beschafft werden, damit diese nicht mit ihren privaten Computern arbeiten müssen?

Nein, wie ich in der Vorbemerkung ausgeführt habe.

3. Wie viele digitale Endgeräte wurden in Niedersachsen auf Grundlage der Zusatzvereinbarung bis zum heutigen Tag beschafft?

Keine.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2020

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln