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LT April-Plenum TOP 31: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 13

Wirkt der „Aktionsplan“ der Kultusministerin? Beispiele „Zusätzliche Stelle für Abordnung“, „Landesschulbehörde steuert Einstellung von Lehrkräften über Bezirksstellen“ und „Flexibilisierung der fachspezifischen Bedarfsregelung“


Abgeordnete André Bock, Karin Bertholdes-Sandrock, Clemens Lammerskitten, Kai Seefried, Ulf Thiele und Astrid Vockert (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem sogenannten 17-Punkte-Aktionsplan hat Kultusministerin Heiligenstadt (SPD) am 3. August 2016 verschiedene Maßnahmen angekündigt, um mehr Lehrkräfte für Niedersachsens Schulen zu gewinnen. Ihren Angaben Ende Februar 2017 zufolge ist die Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen auf landesweit durchschnittlich 98,9 % und an berufsbildenden Schulen auf 88,1 % gesunken.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Schuljahr 2016/ 2017 wird bei der Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 ein landesweit durchschnittlicher Wert von 98,9 Prozent erreicht. Unter Berücksichtigung der erschwerten Rahmenbedingungen (z. B. die Notwendigkeit zusätzliche Bedarfe (Lehrkräfte-Sollstunden) an Sprachfördermaßnahmen für die zu beschulenden Flüchtlingskinder bereitzustellen) konnten damit die Werte zur Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2016/ 2017 stabil gehalten werden, sodass der Pflichtunterricht im landesweiten Schnitt gesichert ist. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität im Schulbereich.

Auch in Zukunft wird die Landesregierung weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen. Da vor allem vor dem Hintergrund der hinzugekommenen Flüchtlingskinder, die zu beschulen sind, auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt bundesweit ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften besteht, stellt dies auch Niedersachsen momentan vor große Herausforderungen. Im gesamten Ausmaß war dies für kein Bundesland vorhersehbar. Aus diesem Grund stellte die Landesregierung im Sommer 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan umfassende Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung vor, die bereits Erfolge gezeigt haben. Deutlich wird dies u. a. an den Einstellungszahlen der letzten beiden Schulhalbjahre, in denen insgesamt über 3.500 neue Lehrkräfte in den Schuldienst eingetreten sind, darunter rund 430 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Der Aktionsplan sieht unter anderem vor, Einstellungen im Rahmen des Quereinstiegs auch an Grundschulen zu ermöglichen, um dem hohen Lehrkräftebedarf an dieser Schulform kurzfristig zu begegnen. Auch wird der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst erleichtert. Ganztagsschulen können mehr Lehrerstunden als bisher für den Ganztag kapitalisieren und Ganztagsangebote mit außerschulischen Kooperationspartnern finanzieren. Lehrkräfte, die bisher für den Ganztag eingeplant waren, stehen somit für Pflichtunterricht zur Verfügung. Für die Landesregierung hat eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichts höchste Priorität.

Um die Attraktivität von bestimmten Stellen im ländlichen Raum oder anderer schwer besetzbarer Stellen zu erhöhen, hat die Landesregierung nunmehr explizit geregelt, dass eine Umzugskostenvergütungszusage insbesondere erteilt werden kann, wenn für die zu besetzende Stelle keine vergleichbar qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. Die frühere Koppelung an die Lehrbefähigung in einem Bedarfsfach bzw. einer Fachrichtung des Bedarfs entfällt. Die ausdrückliche Regelung dient als ergänzendes Instrument im Rahmen des 17-Punkte-Aktionsplans zur Lehrkräftegewinnung.

Auch im Bereich der öffentlichen berufsbildenden Schulen wurden große Anstrengungen unternommen, um die Unterrichtsversorgung trotz der Herausforderung durch die Beschulung nach Niedersachsen geflohener junger Menschen zu stabilisieren.

In den drei zurückliegenden Haushaltsjahren 2014-2016 ist es gelungen, im Durchschnitt mehr als 500 Lehrkräfte jährlich dauerhaft für die öffentlichen berufsbildenden Schulen zu gewinnen Im Zeitraum von 2011 - 2013 lag die durchschnittliche Zahl der Neueinstellungen noch bei weniger als 300.

1. Wie viele Lehrerstellen bzw. Einstellungsermächtigungen (VZLE) wurden Gymnasien oder Gesamtschulen im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Zusätzliche Stelle für Abordnung“ seit dem 3. August 2016 bedarfsunabhängig zugewiesen und besetzt?

Landesweit wurden 23 Stellen (Gymnasien/ Gesamtschulen) zugewiesen und besetzt. Zudem wurden 18 weitere Stellen von Dezernat 2 (Grund-, Haupt-, Real und Oberschulen) an Gymnasien und Gesamtschulen verlagert. Von diesen konnten 15 Stellen besetzt und für Rückabordnungen an Grund-, Haupt-, Real und Oberschulen verwendet werden.

2. In wie vielen Fällen hat die Landesschulbehörde seit dem 3. August 2016 im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Landesschulbehörde steuert Einstellung von Lehrkräften über Bezirksstellen“ zusätzlich zum normalen Verfahren der Einstellung auf „Bezirksstellen“ die Bewerbungsgespräche und die Auswahl der Lehrkräfte übernommen?

Anzahl Bezirksstellen seit dem 03.08.2016 gewidmet:

Einstellungsverfahren zum 01.08.2016:

Lehramt

Schulform

GS

HS

RS

GY

IGS

KGS

OBS

FöS

Gesamt

GHR

38

5

5


2


17


67

SOP








3

3

GY




12

8

1



21

Gesamt

38

5

5

12

10

1

17

3

91

Einstellungsverfahren zum 01.02.2017:

Lehramt

Schulform

GS

HS

RS

GY

IGS

KGS

OBS

FöS

Gesamt

GHR

114

5

11

9

139

SOP

24

24

GY

11

3

14

Gesamt

114

5

11

11

3

9

24

177

3. In wie vielen Fällen wurden seit dem 3. August 2016 im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Flexibilisierung der fachspezifischen Bedarfsregelung“ vorausschauend Lehrerstellen mit Fächern ausgeschrieben und besetzt, für die an der jeweiligen Schule derzeit kein ausgeprägter fachspezifischer Bedarf bestand?

Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor.

Dennoch geht durch die Veränderung der fachspezifischen Bedarfsregelung eine deutliche Flexibilisierung der Einstellungsmöglichkeiten und für das Handeln der Schule und der Niedersächsischen Landesschulbehörde einher.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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