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LT Februar-Plenum TOP 26: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 18


Lerngruppen als Einführungsphase: Abitur nach 14 Jahren für G8-Schüler an Gymnasien?


Abgeordneter Kai Seefried (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten

Das Kultusministerium richtet im Schuljahr 2017/2018 an 25 Schulstandorten Lerngruppen für eine gesonderte Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen (KGS) ein. Mit diesem Zusatzangebot erhalten Schülerinnen und Schüler insbesondere von Oberschulen und Realschulen mit einem Erweiterten Sekundarabschluss I eine Möglichkeit, das Abitur nach 13 Schuljahren abzulegen. Damit wird vermeiden, dass sie, bedingt durch die Wiedereinführung des neunjährigen gymnasialen Bindungsgangs, ihr Abitur erst nach 14 Jahren ablegen können, weil es im Schuljahr 2017/2018 keine reguläre Einführungsphase an Gymnasien und KGS geben wird.

Aus einem Eckpunktepapier vom 13. Dezember 2016, das das Kultusministerium den Schulen zur Verfügung gestellt hat, geht hervor, dass Gymnasiasten im 10. Schuljahrgang, die am Ende des laufenden Schuljahrs 2016/2017 das Klassenziel nicht erreichen, offenbar nicht in die neuen Lerngruppen aufgenommen werden sollen. Statt nach zwölf Schuljahren würden diese Schüler des letzten G8-Jahrgangs dann ihr Abitur nach 14 Schuljahren ablegen.

Vorbemerkung der Landesregierung

An 25 ausgewählten Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen (KGS) in Niedersachsen werden als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe geführte Lerngruppen zum Schuljahr 2017/2018 eingerichtet, die in den darauffolgenden beiden Schuljahren als Qualifikationsphase bis zur Abiturprüfung im Frühjahr 2020 weitergeführt werden. Dieses Zusatzangebot ist insbesondere vorgesehen für Schülerinnen und Schüler, die mit einem Erweiterten Sekundarabschluss I aus den Real- und Hauptschulen sowie den Haupt- und Realschulzweigen der nach Schulzweigen gegliederten KGS und den Oberschulen die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums oder einer nach Schulzweigen gegliederten KGS besuchen möchten.

Im Schuljahr 2017/2018 wird an allen Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten KGS ein 10. Schuljahrgang (ohne Einführungsphase) geführt, den die Schülerinnen und Schüler des ersten G 9-Schuljahrgangs besuchen. An den 25 ausgewählten Standorten wird im Schuljahr 2017/2018 zusätzlich eine Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe geführt, die eine Zugangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe voraussetzt. Gemäß § 2 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 12. August 2016 (Nds. GVBl. S. 149, SVBl. S. 529) sind niedersächsische Schülerinnen und Schüler zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wenn sie entweder im 10. Schuljahrgang eine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder einen Erweiterten Sekundarabschluss I erreicht haben.

1. Trifft es zu, dass Gymnasiasten im 10. Schuljahrgang, die am Ende des laufenden Schuljahrs 2016/2017 das Klassenziel nicht erreichen, nicht in die neuen Lerngruppen aufgenommen werden sollen?

Die Schülerinnen und Schüler, die zum Ende dieses Schuljahres keine Versetzung in die Qualifikationsphase oder einen Erweiterten Sekundarabschluss I erreicht haben, können nicht in die zusätzlichen nur als Einführungsphase geführten Lerngruppen aufgenommen werden, weil sie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nicht erworben haben. Für den Übergang vom Gymnasium oder der nach Schulzweigen gegliederten KGS zu den Beruflichen Gymnasien gab es für die G8-Schuljahrgänge die Ausnahmeregelung, dass auch Schülerinnen und Schüler, die von Schuljahrgang 9 in Schuljahrgang 10 versetzt wurden, in das Berufliche Gymnasium aufgenommen werden konnten. Einen Erweiterten Sekundarabschluss I hatten diese Schülerinnen und Schüler erst mit Versetzung in die Qualifikationsphase erreicht. Es ist beabsichtigt, diese Regelung ausnahmsweise für die Schülerinnen und Schüler fortzuführen, die am Ende des 10. Schuljahrgangs im Schuljahr 2016/2017 diese Voraussetzung erfüllen haben, aber nicht die Versetzung in die Qualifikationsphase oder einen Erweiterten Sekundarabschluss I erreichen werden.

2. Falls zutreffend: Warum werden die Lerngruppen nicht für diese Schülergruppe geöffnet?

Es wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Rückblick auf die letzten drei Schuljahre jeweils das Klassenziel im 10. Schuljahrgang an Gymnasien nicht erreicht?

Im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die entsprechenden Daten nicht erhoben, so dass der Landesregierung keine Zahlen zur Beantwortung dieser Frage vorliegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

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