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LT April-Plenum TOP 31: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 70

Sicherung von digital hinterlegten Abiturklausuren


Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Nacht vom 24. auf den 25. März 2017 haben Einbrecher einen Tresor in einem niedersächsischen Gymnasium geöffnet, in dem sich u. a. die Aufgaben für das Abitur in Politik und Wirtschaft befanden. Um einen möglichen Missbrauch zu verhindern, hat das Land die Prüfungsfragen daraufhin ausgetauscht.

Nicht nur die Lagerung der Abituraufgaben in einem Tresor bietet die Möglichkeit einer unautorisierten Kenntnisnahme, sondern auch die digitale Speicherung der Aufgaben, die die Voraussetzung für das Übermittlungsverfahren ist.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Kultusministerium stellt in Verbindung mit dem Rechenzentrum des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) die Prüfungsaufgaben am letzten Werktag vor der Prüfung elektronisch zum Download durch die Schulleiterinnen und Schulleiter bereit. Das Herunterladen der Daten funktioniert nach einem indizierten TAN-Verfahren analog zum Online-Banking. Das durch die Schulleitung heruntergeladene Datenpaket ist zusätzlich schulspezifisch verschlüsselt. Es erfolgt also eine dreifache Sicherung:

Das NLQ schickt den Schulen per Brief die Server-Adressen, eine PIN und zusätzlich in einem zweiten Brief eine Liste mit einer ausreichenden Anzahl von TANs. Das Kultusministerium versendet an die Schulen per Brief eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln für das jeweilige Tagespaket.

Die Schulleitungen können mit ihrer Benutzerkennung und der PIN auf den geschützten Serverbereich zugreifen. Sie können unter Eingabe einer abgeforderten TAN das Datenpaket abholen und dann in einem dritten Schritt die Entschlüsselung an einem netzunabhängigen Rechner vornehmen. Wenn die Schulleitung die Aufgaben entschlüsselt hat, werden diese ausgedruckt und sind bis zum Prüfungsbeginn sicher im schuleigenen Tresor aufzubewahren.

Niedersachsen war mit dem beschriebenen elektronischen Verfahren bundesweiter Vorreiter. Mittlerweile haben mehrere Länder dieses Verfahren übernommen.

Für die Sicherheit des Verfahrens wurden an verschiedenen Stellen entsprechende Maßnahmen getroffen. Dazu zählen unter anderem:

Während der Erstellungsphase der Aufgaben werden diese zunächst auf digital gesicherten Plattformen der jeweiligen Fachkommissionen gespeichert. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt ausschließlich an netzunabhängigen Rechnern. Das diesbezügliche Sicherheitskonzept entspricht dem des IQB im Zusammenhang mit der Erstellung des bundesweiten Aufgabenpools.

In der Endbearbeitungsphase sind die Dateien unabhängig vom Landesnetz im Kultusministerium gesichert.

Der autorisierte Zugang zu verschlüsselten Prüfungsaufgaben ist nur mit schulspezifischer Benutzererkennung, PIN und TAN möglich.

Die Aufgaben werden am jeweiligen Tag des Downloads ausschließlich zwischen 12 und 14 Uhr bereitgestellt.

Alle Zugriffsaktionen werden im NLQ protokolliert und sind somit nachvollziehbar.

Für eventuelle Störungen wurden Sicherheitsserver eingerichtet.

Die Kommunikation für den Störfall ist abgesichert.

1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Unbefugte Zugriff auf die digital hinterlegten Abituraufgaben erlangt haben?

Dem Kultusministerium sind seit der Einführung des Verfahrens im Jahre 2006 keine unberechtigte Zugriffe auf digital gespeicherte Abituraufgaben in Niedersachsen bekannt.

2. Inwieweit schützt die Landesregierung die digital hinterlegten Abituraufgaben vor unberechtigtem Zugriff?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen wird verwiesen.

3. Mit welchen Einrichtungen arbeitet die Landesregierung zusammen, um die Sicherheit der digital hinterlegten Abituraufgaben zu erhöhen und zu gewährleisten?

Niedersachsen arbeitet zum einen innerhalb des Landes mit dem NLQ und dem N-Cert (Computer-Emergency-Response Team) des Innenministeriums zusammen. Andererseits werden die Verfahren länderübergreifend und mit dem IQB abgestimmt und ggf. gemeinsam weiterentwickelt.


Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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