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Busemann: Neutralitätspflicht darf nicht verletzt werden

Kopftuchverbot für Lehrkräfte in den niedersächsischen Schulen


"Wenn muslimische Lehrerinnen während des Unterrichts ein Kopftuch tragen, birgt das die Gefahr in sich, dass gegen die weltanschauliche Neutralitätspflicht der Schule verstoßen wird. Das ist allgemeiner Erkenntnisstand. Deshalb soll es auch künftig in Niedersachsen keine Lehrerinnen geben, die mit dem Kopftuch an öffentlichen Schulen des Landes unterrichten", bekräftigte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute nach der Sitzung des Landeskabinetts. Übereinstimmend mit den Fraktionen der CDU und der FDP im Niedersächsischen Landtag hält es die Landesregierung für geboten, das Schulgesetz zu ändern.

"Mit einer präzisierten Formulierung wird es den Lehrkräften künftig untersagt, durch Bekleidung oder das Tragen und Zeigen von Symbolen politische, religiöse weltanschauliche und sonstige Einstellungen zu bekunden, wenn dadurch die Neutralitätspflicht des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern verletzt oder der Schulfriede gestört werden könnte", teilte Busemann mit. Noch im Januar könne parlamentarisch darüber beraten werden.

"Nicht betroffen sind dabei die abendländischen, christlich-jüdischen Symbole. Sie entsprechen dem im niedersächsischen Schulgesetz formulierten Bildungsauftrag der Schule", machte Busemann deutlich. Ebenfalls ausgenommen wird der Religionsunterricht. "Dabei kann die religiöse Überzeugung der Lehrkraft im jeweiligen Bekenntnis zum Ausdruck gebracht werden", erläuterte der Kultusminister.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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